Crimson
The great Cornholio
Dürfte ich dann auch Informationen von einem Schwerverbrecher, der mir anbietet einen Mord aufzuklären, und dafür kein Geld sondern straferlaß fordert nicht benutzen ?
Natürlich darf man das. Immerhin leben wir in einem Land, welches die Kronzeugenregelung anwendet.
Hier mal ein interessanter Kommentar dazu:
Aus deutscher Sicht macht die Schweiz ihre Geschäfte mit Steuergeldern, die dem deutschen Staat gehören. Die Schweizer Banken sind Hehler des flüchtigen Geldes. Sie bunkern quasi Diebesgut, nutzen das Geld, mit dem in Deutschland Straßen, Schulen und Gefängnisse gebaut werden müssten …
Man figuriert selbst als Hehler des verschobenen Geldes, bezeichnet aber die Aufklärungsversuche dessen, der zu seinem Geld kommen will, als Hehlerei. Das ist nicht sehr ernst zu nehmen …
Es handelt sich um eine Art Strafvereitelung - und um ein bewusstes und ein gewolltes Zusammenwirken der schweizerischen Banken und des schweizerischen Staates mit deutschen Straftätern. Der Vorteil, also die Beute, wird geteilt …
Erstaunlich ist freilich, dass vor allem diejenigen Politiker, die sonst keine Bedenken gegen gekaufte Kronzeugen, gegen V-Leute und sonstige heikle Ermittlungsmethoden haben, vor dem Ankauf von gestohlenen Bankdaten warnen. Das weckt den Verdacht, dass die sonst probaten unfeinen Methoden dann nicht angewendet werden sollen, wenn es gegen die feinere Gesellschaft geht …
Es gibt kein Verwertungsverbot für solche Daten. Wenn aufgrund dieser Daten bei Hausdurchsuchungen Beweise gefunden oder die Steuerhinterzieher (wie damals Postchef Klaus Zumwinkel) Geständnisse ablegen, handelt es sich nicht um ungenießbare Früchte vom verbotenen Baum, sondern um verwertbare Beweismittel. So wird der Schweizer Markt für Steuerhinterziehung (und damit auch für den Diebstahl und Verkauf von einschlägigen Daten) ausgetrocknet …
Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten. Belohnungen “für sachdienliche Hinweise”, juristisch handelt es sich um eine “Auslobung”, sind seit jeher ein anerkanntes Mittel der Aufklärung von Straftaten. Oft versuchen auch die Opfer, also die Bestohlenen, mit einer Belohnung ihr Hab und Gut wieder zu erhalten. Der Bestohlene bei der Steuerhinterziehung ist der Staat.
Quelle:
NachDenkSeiten - Die kritische Website Hinweise des Tages
oder der ganze Text unter:
Schweizer Steuerbetrugsaffäre - Keine verbotenen Früchte, sondern Beweismittel - Finanzen - sueddeutsche.de
C.