Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Heute vor genau 60 Jahren begannen mit dem Prozess gegen die sogenanten Hauptkriegsverbrecher die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gegen die politischen,militärischen und wirtschaftlichen Führer sowie gegen Organisationen des im II.Weltkrieg unterlegenen Großdeutschen Reiches.Das int.Militärtribunal wurde auf Druck der USA eingerichtet,obwobwohl Sowets und Briten zunächst dagenen waren,weil sie fürchteten,daß ihre eigenen Kriegverbrechen zur Sprache kommen würden.Roosevelt setzte sich jedoch durch.Als Verhandlungsort wurde der Nürnberger Justitzpalast gewählt.In der Stadt der Reichsparteitage und der Rassegesetze.
Die Urteile und Freisprüche im Hauptkriegsverbrecherprozess dürften allgemein bekannt sein.
Obwohl von denen,die nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess an den Galgen wandern mußten,es bis auf einen wohl alle verdient hatten,verstieß dieser Prozess gegen jedwede internationalen Rechtsnormen.Selbst US-Juraprofessoren sprachen sich gegen diese schwerwiegenen Verstöße aus.
Abgesehen vom Todesurteil gegen den ehemaligen Chef des Wehrmachtsführungsstabes,Generaloberst Alfred Jodl,sind ausserdem die Urteile gene Großadmiral Karl Dönitz und Großadmiral Dr.h.c Erich Raeder ebenfalls krase Fehlurteile gewesen,wenn sie auch nicht solch schwerwiegende Konsquenzen hatten wie im Falle Jodls.
Trotz des Willens,zumindest der Westmächte,nach der Katastrophe des II.WK und des Holocausts,zumindest so etwas wie Gerechtigkeit walten zu lassen,und die Verantwortlichen zu Verantwortung zu ziehen,wird dieser Prozess,genauso wie sein Pendant in Fernost,der Tokioer Kriegsverbrecherprozess,gerade wegen seiner eklatanter Verstöße gegen die Rechtsnormen,immer mit dem Makel der Siegerjustiz behaftet sein.
Selbst hohe westliche Militärführer und Rechtgelehrte sprachen sich gegen den Prozess,zumindest in seiner damaligen Form,aus.
Die Urteile und Freisprüche im Hauptkriegsverbrecherprozess dürften allgemein bekannt sein.
Obwohl von denen,die nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess an den Galgen wandern mußten,es bis auf einen wohl alle verdient hatten,verstieß dieser Prozess gegen jedwede internationalen Rechtsnormen.Selbst US-Juraprofessoren sprachen sich gegen diese schwerwiegenen Verstöße aus.
Abgesehen vom Todesurteil gegen den ehemaligen Chef des Wehrmachtsführungsstabes,Generaloberst Alfred Jodl,sind ausserdem die Urteile gene Großadmiral Karl Dönitz und Großadmiral Dr.h.c Erich Raeder ebenfalls krase Fehlurteile gewesen,wenn sie auch nicht solch schwerwiegende Konsquenzen hatten wie im Falle Jodls.
Trotz des Willens,zumindest der Westmächte,nach der Katastrophe des II.WK und des Holocausts,zumindest so etwas wie Gerechtigkeit walten zu lassen,und die Verantwortlichen zu Verantwortung zu ziehen,wird dieser Prozess,genauso wie sein Pendant in Fernost,der Tokioer Kriegsverbrecherprozess,gerade wegen seiner eklatanter Verstöße gegen die Rechtsnormen,immer mit dem Makel der Siegerjustiz behaftet sein.
Selbst hohe westliche Militärführer und Rechtgelehrte sprachen sich gegen den Prozess,zumindest in seiner damaligen Form,aus.