so ergaenzend mal noch, nachdem sich unser Konzipient und mein Chef, der auf Markenrecht spezialisiert is, mit dem Thema ausfuehrlich beschaeftigt haben... Alle Fakten auf einen Blick:
a) rechtliche Grundlage:
Um etwas rechtlich zu beurteilen muss man zuerst untersuchen, welchem Recht die Rechtssache unterliegt. Im Internet lautet dieses Recht DOMAINRECHT, sprich, man unterliegt dem Recht des Lands, zu welchem die Domain-Endung gehoert, in unserem Fall .de, .de.vu, .at etc. Oesterreichiches bzw deutsches Recht ist in vielerlei Hinsicht anders als amerikanisches, das schliesst auch Markenrecht mit ein. ABER: das Zauberwort lautet "internationale Marke", und alles was LFL hat duerfte eine internationale Marke sein. Somit unterliegt die Marke LFL mit allem dazugehoerigen Inahlt amerikanischen Recht, da LFL den Sitz in den USA hat. Durch die internationale Marke gilt dieses Recht ueberall.
Fallbeispiel: wenn Sol und ich Fanfiction auf unserer .de-Domain veroeffentlichen, die mit LFL zu tun hat, ist das immer noch illegal, weil alles, was zu LFL gehoert, eine international geschuetzte Marke ist.
b) Fanworks - illegal oder nicht?
Jegliche Art von Fanworks, egal ob Fanart, Fanfiction, Fanfilm oder was auch immer verstossen grundsaetzlich gegen die Marke, egal wie viel Arbeit, Zeit und Liebe man hineingesteckt hat.
Fallbeispiel: Wenn ich mit Luthien eine 400 Seiten lange Fanfiction-Reihe ueber Obi-Wan schreibe, wo wir ueber ein halbes Jahr dran gesessen sind, wir weder irgendeine Clone Wars Folge, noch ein Buch oder sonst irgendwas nach erzaehlt haben, wir jedes erdenkliche Canon-Loch gesucht haben um nur ja unser eigenes Ding zu machen und trotzdem in den Canon zu passen, verstossen wir trotzdem immer noch gegen das geltende Recht. Das Universum, die Charaktere, praktisch alles ist vorgegeben, in unserem Fall bis auf unsere weibliche Jedi, und das eigentlich noch nicht wirklich, denn auch eine "Jedi" ist eine geschuetzte Marke.
Hier kommt das grosse Aber ins Spiel, das auch mir neu war. Wenn wir in der GFFA schreiben wuerden, zB aber nur einen voellig unbekannten, nur einmal in einem Buch erwaehnten Planeten nehmen wuerden und sonst ALLES selbst erfinden wuerden, waere dies ein Grenzfall. Wenn man, sagen wir Hausnummer 90 % der Geschichte selbst erfindet, gilt das THEORETISCH als eigene Arbeit und kann nicht mehr als Markenschutzverletzung angesehen werden. Ein Richter wuerde in diesem Fall hoechstwahrscheinlich dem Erschaffer dieses Werks Recht geben.
c) rechtliche Folgen fuer Fanwork-Ersteller:
Rechtliche Folgen gibt es in den meisten Faellen nicht, weil Fantasie das Fandom belebt, das wissen die Markenrechtsbesitzer auch. Aber, wie ich hier schon mehrfach erwaehnt hab, die Markenrechtsbesitzer koennen dieses stille Einverstaendnis gegen den Gesetzesverstoss jederzeit widerrufen, wie das Anne Rice getan hat. DANN ist Fanfiction offiziell illegal. Wenn man dann weiterhin Fanworks veroeffentlicht, kann einen der Markenrechtsbesitzer verklagen. Es drohen empfindliche Strafen, wir reden hier von Betraegen mit vier Nullen hinten dran.
d) Rechte eines Fanworks-Erstellers
Ein Ersteller von Fanwork hat
- keine Rechte gegenueber dem Markenrechtsbesitzer jedoch
- alle Rechte gegenueber allen anderen.
Fallbeispiel: Wenn LFL einem Fan seine Fanwork wegnimmt und fuer sich selbst veroeffentlicht, muss man das so hinnehmen, wie es ist, denn im Grunde gehoert die Art immer noch LFL. Man kann zwar klagen, wenn man von Anfang an im Unrecht ist, aber man wird NICHT, NIEMALS gewinnen... Die Gegenseite wird sofort Gegenforderungen aufgrund der Markenrechtsverletzung einwenden, und die sind dann unverhaeltnismaessig viel groesser, weil man ja das Copyright von Anfang an verletzt hat. Der Copyright-Besitzer sitzt immer am laengeren Hebel, ganz einfach, weil er mehr Geld hat und Zivilklagen utopisch teuer sind. Wenn man Glueck hat, laesst sich die Gegenseite auf einen Vergleich ein, wird zB LFL aber hundertprozentig nicht machen, dafuer sind die zu exzentrisch... Man verliert, hat die Kosten am Hals. Der Richter wuerde LFL die Nutzung eventuell verbieten, aber da hat man dann keine Freude mehr dran, weil man pleite is.
Fallbeispiel: Wenn ein anderer Fan einem Fan seine Fanwork wegnimmt und fuer sich selbst veroeffentlicht, ist dies eine Copyright-Verletzung. Man kann diesen Fan bis auf die Knochen verklagen. Genauso, wenn irgendeine andere Firma, die keinerlei Rechte an LFLs Eigentum hat, die Fanwork stiehlt. Man sollte sich immer noch gut ueberlegen, ob man die Kosten fuer Anwalt oder sogar Gericht zahlen will, aber man ist vollkommen im Recht. Hier koennte allerdings immer noch der urspruengliche Markenbesitzer auf den Plan treten und gleich BEIDE Veroeffentlichungen verbieten lassen, denn dieser ist immer noch im Recht.
Grundsaetzlich muss man aber sagen, dass diese Art von Markenschutz IMMER ein Einzelfall ist und gut sein kann, dass ein Richter voellig ueberraschend etwas entscheidet. Warum? Weil Internet ein sehr, sehr junges Medium ist und es noch kaum Gerichtsentscheidungen zu den diversen Streitigkeiten gibt. Hier tappen viele Juristen noch voellig im Dunkeln. Darum konnten meine Chefs jetzt auch net zu allem hundertprozentige Angaben machen... Und wie gesagt, die sind drauf spezialsiert...
e) Fazit:
Hier wiederhole ich mich nur. Zweimaliges "Unrecht" (wobei das eine rechtlich belegt, das andere nur moralisch unfair ist) hebt sich nicht gegenseitig auf, man kann aber nichts dagegen tun, wenn einem so was widerfaehrt. Man hat von Anfang an Unrecht begangen, ganz ohne Gesetzesluecken- Markenrecht ist seit Jahrzehnten oder noch laenger fix geregelt. Fanworks ist und bleibt nur geduldet. Wenn nun so etwas passiert, koennte man zwar den Markenrechtsbesitzer im Guten anschreiben und um eine Erklaerung bitten, man kann aber keine Beteiligung an irgendwelchem Gewinn oder auch nur um eine Ruecknahme des Stehlens der Fanwork bitten.
Ausserdem sollte man sich davor hueten, einen zu grossen Wind um so etwas zu machen, egal wie verletzt man sich fuehlt. Sonst hat der Markenrechtsbesitzer die Nase voll von den ganzen Fanworks-Sachen (LFL hat noch anderes zu tun als sich um so was zu kuemmern), und Fanworks wird schlicht verboten. Damit ist niemandem gedient.
so, und wer bezahlt mich jetzt fuer meine ausfuehrliche Recherche? *G*