Tagespolitik allgemein

Herrgott,im I.Reich wurde der Kaiser auch gewählt. Und man konnte den Kaiser bzw. den König auch abwählen.
Heinrich IV mußte das schmerzlich erfahren.
Nur der Gang nach Canosa rettet ihm zunächst den Thron.
Die Drohung der Absetzung schwebte über ihm.
Das wäre eine Lösung.

Obwohl ich die persönlich Wahl eines Königs/Kaisers durch das Volk ablehnen würde(da stimme ich Friedrich Wilhelm IV zu, die Krone darf nicht aus der Gosse kommen)wäre dies wohl für die Allegemeinheit auch eine Lösung.
 
Komisch, in D wird immer darüber Nachgedacht was wohl das Ausland zu irgendeiner Entscheidung in D sagt/denkt. Im Ausland käme niemand auf den Gedanken darüber zu grübeln was die Deutschen denken. :cool:
Hier ginge es aber IMO dann dabei nicht um "irgendEINE" (innerdeutsche) Entscheidung, die (außerhalb) Deutschlands jedoch als bedenklich aufgefasst werden könnte (auch im Hinblick auf noch andere verstärkte innerdeutsche Entwicklungen in letzter Zeit).
Ich meine, wovon sprechen wir hier? Nur davon, jemanden mit aristokratischer Abstammung bzw. Bindung ins BP-Amt zu lassen - oder auch gleich generell von monarchisierenden Regierungsstrukturreformen?
Und: Das ist somit insgesamt nicht eine Frage, was "irgendwelche" Menschen bzw. Bürger im Ausland über uns denken - oder deutsche Bürger über Auslandsfragen.
Sondern es wäre im konkreten Fall eine "außenpolitische" bzw. "internationalpolitische" Fragestellung. Nicht mehr, nicht weniger.

Was wir hier in diesen Thread verbal veranstalten, ist indes natürlich nichts weiter als ein bisschen Herumdenkerei und Extrapolation... ;):D

...Obwohl ich die persönlich Wahl eines Königs/Kaisers durch das Volk ablehnen würde(da stimme ich Friedrich Wilhelm IV zu, die Krone darf nicht aus der Gosse kommen)wäre dies wohl für die Allegemeinheit auch eine Lösung.
Wobei ich meine, dass es dazu bzw. darauf keine wirklich einfachen Antworten gibt.
Man vergesse auch bitte dabei nicht, was sich historisch aus den einstigen lokalen Germanen-Fürsten und -Königen entwickelte, denen man aber noch eine gewisse Leistung ihrer "unbegrenzten Amtszeiten" (bis zu ihren Ableben) zuschrieb.
Die MA-Könige waren da schon eher durch ihre Abstammungs- bzw. Ahnenlinien-Reputation gerechtfertigt, was aber sozusagen um Umkehrschluss auch so manchen wohl eher inkompetenten bis teilweise geistig unzureichend begüterten Monarchen hervorbrachte.

Aber das ist jetzt auch nur mal ein wenig herum-extrapoliert.
Wir sprechen ja doch nur vom Amt des BP!!! ;):p
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ginge es aber IMO dann dabei nicht um "irgendEINE" (innerdeutsche) Entscheidung, die (außerhalb) Deutschlands jedoch als bedenklich aufgefasst werden könnte (auch im Hinblick auf noch andere verstärkte innerdeutsche Entwicklungen in letzter Zeit).
Ich meine, wovon sprechen wir hier? Nur davon, jemanden mit aristokratischer Abstammung bzw. Bindung ins BP-Amt zu lassen - oder auch gleich generell von monarchisierenden Regierungsstrukturreformen?
Und: Das ist somit insgesamt nicht eine Frage, was "irgendwelche" Menschen bzw. Bürger im Ausland über uns denken - oder deutsche Bürger über Auslandsfragen.
Sondern es wäre im konkreten Fall eine "außenpolitische" bzw. "internationalpolitische" Fragestellung. Nicht mehr, nicht weniger.

