Das im Kampf gegen organisierte Kriminalität oft auch wegen Steuerdelikten ermittelt und geurteilt wird, hat erstmal nichts damit zu tun, dass es sich dabei um eine Art strafrechtlichen Failsafe handelt. OK begeht im Rahmen der sog. Geldwäsche regelmäßig Steuerdelikte, weil die Einnahmen nicht versteuert werden. Verstöße gegen das Asylrecht kommen immer dann zwangsläufig hinzu, wenn während der Ermittlungen ebensolche Verstöße festgestellt werden. Was gerade bei libanesischen Großfamilien sehr häufig passiert. Das sind also keine Feigenblätter, damit sich der Staat nicht vollends blamiert.
Das Problem ist, dass Großfamilien, aber bspw. auch Organisationen wie die 'Ndrangheta, nur schwer mit polizeilichen Mitteln zu durchdringen sind. Da es sich eben um familiäre Zusammenschlüsse handelt, die noch dazu einem sehr archaischen und bindenden Ehrverständnis unterliegen, ist es sehr schwer bis unmöglich Zeugen ("Quellen") innerhalb dieser Gruppen auszumachen. Dazu kommt u.a. noch, dass polizeiliches Vorgehen gerade gegen arabische Großfamilien in manchen Bundesländern politisch einfach nicht erwünscht war.
Interessanterweise ist Berlin inzwischen zu einer Art Vorreiter geworden, da dort nun, im Bezug auf Immobilien und Vermögen, die Beweislastumkehr gilt, sofern der Verdacht besteht, dass diese(s) auf illegale Art und Weise erworben wurde. Italien hat damit sehr gute Erfahrungen im Kampf gegen die Mafia gemacht hat.
Sofern aus der Anweisung des Bauministeriums tatsächlich einwandfrei ersichtlich wird, dass es sich nur um einen Vorwand gehandelt hat, dürfte das Urteil vermutlich Bestand haben. Völlig aus der Luft gegriffen sind baurechtliche Bedenken aber nicht. Da reicht mir ehrlich gesagt auch schon ein einziger Blick auf Bilder dieser Baumhäuser. (Wär' halt klüger gewesen, man wäre den üblichen Weg gegangen und hätte zuerst eine baurechtliche Begehung unternommen.)
Übrigens ist das VG Köln dasselbe Verwaltungsgericht, dass seit Monaten eine Entscheidung im Verfahren zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall blockiert und das mit "Respekt vor der Entscheidung des Wählers" begründet.
Häufiger liest man, dass beispielsweise kriminelle Clans nur schwer zu belangen sind [...]
Das Problem ist, dass Großfamilien, aber bspw. auch Organisationen wie die 'Ndrangheta, nur schwer mit polizeilichen Mitteln zu durchdringen sind. Da es sich eben um familiäre Zusammenschlüsse handelt, die noch dazu einem sehr archaischen und bindenden Ehrverständnis unterliegen, ist es sehr schwer bis unmöglich Zeugen ("Quellen") innerhalb dieser Gruppen auszumachen. Dazu kommt u.a. noch, dass polizeiliches Vorgehen gerade gegen arabische Großfamilien in manchen Bundesländern politisch einfach nicht erwünscht war.
Interessanterweise ist Berlin inzwischen zu einer Art Vorreiter geworden, da dort nun, im Bezug auf Immobilien und Vermögen, die Beweislastumkehr gilt, sofern der Verdacht besteht, dass diese(s) auf illegale Art und Weise erworben wurde. Italien hat damit sehr gute Erfahrungen im Kampf gegen die Mafia gemacht hat.
Mich interessiert, ob die NRW-Regierung (die sich im Vorfeld per Rechtsgutachten glaubte abgesichert zu haben) und damit Armin Laschet hier einen groben Rechtsverstoß begangen hat, oder ob damit zu rechnen ist, dass das Urteil schnell wieder kassiert wird. Was meint ihr?
Sofern aus der Anweisung des Bauministeriums tatsächlich einwandfrei ersichtlich wird, dass es sich nur um einen Vorwand gehandelt hat, dürfte das Urteil vermutlich Bestand haben. Völlig aus der Luft gegriffen sind baurechtliche Bedenken aber nicht. Da reicht mir ehrlich gesagt auch schon ein einziger Blick auf Bilder dieser Baumhäuser. (Wär' halt klüger gewesen, man wäre den üblichen Weg gegangen und hätte zuerst eine baurechtliche Begehung unternommen.)
Übrigens ist das VG Köln dasselbe Verwaltungsgericht, dass seit Monaten eine Entscheidung im Verfahren zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall blockiert und das mit "Respekt vor der Entscheidung des Wählers" begründet.