Namen sind regelmäßig nur dann geschützt, wenn sie als Wortmarke eingetragen sind. Das kann man auch beim DPMA nachvollziehen (so sind bspw. Namen wie Shmi oder Anakin Skywalker als Wortmarken eingetragen). Eine Markenrechtsverletzung liegt dann vor, wenn die geschützte Wortmarke im Geschäftsverkehr verwendet wird. Das Urheberrecht greift übrigens gar nicht, da Namen nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.