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Das deutsche Volk. + Jede/r Deutsche.
Was wäre dann besser (oder anders) als bei einem BP, der vom ganzen Volk gewählt würde?
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Das deutsche Volk. + Jede/r Deutsche.
Hier ginge es aber IMO dann dabei nicht um "irgendEINE" (innerdeutsche) Entscheidung, die (außerhalb) Deutschlands jedoch als bedenklich aufgefasst werden könnte (auch im Hinblick auf noch andere verstärkte innerdeutsche Entwicklungen in letzter Zeit).Komisch, in D wird immer darüber Nachgedacht was wohl das Ausland zu irgendeiner Entscheidung in D sagt/denkt. Im Ausland käme niemand auf den Gedanken darüber zu grübeln was die Deutschen denken.
Wobei ich meine, dass es dazu bzw. darauf keine wirklich einfachen Antworten gibt....Obwohl ich die persönlich Wahl eines Königs/Kaisers durch das Volk ablehnen würde(da stimme ich Friedrich Wilhelm IV zu, die Krone darf nicht aus der Gosse kommen)wäre dies wohl für die Allegemeinheit auch eine Lösung.
Hier ginge es aber IMO dann dabei nicht um "irgendEINE" (innerdeutsche) Entscheidung, die (außerhalb) Deutschlands jedoch als bedenklich aufgefasst werden könnte (auch im Hinblick auf noch andere verstärkte innerdeutsche Entwicklungen in letzter Zeit).
Ich meine, wovon sprechen wir hier? Nur davon, jemanden mit aristokratischer Abstammung bzw. Bindung ins BP-Amt zu lassen - oder auch gleich generell von monarchisierenden Regierungsstrukturreformen?
Und: Das ist somit insgesamt nicht eine Frage, was "irgendwelche" Menschen bzw. Bürger im Ausland über uns denken - oder deutsche Bürger über Auslandsfragen.
Sondern es wäre im konkreten Fall eine "außenpolitische" bzw. "internationalpolitische" Fragestellung. Nicht mehr, nicht weniger.
Was wäre dann besser (oder anders) als bei einem BP, der vom ganzen Volk gewählt würde?
Herrgott,im I.Reich wurde der Kaiser auch gewählt. Und man konnte den Kaiser bzw. den König auch abwählen.
Wir hätten blos statt eines BP halt einen König/Kaiser.
Kannst Du doch machen als Bürger eines demokratischen Rechtsstaats. Deine Gedanken sind frei...Was im Ausland als bedenklich aufgefasst werden könnte empfinde ich als recht irrelevant...
Wieso? Auch das ist und bleibt derzeit doch Dir überlassen, ob Du Dir darüber einen Kopf machst oder nicht....Als nächstes kommt wohl noch die Forderung beim Kreuzchen machen daran zu denken was das Ausland dazu sagt...
*Ööööhm-tja... * Mir ist dabei nur etwas unklar dann, wie das genau funktionieren soll? Sollen die Machtbefugnisse des Bundeskanzlers/-in dann so bleiben wie sie sind, oder wie?...Wir hätten blos statt eines BP halt einen König/Kaiser. Eine absolute Monarchie wollen wohl die wenigsten. ...
Falls das auf mich bezogen war: Ist mir alles klar. Habe mich nur gefragt wozu man auf Monarchie wechseln sollte, wenn sich außer dem Namen des Amtes eh nicht viel ändert. Wie auch Moses sagt:
Da ich ja eher nicht glaube, dass es überhaupt "soweit kommt"... D)Es hätte wohl nur den Augenscheinlichen nutzen dass es halt der König von Deutschland ist ...
Naja die Frage ist halt auch wenn lässt man Wählen. Der Kaier wurde immerhin von den Anderen Fürsten und Königen zum Kaiser gewählt.Herrgott,im I.Reich wurde der Kaiser auch gewählt. Und man konnte den Kaiser bzw. den König auch abwählen.
