Ich denke, eine sinnvolle und praktikable Lösung wäre, dass die Jedi ihre eigene Gerichtsbarkeit haben. So wie in vielen Ländern das Militär, oder früher auch die Kirche, einzelne Gilden, Orden und Universitäten, die für ihre eigenen Mitglieder selbst Recht gesprochen haben. Das hieße, wenn ein Jedi innerhalb der Republik von der Polizei aufgegriffen wird, würde man ihn zusammen mit der Anklageschrift an den Orden überstellen, der dann über Schuld und Strafe urteilt. Bei kleineren Vergehen dürfte es kein Problem sein, die Sache ordensintern zu regeln. Natürlich können die Jedi aber keine angemessene Strafe für Verbrechen (z.B. Raub oder Mord) festsetzen, und es mag auch Fälle geben, in denen das öffentliche Interesse zu groß ist, um es im stillen Kämmerlein abzuhandeln. In diesem Fall könnten oder müssten die Jedi das Verfahren an ein "weltliches" Gericht übergeben.
Über eigene Sonderrechte bezüglich Durchsuchungen, Festnahmen, Gewaltanwendung und so weiter müssen die Jedi meiner Meinung nach nicht ständig verfügen, aber zumindest dann, wenn sie in offiziellem Auftrag der Republik oder ihrer Behörden unterwegs sind. Für diesen Fall müsste man Sondervollmachten vergeben.