Tagespolitik allgemein

Dürfte ich dann auch Informationen von einem Schwerverbrecher, der mir anbietet einen Mord aufzuklären, und dafür kein Geld sondern straferlaß fordert nicht benutzen ?

Natürlich darf man das. Immerhin leben wir in einem Land, welches die Kronzeugenregelung anwendet. ;)

Hier mal ein interessanter Kommentar dazu:

Aus deutscher Sicht macht die Schweiz ihre Geschäfte mit Steuergeldern, die dem deutschen Staat gehören. Die Schweizer Banken sind Hehler des flüchtigen Geldes. Sie bunkern quasi Diebesgut, nutzen das Geld, mit dem in Deutschland Straßen, Schulen und Gefängnisse gebaut werden müssten …
Man figuriert selbst als Hehler des verschobenen Geldes, bezeichnet aber die Aufklärungsversuche dessen, der zu seinem Geld kommen will, als Hehlerei. Das ist nicht sehr ernst zu nehmen …
Es handelt sich um eine Art Strafvereitelung - und um ein bewusstes und ein gewolltes Zusammenwirken der schweizerischen Banken und des schweizerischen Staates mit deutschen Straftätern. Der Vorteil, also die Beute, wird geteilt …
Erstaunlich ist freilich, dass vor allem diejenigen Politiker, die sonst keine Bedenken gegen gekaufte Kronzeugen, gegen V-Leute und sonstige heikle Ermittlungsmethoden haben, vor dem Ankauf von gestohlenen Bankdaten warnen. Das weckt den Verdacht, dass die sonst probaten unfeinen Methoden dann nicht angewendet werden sollen, wenn es gegen die feinere Gesellschaft geht …
Es gibt kein Verwertungsverbot für solche Daten. Wenn aufgrund dieser Daten bei Hausdurchsuchungen Beweise gefunden oder die Steuerhinterzieher (wie damals Postchef Klaus Zumwinkel) Geständnisse ablegen, handelt es sich nicht um ungenießbare Früchte vom verbotenen Baum, sondern um verwertbare Beweismittel. So wird der Schweizer Markt für Steuerhinterziehung (und damit auch für den Diebstahl und Verkauf von einschlägigen Daten) ausgetrocknet …
Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten. Belohnungen “für sachdienliche Hinweise”, juristisch handelt es sich um eine “Auslobung”, sind seit jeher ein anerkanntes Mittel der Aufklärung von Straftaten. Oft versuchen auch die Opfer, also die Bestohlenen, mit einer Belohnung ihr Hab und Gut wieder zu erhalten. Der Bestohlene bei der Steuerhinterziehung ist der Staat.

Quelle:

NachDenkSeiten - Die kritische Website Hinweise des Tages

oder der ganze Text unter:

Schweizer Steuerbetrugsaffäre - Keine verbotenen Früchte, sondern Beweismittel - Finanzen - sueddeutsche.de

C.
 
Gegen Hacker kann man leider wirklich nichts machen. Wenn so ein Freak es sich in den Kopf gesetzt an Kundendaten und Kontonummern von welchem Server auch immer zu gelangen, dann schafft er das auch früher oder später. Wer Erfahrungen in diesem Bereich gemacht hat, der wrid das bestätigen können.

Das war aber kein Hacker (wäre bei einer Bank auch relativ unwahrscheinlich), sondern ein "Insider" der die Daten beschafft hat. Und da Furia leider recht: bei den meisten Firmen werden solche Daten reichlich schlecht gesichert (ich spreche da aus Erfahrung). Meistens nicht aus Unwissenheit oder Dummheit sondern weil ein komplexes Sicherungssystem einen Haufen Geld kostet und den geben die Firmen ungerne aus.

Das Argument, man dürfe die Daten nicht kaufen bzw. benutzen,weil illegal angeeignet drängt mir eine andere Frage auf.
Nur weil ein Lump mir hilft andere Lumpen zu bestrafen soll ich diese Möglichkeit nicht nutzen ?

