Tagespolitik allgemein

In welcher Prognose lag rot/grün denn so hoch?

Da fragst du mich jetzt was.
Die entsprechenden Prognosen kann ich dir jetzt natürlich nicht raussuchen, aber ich bin mir doch recht sicher, dass sich Rot-Grün und Schwarz-Gelb bis knapp vor der Wahl ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert haben.

Man darf aber sicher davon ausgehen, dass Neuwahlen eher den kleinen Parteien helfen würden.

Also FDP und AfD.
Alle restlichen Klein- und Kleinstparteien hätten wohl auch bei Neuwahlen keine Chance.
Nichtmal die Piraten.

Die FDP würde sicherlich Stimmen aus dem schwarzen Lager erhalten, von Wählern, die schwarz/gelb im zweiten Versuch retten wollen.

Das würde mich natürlich grundsätzlich freuen, würde es die FDP im zweiten Anlauf schaffen, allerdings wäre es mir noch lieber, wenn es ihr bei der nächsten Bundestagswahl aus eigener Kraft und mit neuem Profil, also nicht als Steigbügelhalter der Union, gelingen würde.

Hilft dann nur leider insgesamt wenig.

Das musst du mir erklären.
Wenn die FDP nach Neuwahlen wieder in den Bundestag einzieht und die Union nicht massiv an Stimmen verliert - wonach es nun mal wirklich nicht aussieht - dann wäre das sehr wohl eine Hilfe. Es sei denn, es gehen noch Stimmen an die AfD verloren.

Einzig bei spd, grünen und Linke fällt mir die Einschätzung schwer, da ich nicht weiß, ob die Koalitionsbereitschaft untereinander eher hilft oder die Mitte-Wähler vergrault.

Hoffentlich letzteres.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, was ich über die Linke denke, ist ja allgemein bekannt. :konfus:
 
@Ben

Würde das hier nicht gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege" verstoßen ?


Münchner Kunstfund: Bayerischer Justizminister will "Lex Gurlitt" - SPIEGEL ONLINE

Ich weiß jetzt nicht wo das was mit Strafe zu tun hat, wenn man die Frist rückwirkend heraufsetzt. Es geht lediglich darum den rechtmäßigen Erben die Kunstwerke zurückzugeben, nicht um die Bestrafung von Gurlitt.

Wobei die Sinnhaftigkeit einer Fristverlängerung ohne auch rückwirkend zu sein mal dahingestellt sei.
 
Da fragst du mich jetzt was.
Die entsprechenden Prognosen kann ich dir jetzt natürlich nicht raussuchen, aber ich bin mir doch recht sicher, dass sich Rot-Grün und Schwarz-Gelb bis knapp vor der Wahl ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert haben.

So circa: 45% für Schwarz-Gelb und 39% für Rot-Grün wurden prognostiziert:
Letzte Umfragen vor der Wahl


Man sollte vielleicht lieber drüber nachdenken, ob Berufspolitiker nicht eine Grundqualifikation (Thema: Was ist ein Rechtsstaat und wie funktioniert dieser?) vorweisen können sollten.

Ja! Dann sind wir endlich die Grünen und die Linke los. :)
 
Würde das hier nicht gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege" verstoßen ?

Wie David schon richtig geschrieben hat: keine Strafe ohne Gesetz gilt nur für das Strafrecht. In diesem Fall kann man sich aber fragen, ob der Vertrauensschutz (Grundsatz des Vertrauensschutzes) des Herrn Gurlitt tatsächlich zurückgestellt werden kann. Was ja mit dem Erlass eines solchen Gesetzes geschehen würde. Ich persönlich würde das verneinen. Mir gefällt diese ganze causa Gurlitt sowieso nicht. Vorher hat es über 60 Jahre lang niemanden wirklich geschert, was mit der NS-Raubkunst passiert ist, bestenfalls haben mal ein paar Kuratoren halbherzig in ihren Archiven gestöbert und das eine oder andere Bild zurückgegeben.

So circa: 45% für Schwarz-Gelb und 39% für Rot-Grün wurden prognostiziert:
Letzte Umfragen vor der Wahl

Dann, lag ich wohl falsch.
Mea culpa. :(

Ja! Dann sind wir endlich die Grünen und die Linke los. :)

Bitte ja!
 
Das musst du mir erklären.
Wenn die FDP nach Neuwahlen wieder in den Bundestag einzieht und die Union nicht massiv an Stimmen verliert - wonach es nun mal wirklich nicht aussieht - dann wäre das sehr wohl eine Hilfe. Es sei denn, es gehen noch Stimmen an die AfD verloren.

Damit meinte ich, dass wenn die FDP durch abgewanderte Unionsstimmen wieder in den Bundestag einziehen würde, hätte man nicht unbedingt eine Regierungsmehrheit zusammen. Das könnte dann zwar der Fall sein, ist aber noch von vielen anderen Faktoren abhängig.
 
