@Kaat
Ich muss mich da leider auch gegen dein Gerechtigkeitsgefühl stellen, weil FF und Fanart ganz klar einen Knackpunkt haben: um so was zu machen
begehe ich zunächst einmal das Unrecht (und das ist definitiv KEINE rechtliche Grauzone Kaaty, so wie Stprmy ja schon geschrieben hat) und klaue an der geistigen Idee eines anderen.
Das was dann draus wird hat zwar mein Label und mein Copyright drauf und theoretisch könnt ich das auch einklagen, aber ich geb mir persönlich da 0,0% Chancen das zu gewinnen.
Und genau besehen muss ich sagen dass Lucasarts da recht hat mit seinem Vorgehen. Immerhin ist ER der Ursprung des Copyrights.
Ganz was anderes wärs (auch rechtlich), wenn sich jetzt irgendeine Firma XY an meinen Produkten zu schaffen macht... aber gegen den Originalinhaber des Copyrights schauts anders aus. Sorry, aber da ist dein "Gerechter Zorn" imho irgendwie nicht so angebracht, weil wir als Fans ja zuerst Lucas`Recht gebrochen haben.
So gesehen ist die Reaktion des Fans wirklich okay. Er freut sich dass sein Produkt so einen prominenten Nachahmer gefunden hat... und belässt es dabei. Das genau ist das Risiko bei unserem Geschäft als kreative Fans: i
ch kann gegen jeden Vorgehen der meine Arbeiten einfach ohne Erlaubnis nutzt, nur nicht gegen die originale Quelle.
Kaat schrieb:
Und die Weitergabe auf das Verlangen meines Freundes hin an ihn ist IMO auch nicht dasselbe wie Veröffentlichung im Internet.|
Rechtlich gesehen schon. Alles was nicht "Eigenbedarf" ist sozusagen, ist bereits eine Verletzung des Copyrights.
Wenn der Empfänger meiner Fanfiction schon vorher die Ideen von Star Wars-Begriffen wie "X-Wing" und "Laserschwert" durch Filme, etc., erworben hat, gebe ich ihm damit nichts Neues. Das Einzige, was er dadurch von mir weitergegeben kriegt, ist meine Arbeit, und deren Urheberrechte liegen ja bei mir.
Eben nur, solange der ursprüngliche Inhaber nicht auf den Plan tritt. Ideen sind dem Richter wurscht, das Papier mit der Lizenz zählt und der Name der da drauf steht...
Das ist keine so einfache Angelegenheit. Da geht es um Spitzfindigkeiten und winzige Schlupflöcher, also eher eine Sache der Winkeladvokaterei. Daher treffen auch nicht immer einfache Aussagen àla "Das ist wie A, daher B" zu.
Auch das ist so nicht richtig. Das Copyright ist ganz klar rechtlich geregelt. Da gibts keine juristischen Schlupflöcher. Allenfalls das "wohlwollende Schweigen" von George Lucas in diesem Fall und da der Hinweis auf das Anne Rice Fandom ja schon gefallen ist: ich gehör auch zu denen die der Meinung sind, dass so wiedersinnige Klagen wie die eines Fans gegen Lucas nur ein komplettes Verbot zur Folge haben würden. Mit meiner Zustimmung übrigens, ich würds als Originalinhaber des Copyrights nämlich ganz genauso machen