Das ist halt eine philosophische Frage, in Europa sind solche, durch illegale Massnahmen erhaltene Informationen, meistens in Prozessen nutzbar (da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen), in den USA sind die fast immer tabu ("Frucht vom vergifteten Baum"). Interessanterweise gilt das in den USA aber nicht für Steuerstraftaten, das IRS (die US Finanzbehörde) darf sehr viel was sich normale Polizisten nicht mal im Traum erlauben dürften.
 
Das Argument, man dürfe die Daten nicht kaufen bzw. benutzen,weil illegal angeeignet drängt mir eine andere Frage auf.
Nur weil ein Lump mir hilft andere Lumpen zu bestrafen soll ich diese Möglichkeit nicht nutzen ?

Dürfte ich dann auch Informationen von einem Schwerverbrecher, der mir anbietet einen Mord aufzuklären, und dafür kein Geld sondern straferlaß fordert nicht benutzen ?


Kann nicht auch einmal(wie ich immer wieder erwähne) ein Verbrecher richtig handeln, oder das richtige verlangen bzw. sagen ?

Bloß weil politische Verbrecherorganisationen wie die LINKE oder die GRÜNEN den Kauf fordern haben diese politischen Verbrecher doch in dieser Sache nicht Unrecht.

Nur weil ein Verbrecher einen anderen Verbrecher überführt ist doch der überführte Verbrecher nicht unschuldig

Es geht hier nicht um die Verbrechereigenschaft des Verkaufenden, die ist mir und ich denke allen anderen herzlichst egal. Mir zumindest geht es auch nicht um diesen konkreten Fall. Ich befürchte jedoch, dass das Leuten einen Anreiz gibt illegal zu handeln um so an Kohle zu kommen, auch wenn sie dadurch mittelbar an anderer Stelle der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen.

Der Vergleich mit dem Mörder und dem Straferlass hinkt auch. Der Mörder hat nicht absichtlich einen Mord begangen um im Austausch für Infos seine Strafe erlassen (oder besser gesagt gemildert) zu bekommen. Er hat aus anderen Beweggründen eine Straftat begangen und nutzt Infos, die er wo auch immer her bekommen hat.

Solche Deals sind auch nur im begrenzten Rahmen zulässig, man kann hier nicht alles vereinbaren und auch ein genereller Straferlass, wie in Amerika möglich, ist hier nicht denkbar. Vor allem müssen solche Deals unter Mitwirkung des Gerichtes in der Hauptverhandlung vereinbart werden. An Absprachen auf dem Flur muss sich das Gericht nicht halten.

Wenn ich jetzt lustig Datenklau betreibe und dann von der Regierung dafür belohnt werde, dann ist die Grenze des Rechtsstaates erreicht, denn dann fördert die Regierung illegale Taten, was wie gesagt bei dem Mörder und seinem Deal nicht geschieht, denn hier wird lediglich die "Zwangslage" des Straftäters ausgenutzt, nicht eine solche geschaffen.

Ich halte die meisten Aktionen, bei denen sich der Staat einer Straftat bedient oder eine solche fördert für nicht vereinbar mit dem Rechtsstaat. Ausgenommen hiervon sind in meinen Augen lediglich solche Taten, die zwingend notwendig zur Aufrechterhaltung einer Legende sind und deren geschütztes Rechtsgut lediglich dem Staat dient
 
Ich halte die meisten Aktionen, bei denen sich der Staat einer Straftat bedient oder eine solche fördert für nicht vereinbar mit dem Rechtsstaat. Ausgenommen hiervon sind in meinen Augen lediglich solche Taten, die zwingend notwendig zur Aufrechterhaltung einer Legende sind und deren geschütztes Rechtsgut lediglich dem Staat dient
Aufrechterhaltung einer Legende?
Was meinst du? Gibt mal ein Beispiel.
 
Legende = Tarnung eines verdeckten Ermittlers. Und ich denke an Sachen wie Verstöße gegen das BtMG, Hochverrat und gefakte Straftaten. Verdeckte Ermittler werden ihren Job nicht machen können, wenn sie Engelchen spielen ^^
 
Man muss da halt zwischen zwei Übeln entscheiden.

