...in Artikel 8 GG heißt es im zweiten Absatz: Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.. Da die meisten S21-Gegner nicht in der Kneipe an der Ecke gegen den neuen Bahnhof gemosert haben, sondern vor dem Baugelände, gilt schon mal das Versammlungsgesetz (...)
Artikel 8 GG garantiert das Recht auf freie Versammlung nur, wenn diese Versammlungen friedlich und ohne Waffen ablaufen (...)
Lieb bitten, ob die Herren und Damen Ökofaschisten sich bitte hinwegbegeben würden? Die eingesetzten Mittel der Polizei waren nunmal die mildesten, verfügbaren Mittel und darum durfte die Polizei diese auch einsetzen.
Da ich kein Jurist bin, kann ich nur einmal wieder mehr Danke für Deine Einlassungen dazu sagen.

Das allerdings hinter meinen Fragestellungen sich noch eine weitere Intention verbirgt, wird wahrscheinlich nicht verwundern.
In sofern gibt es bei solchen Geschichten wie eben entsprechenden Demonstrationen hierbei immer eine ganze Reihe an Subgruppen, die entweder entgegen dem Gesetz oder mit ihm zu Opfern oder auch zu Tätern werden. Und diese gibt es dabei i. d. R. und wohlgemerkt auf beiden Seiten der prinzipiellen Zweiparteilichkeit solcher Demonstrationskonstrukte.
Oder um es zu konkretisieren:
IMHO und AFAIK haben wir - ob nun in Rechtstheorie oder interpretatorischer bzw. angewendeter Rechtspraxis - eine all zu starke Verlagerung und Wertigkeit des Schutzes an Sachen und Dingen (auch oder vor allem unabhängig von Sachen und Dingen, welche beispielsweise eine volks- oder verfassungsseelenimmanente schutzwürdige Wertigkeit besitzen), denn diese ist in sofern höher, als dass von rechts- bzw. gesetzwegen hierbei nicht wenig häufig in der Praxis gar der Schutz des Dings oder einer Sache schwerer wiegen, als Leib, Seele oder Geist im Sinne der Meinung einer Gruppe an Bürgern bzw. Personen bestimmter variabler Größe.
In sofern gilt für mich einfach nach wie vor die recht simple Logik, dass ein "nieder gerissener Zaun" niemals mehr, sondern gar eher weniger Wert sein kann, muss und sollte, als ein "verletzter Mensch" an sich. Die Realität abgewandter Rechts- bzw. Exekutivgesetzpraxis sieht indes jedoch wie gesagt anders aus.
Dieses Verhältnis verstehe ich meinerseits jedenfalls nicht als "Verhältnismäßigkeit oder verhältnismäßige Zulässigkeit an Mitteleinsatzes".
Damit meine ich wahrlich somit nicht, dass Polizisten bzw. Polizeistreitkräfte sich nicht schützen sollen dürfen. Doch im Hinblick auf die "verhältnismäßige Anwendbarkeit entsprechender Mittel" gibt es immer eine IMO recht eindeutige Unterscheidung zwischen offensiv oder defensiv verwendbaren Mitteln. In sofern - die Polizei besitzt grundsätzlich DURCHAUS die entsprechende Ausrüstung, sich selbst schützen zu können - und das gar weitaus effektiver, als z. B. Demonstranten.
Und ebenso wenig können die Demonstranten in Umstand der Demonstrationsgruppe insgesamt etwas dafür, dass hier mglw. Polizeistreitkräfte mit unzureichender Defensiv-Ausrüstung - oder unzureichender Ausrüstung an sich - angerückt sind.
Auch ich bin wahrlich kein Freund von dem mir durchaus bekannten Demonstrationstypus, den man als "Jau, jetzt hau ich mir noch ein paar Bier in die Birne und eine Pulle Korn, nehme ein paar Pflastersteine mit und dann geht es ab..."-Typen bezeichnen kann, denn solche Typen sorgen neben den erhöhten Verletzungsrisiko wohlgemerkt letztlich auf beiden Seiten dafür, dass zudem auch noch der thematische Demonstrationsgrund untergraben und ad absurdum geführt wird.
