Tagespolitik allgemein

@ Jedihammer :

Ich bin enttäuscht, ein Mann mit Deinem Sinn für Details und Genauigkeit dürfte einen solchen Fauxpass eigentlich nicht begehen.

Die BRD hat noch nie einen Verbrecher posthum weit nach dessen Hinrichtung freigesprochen. Ganz einfach deswegen, weil es die Todesstrafe in der BRD nie gegeben hat. Solltest Du Dich auf das Deutsche Reich beziehen, dann hättest Du das auch so erwähnen müssen. :klugs
 
Der von JH erwähnte Marinus van der Lubbe wurde im Deutschen Reich zum Tode verurteilt und exekutiert, und das Urteil später durch die BRD endgültig aufgehoben, das stimmt schon.
 
@ Jedihammer :

Ich bin enttäuscht, ein Mann mit Deinem Sinn für Details und Genauigkeit dürfte einen solchen Fauxpass eigentlich nicht begehen.

Die BRD hat noch nie einen Verbrecher posthum weit nach dessen Hinrichtung freigesprochen. Ganz einfach deswegen, weil es die Todesstrafe in der BRD nie gegeben hat. Solltest Du Dich auf das Deutsche Reich beziehen, dann hättest Du das auch so erwähnen müssen. :klugs
Vielleicht solltest du dir zunächst mal bewusst machen, dass "BRD" keine offizielle Abkürzung darstellt. Auch der Rest deiner Behauptungen ist grob ungenau bis falsch. Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt und war in mehreren Rechtsquellen (Landesverfassungen und StGB) auch nach ihrer Abschaffung im GG(-Entwurf) weiterhin enthalten, auch wenn diese Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Normenhierarchie verfassungswidrig und damit nichtig waren. In diesem Sinne: Netter Versuch :rolleyes:
 
Meines Wissens nach ist die Todesstrafe z.B. aus der hessischen Landesverfassung nie wirklich gestrichen worden, und nur deshalb nicht mehr möglich, da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht.

C.
 
@ Jedihammer :

Ich bin enttäuscht, ein Mann mit Deinem Sinn für Details und Genauigkeit dürfte einen solchen Fauxpass eigentlich nicht begehen.

Die BRD hat noch nie einen Verbrecher posthum weit nach dessen Hinrichtung freigesprochen. Ganz einfach deswegen, weil es die Todesstrafe in der BRD nie gegeben hat. Solltest Du Dich auf das Deutsche Reich beziehen, dann hättest Du das auch so erwähnen müssen. :klugs

Die bundesdeutsche Rechtssprechung hat hat vollstreckte Todesurteile aufgehoben.
Das diese Todesurteile im III.Reich ausgesprochen und vollstreckt wurden ist dabei nicht von Belang.
Ich habe mit keinem Wort gesagt daß diese Todesurteile von der Justitz der BRD gefällt/vollstreckt wurden.
Und der Hinweis z.B. auf van der Lubbe dürfte wohl jedem klar gemacht haben wovon ich gesprochen habe.


Vielleicht solltest du dir zunächst mal bewusst machen, dass "BRD" keine offizielle Abkürzung darstellt. Auch der Rest deiner Behauptungen ist grob ungenau bis falsch. Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt und war in mehreren Rechtsquellen (Landesverfassungen und StGB) auch nach ihrer Abschaffung im GG(-Entwurf) weiterhin enthalten, auch wenn diese Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Normenhierarchie verfassungswidrig und damit nichtig waren. In diesem Sinne: Netter Versuch :rolleyes:

Dem ist eigendlich nichts mehr hinzu zu fügen.

Meines Wissens nach ist die Todesstrafe z.B. aus der hessischen Landesverfassung nie wirklich gestrichen worden, und nur deshalb nicht mehr möglich, da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht.

C.

Ja,in der hessischen Landesverfassung steht sie noch als Möglichkeit verzeichnet.



Was anderes :
Es wird wohl balds in Syrien militärisch eingegriffen.
Die USA haben wohl bereits die Angriffspläne auf dem Tisch.
 
Vielleicht solltest du dir zunächst mal bewusst machen, dass "BRD" keine offizielle Abkürzung darstellt.
Da zeigt sich wohl der Generationen unterschied. ^^ Weil mir persönlich ist es schon so in den Sprachgebrauch eingegangen das mir gar nicht bewusst war das BRD ab 1974 sogar mehr als unerwünscht war in der Bundesrepublik. Immerhin wird ja BRD ja inzwischen im Duden mit der Bundesrepublik Deutschland gleichgesetzt und viele Webseiten des Bundes benutzen BRD als Abkürzung.

