Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Ähnlich wie im "Hakenkreuzfall" hat der BGH in Sachen "Nazi-Symbole" bzw. "Neo.Nazi-Sprache" ein Urteil gefällt, welches ich nicht nachvollziehen kann.
Der BGH hat jetzt in einem Grundsatzurteil endschieden, daß Nazi-Parolen wie z.B. "Blut und Ehre" in deutscher Sprache grundsätzlich verboten sind.
Übersetzt ins Englische, also "Blood and Honour" ist der Spruch jedoch nicht automatisch verboten.
Ich bin kein Jurist, aber versteht das jemand ?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html
Der BGH hat jetzt in einem Grundsatzurteil endschieden, daß Nazi-Parolen wie z.B. "Blut und Ehre" in deutscher Sprache grundsätzlich verboten sind.
Übersetzt ins Englische, also "Blood and Honour" ist der Spruch jedoch nicht automatisch verboten.
Ich bin kein Jurist, aber versteht das jemand ?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html