Was im Ausland als bedenklich aufgefasst werden könnte empfinde ich als recht irrelevant.
Als nächstes kommt wohl noch die Forderung beim Kreuzchen machen daran zu denken was das Ausland dazu sagt.

Im übrigen reden wird doch nicht davon die Staatsform total zu ändern. Wir hätten blos statt eines BP halt einen König/Kaiser. Eine absolute Monarchie wollen wohl die wenigsten. ;)

Was wäre dann besser (oder anders) als bei einem BP, der vom ganzen Volk gewählt würde?

Ob es besser währe weiss ich nicht.
Anders währen aber zumindest die Berichte in der Regenbogenpresse, die müssten nicht mehr über Fremde Königshäuser berichten. :kaw:
 
Was im Ausland als bedenklich aufgefasst werden könnte empfinde ich als recht irrelevant...
Kannst Du doch machen als Bürger eines demokratischen Rechtsstaats. Deine Gedanken sind frei...

...Als nächstes kommt wohl noch die Forderung beim Kreuzchen machen daran zu denken was das Ausland dazu sagt...
Wieso? Auch das ist und bleibt derzeit doch Dir überlassen, ob Du Dir darüber einen Kopf machst oder nicht.

...Wir hätten blos statt eines BP halt einen König/Kaiser. Eine absolute Monarchie wollen wohl die wenigsten. ;) ...
*Ööööhm-tja... :konfus:* Mir ist dabei nur etwas unklar dann, wie das genau funktionieren soll? Sollen die Machtbefugnisse des Bundeskanzlers/-in dann so bleiben wie sie sind, oder wie?
Ich meine - sorry, aber hallo: Du schreibst hier davon, statt einem BP einen König/Kaiser zu haben... :confused::verwirrt::konfus:
Und wenn Du jetzt nicht damit zufällig irgendwelche uns noch unbekannten Personen mit Namen "Harald Kaiser" oder "Bernhard König" meinst, muss ich eigentlich davon ausgehen, dass Du hier eine Amtsbezeichung mit entsprechendem Funktionsumfang meinst - bzw. mit entsprechenden Machtbefugnissen.
Ansonsten kann man das Amt des BP auch gut und gerne so bezeichnet lassen, wie es jetzt auch heißt. Das macht dann keinen Unterschied - und ein "Heinz-Herbert von und zu Hohenzollerm & Schlag-mich-tot" kann dann doch sowieso jederzeit als BP kandidieren bzw, sich aufstellen lassen, solange er die entsprechende politische (z. B. landesministeriale) Regierungserfahrung mitbringt.

Oder anders ausgedrückt - so wie sich Jedihammer hier auch äußert sehe ich das auch: Wir brauchen nicht über Monarchisierung eines Bundesregierungsamtes zu reden, weil sich dadurch am Zugang zu dem Amt und auch seiner Funktionalität und Wirkungsweise nichts ändern wird bzw. zu ändern braucht. Denn "Monarchisierung" eines Amtes würde bedeuten, dessen Funktionsumfang und Machtbefugnisse zu absolutieren, was schon mit unserem Prinzip der Gewaltenteilung sich nicht vereinbaren würde.
Was soll denn so etwas an dem BP-Amt verbessern - oder an dessem Amtsinhaber?
Ob man es weiter BP-Amt nennt oder stattdessen dann König/Kaiser-Amt - wenn das Amt ein "Grüßaugusts"-Amt bleibt, ist es völlig irrelevant, wie man es nennt. An der erbrachten ode zu erbringenden Leistung des Amtes ändert das letztlich nichts.
Und auch, wenn man hier von einem potenziellen Amtsinhaber mit herrschaftsadeliger Abstammung spräche, würde das im realen Praxisfall keinen Unterschied machen - außer zu Beginn vielleicht erst einmal einen gewissen Reputationsvorschub.
Aber ob nun ein Wulff, Köhler oder Weizsäcker - einen gewissen Ruf hatten alle diese BPs zu ihrer Kandidatur mitgebracht gehabt. Was soll da jemand bringen, bloß weil er "herrschaftlich-blaues Blut" in den Adern hat (mal davon abgesehen, wie "verwässert" das inzwischen ist!!! -Und das meine ich nicht biologisch-substanziell)