Entweder man lehnt den Handel ab und sorgt damit dafür, dass einige Steuersünder ("Lumpen", um Jedihammer zu zitieren), weiterhin Millionen am Fiskus vorbeimogeln.

Oder man stimmt dem Handel zu, der zwar illegal ist aber dafür sorgt, dass diese "Lumpen" auffliegen.

Und mir persönlich erscheint es so, dass Option 2 den größten Nutzen für die Allgemeinheit bringt, vorausgesetzt, man kassiert wirklich einige Steuersünder ein.

Vielleicht haben einige, die jetzt irgendwas von "moralisch verwerflich" rufen, selber illegale Konten in der Schweiz und gar kein Interesse, dass irgendwer auffliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schwierig, schwierig. Man sollte vielleicht erstmal die Frage klären, inwieweit sich jemand, der kriminelle Handlungen (und Steuerhinterziehung ist eine solche) begeht sich noch auf den Datenschutz berufen kann.

Ist das wirklich so strittig? Eine Schuld muss durch ein Gericht bewiesen sein.
Solange ein solcher Beschluss nicht feststeht, solange darf man auch kein Recht eines Anderen beschneiden. Ausnahme ist der sagenumwobene "begründete Verdacht", der aber erst noch durch ein Gericht bestätigt werden muss, bevor eine Exekutive Handlungen vornehmen darf.

Frage an die Rechtswissenden hier: Irre ich mich in dieser Annahme, oder muss ich mich (in Stellvertretung für alle Anderen) hier einer Untersuchung beugen?
 
Ist das wirklich so strittig? Eine Schuld muss durch ein Gericht bewiesen sein.
Solange ein solcher Beschluss nicht feststeht, solange darf man auch kein Recht eines Anderen beschneiden. Ausnahme ist der sagenumwobene "begründete Verdacht", der aber erst noch durch ein Gericht bestätigt werden muss, bevor eine Exekutive Handlungen vornehmen darf.

Na, nichts anderes hab ich doch in meinen weiteren Ausführungen behauptet. Besteht ein hinreichender Verdacht, dann kann ein Richter beschließen, z.B. das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft zu setzen, und bei "Gefahr im Verzug" müssen die Vertreter der Exekutive noch nichtmal auf einen richterlichen Beschluß warten, bevor sie tätig werden.

C.
 
Na, nichts anderes hab ich doch in meinen weiteren Ausführungen behauptet. Besteht ein hinreichender Verdacht, dann kann ein Richter beschließen, z.B. das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft zu setzen, und bei "Gefahr im Verzug" müssen die Vertreter der Exekutive noch nichtmal auf einen richterlichen Beschluß warten, bevor sie tätig werden.

C.

Aber wegen Steuerhinterziehung besteht keine Gefahr im Verzug. Und der Richter kann diverse Rechte auch nur dann ausser Kraft setzen wenn er einen Hinreichenden Anfangsverdacht vorgelegt bekommt.

Das die Bundesregierung diese CD erwerben will ist ungefähr so als würde ein Richter eine Durchsuchungsanordnung unterschreiben auf gut Glück das bei dem Betreffenden belastendes Material gefunden wird ohne das der jenige vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten wäre.
 
Das die Bundesregierung diese CD erwerben will ist ungefähr so als würde ein Richter eine Durchsuchungsanordnung unterschreiben auf gut Glück das bei dem Betreffenden belastendes Material gefunden wird ohne das der jenige vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten wäre.

