Die Hürden, um an unserer Verfassung rumzuschrauben liegen sehr hoch, und die Regierung alleine kann das schonmal garnicht, da die Regierung als solche keine Gesetze erlassen oder ändern kann, sondern dazu die Zustimmung beider Parlamentskammern benötigt. Im Falle einer Verfassungsänderung ist dafür immerhin eine 2/3 - Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig,
C.
Stell Dir vor bis zum Inkrafttreten des 2+4 Vertrages mußten die Westmächte einer Verfassungsänderung sogar zustimmen.
, und bestimmte Teile der Verfassung dürfen sogar garnicht geändert oder gestrichen werden.
C.
Auf die Ewigkeitsklausel würde ich mich im Ernstfall nicht verlassen.
Alles, was diese Militäraktion bewirkt hat, war, dass sich die Muslimbrüder aufgelöst, radikalisiert und neu formiert haben. Das Ergebnis dieser heldenhaften Aktion sehen wir derzeit in Syrien.
Nach dem ihr in Hama im Jahre 1982 auf die Finger geklopft wurde stellte die Bruderschaft ihr Unwesen in Syrien komplett ein.
Und sollten an den heutigen Aufständen wieder Aktivisten der Bruderschaft beteiligt sein so zeigt das nur wie richtig die Reaktion von Hafiz el Assad gewesen ist.
Und selkbst wenn es nicht in Ordnung war was in Hama geschehen ist, was kann der Sohn für die Taten seines Vaters ? Es war Hafiz el Assad der für Hama verantwortlich war nicht Bachar el Assad. Im Gegenteil, Baschar hat viele die nach Hama ins gefängnis mußten begnadigt.
Es geht mir auch nicht darum, dass es Wahlen geben muss um einer Regierung in meinen Augen die Legitimation zu geben. Es kommt mir darauf an, dass sie sich an die in dem Land gültige Verfassung hält. Alles andere wäre verbrecherisch und damit verliert diese Regierung die Legitimation.
Moment.
Fast jede Verfassung sieht auch vor das sie im Bedarfsfall geändert werden kann.
Das kommt in fast jedem Staat der Welt vor(so er denn eine Verfassung hat).
Es ist noch kein Verbrechen eine Verfassung zu ändern wenn man eine Schwäche daran erkennt.
Wenn in Saudi Aribien nach derzeitiger Verfassung keine Wahlen vorgesehen sind, dann ist das halt so.
Äh, verstehe ich Dich jetzt richtig.
Wenn Saudi Arabien jetzt seine Verfassung ändert um Wahlen zuzulassen, dann handelt es verbrecherisch ?
Wenn sich eine Regierung nicht an die Verfassung so hat das Volk das Recht diese zu beseitigen oder zu bekämpfen. Meine Meinung. Und die internationale Staatengemeinschaft hat ebenfalls dsa Recht eine solche Regierung mit Sanktionen zu belegen, um dem Volk in solch einem Falle beizustehen.
Deine Meinung sei Dir unbelassen.
Aber steht in der UNO-Charta nicht auch etwas von den inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten ?
Und die Mitgliedschaft in der UNO ist ja bekanntlich nur einen Selbsverpflichtung.
Wenn z.B. Syrien jetzt aus dem Verein austritt, was hat der UN-Sicherheitsrat dann noch zu melden ?
Und dem Assad Regime kaufe ich nicht ab, dass es sich an die sich selbst gegebene Verfassung wirklich hält. Von daher für mich nicht legetim.
Wie Du gestern selber sagtest steht das Land noch immer unter dem Ausnahmerecht.
In solchen Fällen ist die Verfassung meist eingeschränkt.
Das Assad-Regime ändert die Verfassung einfach so ab, wie sie diese gerade braucht. Damit der liebe Baschar mit seinen 34 Jahren an die Macht kommen konnte, musste die Verfassung z.B geändert werden.
Welche Änderungen hat den das Assad-Rigime noch an der Verfassung vorgenommen ausser das Mindesalter runter zu setzen ?