Egal, ob ein zukünftiger "BP" nun König/Kaiser heißt, so genannt wird oder irgendeiner entsprechenden Abstammung entspricht - letztlich würde er in dem Amt dieselben Zugeständnisse und Kompromisse an die Vorgaben des Amtes und seiner Vorgänger bzw. dessen Leistungen machen müssen.
 
Falls das auf mich bezogen war: Ist mir alles klar. Habe mich nur gefragt wozu man auf Monarchie wechseln sollte, wenn sich außer dem Namen des Amtes eh nicht viel ändert. Wie auch Moses sagt:


Es hätte wohl nur den Augenscheinlichen nutzen dass es halt der König von Deutschland ist und kein
schnöder Politiker. :D
Es wäre nur der Prestige und des Ambiente wegen könnt ich mir schon vorstellen. :)

Wer da nun den Grüßaugust macht ist wirklich wurscht, da darf es ruhig auch nen König sein,
wäre doch schicker als ein weichgespülter Politiker. :kaw:
 
Herrgott,im I.Reich wurde der Kaiser auch gewählt. Und man konnte den Kaiser bzw. den König auch abwählen.
Heinrich IV mußte das schmerzlich erfahren.
Nur der Gang nach Canosa rettet ihm zunächst den Thron.
Die Drohung der Absetzung schwebte über ihm.
Das wäre eine Lösung.
Naja die Frage ist halt auch wenn lässt man Wählen. Der Kaier wurde immerhin von den Anderen Fürsten und Königen zum Kaiser gewählt.
Wenn am Ende der Kaiser dann auch nur von der Bundesvollversammlung gewählt wird ist das auch nicht Anders wie jetzt. Nur das die zur Wahl stehenden dann wohl ausschließlich aus dem (hoch) Adel stammen würden.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht was gegen einen vom Volk gewähltem Bundespräsident sprechen sollte. Das einzige was mir einfallen würde, wäre das ein vom Volk gewählter Präsident wohl einfach zu viel Macht hätte/haben würde.

Obwohl ich die persönlich Wahl eines Königs/Kaisers durch das Volk ablehnen würde(da stimme ich Friedrich Wilhelm IV zu, die Krone darf nicht aus der Gosse kommen)wäre dies wohl für die Allegemeinheit auch eine Lösung.

Dass mit dem aus der Gosse kommen ist mMn nach eine ziemlich überholte Vorstellung. Wer weiß wie es ausgesehen hätte, wenn Friedrich Wilhelm IV 1849 der Paulskirchenverfassung die aus der Frankfurter Nationalversammlung hervorging zugestimmt hätte. Vielleicht wäre so manches geschichtliches Ereignis doch total Anders verlaufen. Aber das ist natürlich ein ziemlich großes "What if".
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Idee in Deutschland die Monarchie wieder einzuführen kommt ja alle paar Jahre aus den unterschiedlichsten Gründen aufs Tablett. Ist immer wieder witzig. Ich perönlich bin ja ein Freund der konstituellen Monarchie zumindest da wo es sie seid vielen Jahren gibt. Sie in Deutschland wieder einzuführen halte ich für dich sehr bedenklich aus mehreren Gründen:

1. Das Reich das einstmals einen Kaiser hatte gibt es nicht mehr. Der Titel war ja auch alleine der Tatsache geschuldet dass dieser über den Königen und Fürsten der Staaten des Deutschen Reiches stand. Also müssten wir auch diesen ganzen Adel wieder zulassen. Die Häuser existieren ja noch und müssten dann einfach ihre alten Titel wieder annehmen. ABER: Ein König von Württemberg und ein Herzog von Baden und ein Fürst von Sigmaringen in einem Bundesland Baden-Württemberg? Das wäre nun wieder nicht möglich. Also müssten wir wohl den Ganzen Staat umbauen um einen Kaiser zu legimitieren. Denn auch wenn er nur knostituell wäre: Ein Monarch muss seine Stellung auch begründen. Einen König von Deutschland gab es nie und heutzutage einfach einen Titel zu erfinden und ihn an ein Staatsgebiet zu heften finde ich persönlich nicht zeitgemäß.