Ein Verdacht hat aber nichts damit zu tun, ob jemand in seinem Leben schonmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, sondern oftmals nur damit, daß er sich bisher nicht hat erwischen lassen. ;)
Zudem ist es Ermittlungsbehörden auch möglich, eine ganze Menge Beweismittel und Indizien zu sammeln, ohne jedesmal einen richterlichen Beschluß für diese oder jene Maßnahme einzuholen. Dieser ist - und man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege - erst dann nötig, wenn es wirklich an so elementare Dinge wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Postgeheimnis usw. geht. Ansonsten dürfte ein Polizist ja nichtmal deinen Ausweis oder deinen Führerschein ohne richterlichen Beschluß kontrollieren.
Wie gesagt, das Problem bei der ganzen Sache ist, daß das Teil der Regierung direkt angeboten wurde, und alles an die Öffentlichkeit gelangt ist. Hätte die Steuerfahndung die CD ganz heimlich still und leise erworben, würde da kein Hahn nach krähen, da das Beschaffen von Beweismitteln aus dubiosen Quellen vermutlich jeden Tag vorkommt, und das nicht nur bei Steuervergehen.

C.
 
Wurde die CD nicht schon getestet und dabei Steuerhinterzieher entlarvt?

In dem Fall bestunde doch eigentlich schon so etwas wie ein begründeter Verdacht, oder nicht?
 
Ein Verdacht hat aber nichts damit zu tun, ob jemand in seinem Leben schonmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, sondern oftmals nur damit, daß er sich bisher nicht hat erwischen lassen. ;)
Zudem ist es Ermittlungsbehörden auch möglich, eine ganze Menge Beweismittel und Indizien zu sammeln, ohne jedesmal einen richterlichen Beschluß für diese oder jene Maßnahme einzuholen. Dieser ist - und man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege - erst dann nötig, wenn es wirklich an so elementare Dinge wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Postgeheimnis usw. geht. Ansonsten dürfte ein Polizist ja nichtmal deinen Ausweis oder deinen Führerschein ohne richterlichen Beschluß kontrollieren.
Wie gesagt, das Problem bei der ganzen Sache ist, daß das Teil der Regierung direkt angeboten wurde, und alles an die Öffentlichkeit gelangt ist. Hätte die Steuerfahndung die CD ganz heimlich still und leise erworben, würde da kein Hahn nach krähen, da das Beschaffen von Beweismitteln aus dubiosen Quellen vermutlich jeden Tag vorkommt, und das nicht nur bei Steuervergehen.

C.

Wenn ich vor Gericht ein illegal erworbenes Beweismittel vorlegen will wird es erstens nicht zugelassen und wenn ich Pech habe bekomme ich dafür auch noch strafrechtlich den Arsch voll.

Ausserdem darf die Polizei und Staatsanwaltschaft nur dann gegen mich ermitteln wenn ein hinreichend begründeter Anfangsverdacht vorliegt der sich aus Erkenntnisses ergibt die legal in deren Hände gelangt sind. Aus genau diesem Grund gibt es ja Einschränkungen bei zulässigen Mitteln in der Polizeiarbeit, da wir ansonsten gleich die StaSi wiedererwecken könnten.

Ich finde es höchst interessant das jetzt, wo es um die Staatsmillionen geht, plötzlich illegal erworbene Beweismittel genutzt werden sollen und das auch noch mit dem Segen der allerhöchsten staatlichen Organe.

Ein Rechtsstaat kann nicht einfach die eigenen Regeln brechen nur weil es um Millionen geht, genau das geschieht hier aber. Es wird ein illegal erworbenes Beweismittel genutzt um überhaupt einen hinreichenden Anfangsverdacht zu schaffen und das ist meiner Meinung nach nicht mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vereinbar.

Wurde die CD nicht schon getestet und dabei Steuerhinterzieher entlarvt?

In dem Fall bestunde doch eigentlich schon so etwas wie ein begründeter Verdacht, oder nicht?

Nein, bestünde es nicht, Begründung siehe oben.
 
Ein Rechtsstaat kann nicht einfach die eigenen Regeln brechen nur weil es um Millionen geht, genau das geschieht hier aber. Es wird ein illegal erworbenes Beweismittel genutzt um überhaupt einen hinreichenden Anfangsverdacht zu schaffen und das ist meiner Meinung nach nicht mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vereinbar.