Heinrich IV mußte das schmerzlich erfahren.
Nur der Gang nach Canosa rettet ihm zunächst den Thron.
Die Drohung der Absetzung schwebte über ihm.
Das wäre eine Lösung.
Obwohl ich die persönlich Wahl eines Königs/Kaisers durch das Volk ablehnen würde(da stimme ich Friedrich Wilhelm IV zu, die Krone darf nicht aus der Gosse kommen)wäre dies wohl für die Allegemeinheit auch eine Lösung.
Artikel 20(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 79(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Es müsste der komplette Umbau der Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich erfolgen. DANN nur dann hätte es in meinen Augen Hand und Fuß. Alles andere ist einfach nur halbgar.
Ich lass das mal hier.
Eher wander ich aus als dass ich mich von einem Preussen regieren lasse.
Mir ist dabei nur etwas unklar dann, wie das genau funktionieren soll? Sollen die Machtbefugnisse des Bundeskanzlers/-in dann so bleiben wie sie sind, oder wie?
Nun ja, ob die BRD nicht doch irgendwo ein "Nachfolgestaat" ist, wird wohl immer ein strittiges Thema sein. Aus meinem Empfinden heraus würde ich ihn schon als solchen sehen wollen, aber von dieser Geschichte, dass auch Reichsteile Deutschland zusammen mit der BRD weiterexistieren, habe ich auch schon gehört.Was ist mit der Überprüfung des Grundlagenvertrages durch das Bundesverfassungsgericht? Dort heißt es doch, dass das Deutsche Reich als BRD (zumindest in Teilen) weiterexistiert, oder nicht? Die BRD sei kein Nachfolgestaat.
Darüber streiten aber Historiker und/oder Staatsrechtler glaube ich bis heute.
Stimmt - IMHO zumindest vor allem in der Praxis. Aber wie sieht das zu Teilen in der Theorie aus?...1. Das Reich das einstmals einen Kaiser hatte gibt es nicht mehr...
*Öh..., hallo...? (ist nicht bös gemeint)* Ich dachte, wir reden hier von dem BP-Amt. Wie stellst Du Dir das vor? Willst Du das BP-Amt in "konstitutionelles Königs-/Kaiser-Amt" umbenennen und als reines "Grüßaugusts"-Amt an den Rand stellen...?Ja, warum nicht.
In Europa haben ausser mWn in Monaco und Lichtenstein, die Herrscherhäuser in der Politik nix zu sagen. Auch in Japan ist dies so.
Ich weiß, das war jetzt eigentlich nicht an mich gerichtet gewesen, aber......Bekanntermassen kann man (Grund-)Gesetze auch ändern oder abschaffen.
Nun ja, ob die BRD nicht doch irgendwo ein "Nachfolgestaat" ist, wird wohl immer ein strittiges Thema sein.
K.A., was das genau bedeuten soll, aber IIRC soll es eben nach wie vor Gesetze geben, die so alt sind wie die Weimarer Republik oder gar noch älter und aber nach wie vor Gültigkeit besitzen.
*Öh..., hallo...? (ist nicht bös gemeint)* Ich dachte, wir reden hier von dem BP-Amt. Wie stellst Du Dir das vor? Willst Du das BP-Amt in "konstitutionelles Königs-/Kaiser-Amt" umbenennen und als reines "Grüßaugusts"-Amt an den Rand stellen...?
Ich weiß, das war jetzt eigentlich nicht an mich gerichtet gewesen, aber...
*Nein ist klar...* Du kannst ja gerne eine "Rebellion gegen das Imperium" anzetteln oder die "französische November-Revolution" anführen, aber ansonsten wüsste ich jetzt nicht, wo in Artikel 79 (und Du hast Dich ja auf Ben bezogen gehabt) unsere verfassungsrechtlichen Schutzfunktionen da uneindeutig wären.
Nein, die Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, Punkt. Angezweifelt wird das allerhöchtens von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern.
BVerfGE 36 schrieb:Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.