Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Ein Militärgericht wäre immer an geltendes Recht gebunden. Es ist aber organisatorisch besser dazu geeignet, Ermittlungen durchzuführen und Recht zu sprechen als ein Zivilgericht. Zudem würde das Militärgericht immer einer übergeordneten Instanz unterstehen, wie es eigentlich heute so üblich ist, und das wäre in Deutschland wohl das Bundesverfassungsgericht.
Das ist allerdings richtig.
Es gäbe dann zwar eine eigene militärische Gerichtsbarkeit, aber keine eigene militärische Gesetzgebung bzw. eine Eigengesetzlichkeit des Militärs.
Auch ein Militärgericht wäre der Gesetzgebung der BRD unterworfen, und das Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesgerichtshof könnten Urteile eines Bundesmilitärgerichtes(wenn wir es mal so nennen wollen) jederzeit aufheben, sofern es nicht der Gesetzeslage der BRD bzw. dem Völkerrecht entspricht.
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