Es ging mir nur um die Frage ob so etwas unter das Rückwirkungsverbot fällt oder nicht

Na, es fällt nicht unter den Grundsatz nulla poena sine lege.
Aber das bedeutet nicht, dass es nicht ganz unter ein Rückwirkungsverbot fällt - es gibt nämlich zwei Arten von Rückwirkung. Die echte Rückwirkung und die unechte Rückwirkung. Nulla poena sine lege, ist ein absolutes Rückwirkungsverbot (echte & unechte Rückwirkung sind verboten), gilt aber nur für das Strafrecht. Für alle anderen Rechtsbereiche gilt ein Verbot für echte Rückwirkung (wenn ein Gesetz in einen bereits in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt eingreifen würde), im Zuge des Vertrauensschutzes. Es ist also, wie gesagt, nicht ausgeschlossen, meines Erachtens sogar recht wahrscheinlich, dass dieses bekloppte Lex Gurlitt direkt wieder von der Justiz kassiert werden würde.

Damit meinte ich, dass wenn die FDP durch abgewanderte Unionsstimmen wieder in den Bundestag einziehen würde, hätte man nicht unbedingt eine Regierungsmehrheit zusammen. Das könnte dann zwar der Fall sein, ist aber noch von vielen anderen Faktoren abhängig.

Also, im Idealfall wandern Unionsstimmen nur an die FDP ab.
Dann wäre - wenn der FDP nicht in so kurzer Zeit ein monströses Rückgrat gewachsen ist - effektiv keine Stimme für die Union verloren, da ein Schwarz-Gelbes Revival möglich würde. Ich glaube nicht mal, dass Unionsstimmen an die AfD abwandern würden.

Allerdings, der Wähler ist unberechenbar.
Darauf wollte ich ja Anfangs sogar selbst hinaus, also stimme ich dir gerne zu, dass man keine klare Prognose treffen kann. :konfus:


Und zum Abschluss, noch etwas aus meinem liebsten Themenbereich.
Die Bahn meldet sich mal wieder zu Wort - und will mehr Geld, was auch sonst.

Marode Infrastruktur: Bahnchef Grube schlägt Alarm: Viele Brücken sind kaputt - Unternehmen - FAZ
 
Es ist also, wie gesagt, nicht ausgeschlossen, meines Erachtens sogar recht wahrscheinlich, dass dieses bekloppte Lex Gurlitt direkt wieder von der Justiz kassiert werden würde.

Dann wäre eine Verlängerung der Verjährungsfrist also generell ausgeschlossen und alle Kunstwerke die unrechtmäßig erworben wurden also keine Raubkunst mehr sondern Eigentum der jetzigen Besitzer?
 
Dann wäre eine Verlängerung der Verjährungsfrist also generell ausgeschlossen und alle Kunstwerke die unrechtmäßig erworben wurden also keine Raubkunst mehr sondern Eigentum der jetzigen Besitzer?

Ob eine Verlängerung der Verjährungsfrist generell ausgeschlossen ist?
Nein, soweit will ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und der bayrische Justizminister scheint sich seiner Sache relativ sicher.
Ich gebe hier letztendlich ja nur meine Auffassung bzw. Meinung wieder.

Die grundsätzliche Frage die sich hier halt stellt: was wiegt schwerer: die Rechtssicherheit der Bürger oder die Ansprüche jüdischer Eigentümer bzw. ihrer Nachfahren?
 
Da stellt sich mir die nächste Frage.
Soweit ich das verstanden habe wurden die Bilder seinerzeit von den US-Besatzungsbehörden zunächst eingezogen,später aber dem Vater von Gurlitt zurückgegeben.Als sein Eigentum.
Und der 2 + 4 Vertrag legt doch fest,das alle Maßnahmen und Erlasse der Besatzungsbehörden unwiederuflich sind.
Müßte das dann nicht auch für die Bilder gelten ?
Wie gesagt ich weiß ,es nicht,deshalb frage ich.
 
Die grundsätzliche Frage die sich hier halt stellt: was wiegt schwerer: die Rechtssicherheit der Bürger oder die Ansprüche jüdischer Eigentümer bzw. ihrer Nachfahren?

Den Bürgern entsteht ja kein Nachteil, aber eben auch kein Vorteil von der Verjährung für Kunstwerke, die als zeitlos gelten. Besonders jetzt wo 1500 Bilder auftauchen, die Papa Gurlitt im Auftrag von Hitler mit staatlichen Mitteln (!) im gesamten Besatzungsgebiet zusammengekauft hat. Selbst 70 Jahre sind wohl nicht genug.
Und es geht nicht um jüdische Eigentümer, es geht im allgemeinen darum Eigentümern die Chance zu geben ihre Werke zurückzubekommen. Denn entartete Kunst wurde bei jedem eingesammelt egal ob Jude oder Deutscher mit Generationennachweis und da sind Summen im Spiel die eine 30-jährige Frist eher lächerlich aussehen lassen.
 
