Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Ich schieße jetzt mal ins Blaue: Demjanuk kann sich nicht auf den Befehlsnotstand berufen, weil er kein Angehöriger einer Streitmacht war bzw. die SS-Hilfstruppen keinen Kombatantenstatus (ähnlich dem Status von Partisaneneinheiten) hatten. Allerdings, ich muss sagen in dem Bereich kenne ich mich nicht aus! Sprich, es kann auch vollkommener Unsinn sein, was ich hier geschrieben habe.
Einen Befehlsnotstand kann es auch bei nicht militärischen Personen bzw Angehörigen einer nichtkämpfenden Truppe geben.
Die allgemeine SS z.B. war keine Kampftruppe, aber eine paramilitärische Organisation.
Der Kombatantenstatus beschränkt sich nur auf Kämpfer im Sinne des Kriegsrechts.
Die Polize3i z.B. war und ist in einigen Staaten paramilitärisch geordnet und auch dort gilt eine Befehlskette.
Übrigens Ben, eine kurze Fachfrage an Dich.
Da Demjanjuk verstorben ist bevor das Urteil gegen ihn Rechtskraft erlangt hat, gilt er jetzt noch immer als Unschuldig ?