In sofern bin ich der Ansicht, dass solche Typen eindeutig in den Bau gehören - oder zumindest nicht auf eine ernst zu nehmende und gemeinte Demonstration, da sie deren Atmosphäre vergiften.
Nichts desto trotz stimmt für mich aber letztlich auch das Verhältnis zwischen dem Recht des/r Polizisten auf das Hochkochen von Emotionen und dem "Nerven-zeigen" zu dem Demonstranten nicht - eher sogar im Gegenteil. Der Demonstrant darf sich eigtl. nicht einmal emotional verfärbte "verbale Missgriffe" erlauben - von etwaigen von ihm ausgehenden "Rangeleien" oder "emotional eher versehentlichen Schubsern" einmal ganz abgesehen. Während solche "Möchte-gern-Attacken" gerne im Nachhinein als genau letzteres ausgelegt werden - was natürlich auch gerade dann so seinen Rechtfertigungsgrund in den Medien bekräftigt, wenn die Atmosphäre "mal wieder irgendwie eskaliert ist" - waren entsprechende Aktionen seitens der Polizisten dann natürlich nur Reaktionen.
"Lieb bitten" oder ähnliche Formulierungen finde ich hierbei allerdings ebenfalls fehl am Platz - und das wohlgemerkt EBENFALLS auf beiden Seiten der Zweiparteilichkeit!!! Darüber hinaus weißt Du so gut wie ich, dass in den meisten Praxisfällen auf beiden Seiten hier wohl kaum von "lieb bitten" gesprochen werden kann, obwohl der ideelle Grundgedanke dabei vielleicht gar nicht einmal schlecht wäre (Vielleicht macht dann am Ende gar die Polizei bei den Demonstranten mit???

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Aber zurück zur Sache! -Ausdrücke wie "Öko-Faschos" sind hierbei ebenso wenig hilfreich, weil unklar ist, wie viele der dortigen Demonstranten tatsächlich im Sinne des Endteils der Bezeichnung "Fascho" diese dann tatsächlich verdient hätten - ganz zu schweigen davon, ob es sich bei diesem Anteil gar um die Mehrheit der Demonstranten gehandelt hat. Wie gesagt - für mich ist das inzwischen all zu typisch für eine gewisse Haltung in der Öffentlichkeit dazu, was dabei durch die Medien auch noch weitgehend mitgetragen wird. Es ist ja dann klar, dass es IMMER gleich die ganze Menge an Demonstranten war, welche die "böse, bösen Gewaltbereiten oder gar faschistisch Motivierten" waren.
EINFACH ist für mich bzw. in meinen Augen jedenfalls der Unterschied zwischen Wahrheit, Realität sowie deren facettenartiger, fragmentarischer und ausschnitthafter Abbildung in den Medien ABSOLUT GAR NICHTS - sondern im Gegenteil weitaus komplexer! Doch davon erfährt man in der Reegel eher weniger, wenn man nicht selbst vor Ort dabei war. Und selbst dann kommt es noch darauf an, von welcher der beteiligten Seiten man sich hier berichten ließe.
Mir, der ich nun einmal nicht da irgendwo dabei war, fällt indes zumindest erst einmal eines auf:
Ich kenne mich zwar noch weniger mit den rechtsverbindlichen Pflichten aus, an die sich ein Polizist zu halten hat. Aber ob ich mir nun Artikel wie z. B. den 8er im GG oder § 15 S. 3 VersG anschaue - alle diese Artikel- bzw. Gesetzstexte beziehen sich ordnend bzw. rahmenrechtsgebend und Liberalitäten des deutschen Bundesbürgers im Sinne des Demonstranten bzw. "sich versammelnden oder versammlungsbereiten Bundesbürgers" einschränkend oder gar rechte-(auf)-lösend.
Sie richten sich also eindeutig AN oder ggf. GEGEN den Demonstranten, Bürger oder Menschen.