Und der 2 + 4 Vertrag legt doch fest,das alle Maßnahmen und Erlasse der Besatzungsbehörden unwiederuflich sind.

Sicher? Ich finde den entsprechenden Artikel im Vertragswerk gerade nicht.

Den Bürgern entsteht ja kein Nachteil, aber eben auch kein Vorteil von der Verjährung für Kunstwerke, die als zeitlos gelten.

Moment, da fehlt was.
Der Satz hätte eigentlich wie folgt aussehen sollen.

Die grundsätzliche Frage die sich hier halt stellt: was wiegt schwerer: die Rechtssicherheit der Bürger mit möglicher NS-Raubkunst in ihrem Besitz oder die Ansprüche jüdischer Eigentümer bzw. ihrer Nachfahren?

Besonders jetzt wo 1500 Bilder auftauchen, die Papa Gurlitt im Auftrag von Hitler mit staatlichen Mitteln (!) im gesamten Besatzungsgebiet zusammengekauft hat. Selbst 70 Jahre sind wohl nicht genug.

Es ist eben eine grundsätzliche Frage und am Ende wird man nur eine Seite zufriedenstellen können.
Für mich persönlich ist es wichtiger, dem Rechtsstaatsprinzip genüge zu tun, indem man ein wichtiges Element - nämlich die Rechtssicherheit - vor moralische Verpflichtungen stellt.

Natürlich ist es ungerecht, das die ursprünglichen Eigentümer ihren Besitz nicht wiederbekommen, aber die Lösung kann und darf nicht sein, die Verfassung zu beugen. Weshalb ich mir auch vergleichsweise sicher bin, dass so ein mögliches Lex Gurlitt keinen Bestand haben kann.

Denn entartete Kunst wurde bei jedem eingesammelt egal ob Jude oder Deutscher mit Generationennachweis...

Okay, über diese Ungenauigkeit wirst du wohl hinwegsehen können, oder? :braue
 
Natürlich ist es ungerecht, das die ursprünglichen Eigentümer ihren Besitz nicht wiederbekommen, aber die Lösung kann und darf nicht sein, die Verfassung zu beugen. Weshalb ich mir auch vergleichsweise sicher bin, dass so ein mögliches Lex Gurlitt keinen Bestand haben kann.

Also soweit ich das sehe ist die Tat entweder verjährt oder nicht. Wenn Sie verjährt ist, dann kann man da leider nicht viel machen. (Auch wenn Diebstahl im allgemeinem, schwerer im besonderem mMn etwas schnell verjährt.)
Wenn der Dieb aber mal stirbt, sollten die Erben aber den moralischen Anstand haben das Diebesgut, also die Kunstwerke dann ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben.
Aber "enteignen" kann man den Erben ja nicht.

Wenn Sie die Verjährungsfrist ändern sollen, und wenn es auch nur eine Sonderregelung bei Kunst ist, so kann man diese eben nicht Rückwirkend geltend machen. So etwas geht im Strafrecht einfach nicht. Sowas lernt man ja eigentlich schon in der Schule.

Wobei ich jetzt nicht die genaue Sachlage in dem Fall kenne. Wo hat dieser Gurlitt die Bilder eigentlich her, bzw sein Vater?
 
Es geht hier aber um die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche, nicht um die Verjährung einer Straftat.
Ginge es nämlich darum, würden wir die Diskussion gar nicht führen. ;)

Welche zivilrechtlichen Ansprüche? Wenn die Straftat verjährt ist, sind die Bilder doch quasi legales Eigentum und fallen in das Erbgut?
Selbst bei Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten sind es doch 30 Jahre, die mittlerweile längst verjährt sind. Oder gibt es in dem Fall irgendeinen Grund warum es einen Unterbrechung oder Neubeginn der Verjährung hätte geben können?
 
Welche zivilrechtlichen Ansprüche? Wenn die Straftat verjährt ist, sind die Bilder doch quasi legales Eigentum und fallen in das Erbgut?

Gestohlenes bzw. unrechtmäßig erworbenes Gut geht nicht einfach so in den Eigentum eines Dritten über, ebenso in dessen Erbe. Da gibts auch keine Verjährung. Wäre ja noch schöner. Der Eigentümer bleibt Eigentümer, bis er das Eigentum selbst veräußert. Derjenige der das Bild hat ist dann lediglich Besitzer und der Eigentümer kann dann die Herausgabe einklagen (BGB §985). Hier besteht erst die Möglichkeit für das Gericht eine Verjährung ins Spiel zu bringen (BGB §197).
 
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