Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Folter - ob nun physisch oder psychisch - ist bei uns allerdings aus gutem Grund verboten: Solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt dieser als unschuldig. Wäre es nun Gang und Gäbe, Geständnisse mit Gewalt aus Verdächtigen herauszupressen, würde es dabei folglich einen nicht unbeträchtlichen Teil Unschuldiger und zu unrecht Beschuldigter treffen, die somit zu Opfern staatlich sanktionierter Gewalt würden. Von dem Wert eines durch Folter erpressten Geständnisses mal ganz abgesehen, da viele unter der Folter vermutlich alles gestehen würden, ob nun wahr oder nicht, nur damit die Qualen endlich aufhören.
Daß in dem aktuellen Fall ausgerechnet ein überführter und verurteilter Mörder Recht bekommt und von dem Verbot der Folter profitiert ist natürlich extrem zynisch, ändert aber nichts daran, daß es grundsätzlich gut ist, Ermittlern die Anwendung von Foltermethoden rechtlich zu untersagen. Denn auch wenn es in dem Fall "den Richtigen" getroffen hat haben die Ermittler dennoch gegen geltendes Recht verstoßen.
Und würde durch die Anwendung von Folter das Leben eines Opfers gerettet werden ?
Und sei es nur eines ?
Auch wollen wir festhalten das Gäfgen nicht gefoltert wurde.
Es wurde ihm nur angedroht.
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