Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Ja glaube schon, da ich von der Bundesrepublik Deutschland rede die eben erst 1949 offiziell begründet worden ist. Da es einfach zwischen 1945 und 49 keine BRD gab. Außer man bezieht die konkrete Plaungsphase ab dem 1. September 1948 mit ein, wo der Begriff beim Parlamentarische Rat in Bonn dann durch Theodor Heuss geprägt wurde. Oder gar die Einführung der DM am 20. Juni 1948.
Der eigentliche Gründungstag ist der 23. Mai 1949 als das Grundgesetz in Kraft trat. Weil nur dadurch konnte am 14. August eine Regierung gewählt werden die dann ab September die Regierungsgeschäfte übernehmen konnte.
Womit die letzte Hinrichtung der BRD vom 18. Februar 1949 gar nicht die letzte sein kann, weil es die Bundesrepublik ja erst ab 23 Mai gab und ab 7 September das gewählte Parlament regierte.
Wobei noch erwähnenswert sein, dass die Todesstrafe übrigens erst 1953 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden ist.
Ich bin jetzt kein Jurist und schon gar kein Staatsrechtler,aber wenn das Deutsche Reich,wie laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973,weiterhin fortbesteht,dann bestand das Reich auch in den Jahren 1945 bis 1949,nur ohne Zentralregierung bzw. unter Verwaltung der Siegermächte.
Daher gab sich der Staat mit Einführung des GGs(bzw. mit dessen Aufzwingung durch die Westmächte) lediglich eine andere Gesellschaftsform bzw. eine neue Verfassung/GG(die Verfassung von Weimar ist ja übrigens auch von Hitler formal nie ausser Kraft gesetzt worden).
Es entstand hier also kein neuer Staat.Damit sind die Todesurteile der Deutschen Länder m.E.n. sehr wohl im Rahmen des heute bestehenden Staates gefällt und vollzogen worden. Unabhänig davon ob das im Moment geltende Grundgesetz damals in Kraft war oder nicht.