Kannst du Natürlich werten wie du möchtest , aber Ja in diesem Fall überwiegt der Wunsch nach Freiheit.
Ich sehe schon: wenn die Helmpflicht wirklich kommen sollte, wird der Wunsch nach Freiheit bis Karlsruhe getragen.
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Kannst du Natürlich werten wie du möchtest , aber Ja in diesem Fall überwiegt der Wunsch nach Freiheit.
Ich sehe schon: wenn die Helmpflicht wirklich kommen sollte, wird der Wunsch nach Freiheit bis Karlsruhe getragen.
Und das zu recht. Der Regulierungswahn muss auch irgendwo ein Ende haben.
...Und das sagt Derjenige, dessen User-Pic da sehr eigentümliche Bände spricht... D)Ich hatte ja auch geschrieben, das ich lieber zahlen würde als einen Helm zu tragen.
ACK - was ich doch noch gesagt haben wollte und mir doch nicht rechtzeitig (also VOR DS' Posting) eingefallen war... p)...Der Regulierungswahn muss auch irgendwo ein Ende haben.
...Und das sagt Derjenige, dessen User-Pic da sehr eigentümliche Bände spricht... D)
Nun, vielleicht nicht...! (Deshalb hatte ich diese Aussage ja auch mehr scherzhaft gemeint!!!) -Nichts desto trotz ist es aber zumindest interessant, dass Revans Rüstung durchaus einige Ähnlichkeiten mit einer Motorradfahrer-Vollkluft-Ausstattung hat!Entschuldige bitte , aber wieso das denn???
Und das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun...
...eine ganz neue Bedeutung!...So ein Helm auch fürs Fahrradfahren sieht cool (aus)...
Aber wie ist das eigtl. generell beim Motorrad-Führerschein? Da ich selbst keinen solchen habe oder je gemacht habe, meine ich jedoch, dass man den ohnehin erst mit 18 Jahren machen kann, oder?
Oder gilt das vlt. was den "Führerschein auf Probe" betrifft auch für Motorräder?
Für die Fahrerlaubnis A, musst du in Deutschland mindestens 20 Jahre alt sein und zwei Jahre Fahrpraxis in der Führerscheinklasse A2/A beschränkt haben. Ab einem Alter von 25 Jahren entfällt die die notwendige Fahrpraxis. Sehr seltsam das Ganze.
Klasse A1:
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Quele: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.htmlKlasse M:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Aber wie ist das eigtl. generell beim Motorrad-Führerschein? Da ich selbst keinen solchen habe oder je gemacht habe, meine ich jedoch, dass man den ohnehin erst mit 18 Jahren machen kann, oder?
Oder gilt das vlt. was den "Führerschein auf Probe" betrifft auch für Motorräder?
Kurz gesagt darf man kleinere Maschinen schon mit 16 fahren. Für größe muss man eien Extra Führerschein machen. Und wenn man Volljährig ist kann man gleich einen für die Mittelgroßemaschinen Maschinen machen. Und mit 25 ist man dann berechtigt die ganz großen Dinger zu fahren.
Und wenn man Volljährig ist kann man gleich einen für die Mittelgroßemaschinen Maschinen machen. Und mit 25 ist man dann berechtigt die ganz großen Dinger zu fahren.
Klasse A2, also für die mittelschweren Maschinen, erlaubt bis zu 45 km/h.