Kommt halt drauf an wie man zum Wohle der Allgemeinheit definiert.![]()
Nö, kommt's eben nicht, weil die Rechte des Individuums in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur in außerordentlich seltenen Fällen dem Wohle der Allgemeinheit zu weichen haben. Das geht sogar soweit, dass entführte Flugzeuge, die im Rahmen eines terroristischen Aktes in Gebäuden oder Menschenansammlungen zum Absturz gebracht werden sollen, nicht abgeschossen werden dürfen, weil auch der bevorstehende Tod von vielen tausenden Menschen nicht den Tod von wenigen hunderten Menschen aufwiegt.