Ist ja schön und gut, aber in meinen Augen zu idealistisch.
Wenn die Prognosen stimmen, geht es hier um mehr als 100 Millionen €.
Der Staat wäre dumm, wenn er sich diese Gelegenheit entgehen ließe.
 
Am besten man kauft zuerst die CD vom Dieb, nimmt ihn dann fest und übergibt ihn den Schweizer Behördern wegen Diebstahl. :D
Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe, man bekommt Geld und macht einen bösen Dieb dingfest ^^
 
Glaube ich eher nicht.
Man möchte ja zukünftige "Gehilfen" bei der Jagd nach Steuerhinterziehern nicht abschrecken.
 
Ist ja schön und gut, aber in meinen Augen zu idealistisch.
Wenn die Prognosen stimmen, geht es hier um mehr als 100 Millionen €.
Der Staat wäre dumm, wenn er sich diese Gelegenheit entgehen ließe.

Also wäre ich auch dumm wenn ich nicht um die Ecke die Bank überfalle. Wenn der Staat seine eigenen Gesetze brechen darf dann darf ich das also auch wenn es nur um ausreichend hohe Summen geht?

Darauf läuft es nämlich hinaus. Der Staat schafft hier gerade einen Präzedenzfall.

Der Staat wird durch diese Aktion zum Hehler, denn per Definition handelt ein Hehler mit Dingen die andere gestohlen haben. Wenn die Bundesregierung diese Daten käuflich erwirbt, dann handelt sie mit diesen. Das erfüllt den speziellen Tatbestand der Verschaffungshehlerei.

Man kann hier sogar soweit gehen dem Staat auch noch den Vorsatz zur Hehlerei vorzuwerfen, weil der per Definition dann erfüllt ist wenn man in der Absicht handelt sich zu bereichern. Und das versucht der Staat ja schließlich durch diese Aktion. Das ihm das Geld einmal zugestanden hat spielt dabei keinerlei Rolle da es hierfür bereits Mittel gibt diesem Geld habhaft zu werden.

Und meines Wissens nach ist Hehlerei ein Straftatbestand und wenn der Staat zum Straftäter wird dann können wir ihn auch gleich im Klo runterspülen.

Am besten man kauft zuerst die CD vom Dieb, nimmt ihn dann fest und übergibt ihn den Schweizer Behördern wegen Diebstahl. :D
Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe, man bekommt Geld und macht einen bösen Dieb dingfest ^^
Das wäre wohl die perfekte Lösung und das wird man wohl auch versuchen, nehm ich an.

Das glaubst du doch wohl selber nicht oder? Denn wenn sie das tun würden würden sie sich ähnliche Chancen in Zukunft verbauen. Am besten nimmst du ihn fest um ihn nicht auszahlen zu müssen. Super Idee.
 
Ist ja schön und gut, aber in meinen Augen zu idealistisch.
Wenn die Prognosen stimmen, geht es hier um mehr als 100 Millionen €.
Der Staat wäre dumm, wenn er sich diese Gelegenheit entgehen ließe.

Mittlerweile spricht man schon von 400 Mio. und wenn es um Geld geht ist dem Staat
doch eh alles egal und es wird sich alles so zu recht gebogen das es rechtens ist.
Spiegel.de

edith sagt:
Zudem könnte man nun auch annehmen, da die Zahlen so springen, das es die CD vielleicht gar nicht gibt.
Es gibt schon Selbstanzeigen von einigen, Trick 17 ? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vergleich mit Banküberfällen hinkt aber gewaltig, weil es hier um Geld geht was rechtmäßig dem Staat gehört.

Und es kann einfach nicht sein dass es einerseits im Haushalt aus allen Löchern pfeift, Kommunen Bibliotheken und andere Einrichtungen schließen müssen, und auf der anderen Seite Leute 400 Millionen € am Staat vorbeimogeln. Das ist doch nicht fair. Dagegen nichts zu tun, obwohl die Möglichkeit besteht, wäre in meinen Augen ein viel fataleres Signal.
Möglicherweise wird mancher dann noch mehr zur Steuerhinterziehung animiert, weil der Staat ja eh nichts macht.
 
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