Auch der Rest deiner Behauptungen ist grob ungenau bis falsch. Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt und war in mehreren Rechtsquellen (Landesverfassungen und StGB) auch nach ihrer Abschaffung im GG(-Entwurf) weiterhin enthalten, auch wenn diese Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Normenhierarchie verfassungswidrig und damit nichtig waren. In diesem Sinne: Netter Versuch :rolleyes:
Wobei man die Todesurteile aus den Nürnberger Prozessen allerdings nicht dazu zählen sollte. Diese Urteile wurden immerhin vor der Gründung der Bundesrepublik gefällt, auch wenn Sie bis 1951 vollzogen wurden. Die Todesstrafe selbst wurde am 8. Mai 1951, mit Einführung des Grundgesetzes bundesweit aufgehoben.
Viele der noch nicht vollstreckten Todesurteile wurden dann aufgehoben, im Strafmaß herabgesetzt, oder auch entlassen. (Wie Manfred Krupp oder Wilhelm Speidel).

7 Todesurteile wurden dann aber dennoch am 7. Juni 1951 vollstreckt. Aber dies geschah gegen den Willen der Bundesregierung und ging von den USA aus.
 
Wobei man die Todesurteile aus den Nürnberger Prozessen allerdings nicht dazu zählen sollte. Diese Urteile wurden immerhin vor der Gründung der Bundesrepublik gefällt, auch wenn Sie bis 1951 vollzogen wurden. Die Todesstrafe selbst wurde am 8. Mai 1951, mit Einführung des Grundgesetzes bundesweit aufgehoben.
Viele der noch nicht vollstreckten Todesurteile wurden dann aufgehoben, im Strafmaß herabgesetzt, oder auch entlassen. (Wie Manfred Krupp oder Wilhelm Speidel).



Hier verdrehst Du allerdings etwas ganz gewaltig.
Die von Dir erwähnten Todesurteile wurden nicht von der deutschen Justitz sondern von den US-Militärbehörden gefällt und auch später von ihr vollstreckt.
Für die Vollstreckung der Urteile war es irrellevant ob in West-Deutschland noch die Todesstrafe herrschte oder nicht.
 
Hier verdrehst Du allerdings etwas ganz gewaltig.
Die von Dir erwähnten Todesurteile wurden nicht von der deutschen Justitz sondern von den US-Militärbehörden gefällt und auch später von ihr vollstreckt.
Für die Vollstreckung der Urteile war es irrellevant ob in West-Deutschland noch die Todesstrafe herrschte oder nicht.

Es gibt aber keine anderen Todesurteile die innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland nach 1951 vollstreckt wurden. Womit Ewok Snippers Argument eben widerlegt ist.
 
Es gibt aber keine anderen Todesurteile die innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland nach 1951 vollstreckt wurden.

Zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört seit 1990 auch das Gebiet der ehemaligen DDR. Die Aussage ist demnach falsch. :p

Ich habe jetzt nicht gesehen wo er die Nürnberger Urteile erwähnt hatte.

Er schrieb aber von vollstreckten Todesurteilen und das letzte Todesurteil, welches vor dem Inkrafttreten des GG ausgeführt wurde, war im Februar 1949.
 
Zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört seit 1990 auch das Gebiet der ehemaligen DDR. Die Aussage ist demnach falsch. :p

Welches aber erst ab 1990 zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehörte und da seither auch niemand mehr zum Tode verurteilt worden ist stimmt die Aussage weiterhin. Und zwar logisch wie semantisch.

Also zumindest in den sogenannten "Deutschen Ländern" wurde auch nach Kriegsende noch zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Aber nur nach den Gesetzbüchern einzelner Bundesländer. Ausgeführt wurde Sie aber dennoch nicht. Außer in den Bundesländern der DDR.

Ansonsten will ich die Quellen sehen. :p
 
Ganz einfach deswegen, weil es die Todesstrafe in der BRD nie gegeben hat. Solltest Du Dich auf das Deutsche Reich beziehen, dann hättest Du das auch so erwähnen müssen. :klugs

Du wirfst anderen Ungenauigkeit vor und wählst dann selbst Begrifflichkeiten, die ziemlich diffus sind. :rolleyes:

Die Bezeichnung "Deutsches Reich" ist nämlich auf insgesamt drei, völlig verschiedene Staatsformen direkt anwendbar: Kaiserreich, Weimarer Republik und Nationalsozialismus.

Und dann wäre da noch das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation", welches vorher kam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du wirfst anderen Ungenauigkeit vor und wählst dann selbst Begrifflichkeiten, die ziemlich diffus sind. :rolleyes:

Die Bezeichnung "Deutsches Reich" ist nämlich auf insgesamt drei, völlig verschiedene Staatsformen direkt anwendbar: Kaiserreich, Weimarer Republik und Nationalsozialismus.

Und dann wäre da noch das "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen", welches vorher kam.

Welche alle nie eine Bunderepublik noch BRD waren. ^^
Deutsches Reich lässt sich aber dafür sehr schön für die Zeit von 1871 bis 1945 anwenden.
 
Du wirfst anderen Ungenauigkeit vor und wählst dann selbst Begrifflichkeiten, die ziemlich diffus sind. :rolleyes:

Die Bezeichnung "Deutsches Reich" ist nämlich auf insgesamt drei, völlig verschiedene Staatsformen direkt anwendbar: Kaiserreich, Weimarer Republik und Nationalsozialismus.

Und dann wäre da noch das "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen", welches vorher kam.

Ich dachte immer:

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation = 1. Reich
Deutsches Kaiserreich = 2. Reich
Nationalsizialistisches Regime = 3. Reich :verwirrt:

Die Weimarer Republik habe ich irgendwie nie als "Reich" angesehen.
 
Ich dachte immer:

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation = 1. Reich
Deutsches Kaiserreich = 2. Reich
Nationalsizialistisches Regime = 3. Reich :verwirrt:

Die Weimarer Republik habe ich irgendwie nie als "Reich" angesehen.

Das ist tatsächlich auch die "Berechnungsgrundlage" für das Dritte Reich gewesen, weil die Weimarer Republik als Demokratie "nicht bewertet" wurde. Trotzdem war die WR aber ein Deutsches Reich, wie man auch z.B. an der Bezeichnung der Armee, nämlich Reichswehr, deutlich ersehen kann.

Welche alle nie eine Bunderepublik noch BRD waren.

Das stimmt nicht.
Die Weimarer Republik war eine föderative Republik, ganz genauso, wie die Bundesrepublik Deutschland es heute auch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber nur nach den Gesetzbüchern einzelner Bundesländer. Ausgeführt wurde Sie aber dennoch nicht. Außer in den Bundesländern der DDR.

Ansonsten will ich die Quellen sehen. :p

Mad,kann es sein daß wir hier seit geraumer Zeit aneinander vorbei reden ?
Ich habe nicht von den Bundesländern gesprochen sondern von den Deutschen Ländern.
Von denen Ländern also,die aufgrund von Anweisungen der alliierten Militärverwaltungen in West-Deutschland geschaffen wurden.
Ist Dir diese Tasache bewußt ?
Denn in diesen Ländern wurden Todesurteile gefällt und vollstreckt. Und zwar nichtz von Besatzungsbehörden sondern von der Justiz dieser Länder.
Du willst Quellen ?
Bekommst Du mein Junge,bekommst Du:D

Hier z.B. ein Bericht über die letzte Hinrichtung in Weste-Deutschland(welche nicht von den Militärbehörden der Siegermächte durchgeführt wurde)
Südwest: Hinrichtung 1949: Der letzte Einsatz des Fallbeils - badische-zeitung.de


Was die Weimaer Republik angeht, so genügt ein Blick auf die Amtsbezeichnung des Staatsoberhauptes sowie des Regierungschefs und des Paralaments und schon ist jede Frage ob Reich oder nicht überflüssig.
 
Mad,kann es sein daß wir hier seit geraumer Zeit aneinander vorbei reden ?
Ja glaube schon, da ich von der Bundesrepublik Deutschland rede die eben erst 1949 offiziell begründet worden ist. Da es einfach zwischen 1945 und 49 keine BRD gab. Außer man bezieht die konkrete Plaungsphase ab dem 1. September 1948 mit ein, wo der Begriff beim Parlamentarische Rat in Bonn dann durch Theodor Heuss geprägt wurde. Oder gar die Einführung der DM am 20. Juni 1948.

Der eigentliche Gründungstag ist der 23. Mai 1949 als das Grundgesetz in Kraft trat. Weil nur dadurch konnte am 14. August eine Regierung gewählt werden die dann ab September die Regierungsgeschäfte übernehmen konnte.

Womit die letzte Hinrichtung der BRD vom 18. Februar 1949 gar nicht die letzte sein kann, weil es die Bundesrepublik ja erst ab 23 Mai gab und ab 7 September das gewählte Parlament regierte.

Wobei noch erwähnenswert sein, dass die Todesstrafe übrigens erst 1953 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden ist.
 
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