2. Ich weis das sich Norwegen auch die Monarchie gegeben hat, ohne wirklich auf eine Tradition von Königen zurückblicken zu können. Trotzdem ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Staat der anders entstanden ist als viele europäische Staaten. Der Bundesrepublik einen König/Kaiser zu geben halte ich für nicht machbar. Es müsste der komplette Umbau der Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich erfolgen. DANN nur dann hätte es in meinen Augen Hand und Fuß. Alles andere ist einfach nur halbgar.

Ist aber immer wieder gut die Diskussion ab und an zu führen :D
 
Ich lass das mal hier. :braue

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
 
Es müsste der komplette Umbau der Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich erfolgen. DANN nur dann hätte es in meinen Augen Hand und Fuß. Alles andere ist einfach nur halbgar.

Was ist mit der Überprüfung des Grundlagenvertrages durch das Bundesverfassungsgericht? Dort heißt es doch, dass das Deutsche Reich als BRD (zumindest in Teilen) weiterexistiert, oder nicht? Die BRD sei kein Nachfolgestaat.
Darüber streiten aber Historiker und/oder Staatsrechtler glaube ich bis heute.
 
Ich wollte hier auch keinesfalls den Eindruck erwecken, dass ich es für machbar, möglich oder denkbar halte die BRD ins deutsche Reich umzubauen. Ich wollte nur anführen was meines erachtens für die Wiedereinführung der Monarchie notwendig wäre, und damit darauf hinweisen wie absurd das ganze ist ;)

Unser GG kenne ich da gut genug.
 
Eher wander ich aus als dass ich mich von einem Preussen regieren lasse. :D

Wirst du doch längst. ;)


Mir ist dabei nur etwas unklar dann, wie das genau funktionieren soll? Sollen die Machtbefugnisse des Bundeskanzlers/-in dann so bleiben wie sie sind, oder wie?

Ja, warum nicht.
In Europa haben ausser mWn in Monaco und Lichtenstein, die Herrscherhäuser in der Politik nix zu sagen. Auch in Japan ist dies so.

@ Ben & David Somerset

Ja und?
Bekanntermassen kann man (Grund-)Gesetze auch ändern oder abschaffen. :cool:
 
Was ist mit der Überprüfung des Grundlagenvertrages durch das Bundesverfassungsgericht? Dort heißt es doch, dass das Deutsche Reich als BRD (zumindest in Teilen) weiterexistiert, oder nicht? Die BRD sei kein Nachfolgestaat.
Darüber streiten aber Historiker und/oder Staatsrechtler glaube ich bis heute.
Nun ja, ob die BRD nicht doch irgendwo ein "Nachfolgestaat" ist, wird wohl immer ein strittiges Thema sein. Aus meinem Empfinden heraus würde ich ihn schon als solchen sehen wollen, aber von dieser Geschichte, dass auch Reichsteile Deutschland zusammen mit der BRD weiterexistieren, habe ich auch schon gehört.
K.A., was das genau bedeuten soll, aber IIRC soll es eben nach wie vor Gesetze geben, die so alt sind wie die Weimarer Republik oder gar noch älter und aber nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Ich weiß nicht, ob aber Ben da genaueres zu sagen kann.

...1. Das Reich das einstmals einen Kaiser hatte gibt es nicht mehr...
Stimmt - IMHO zumindest vor allem in der Praxis. Aber wie sieht das zu Teilen in der Theorie aus?
Gäbe es tatsächlich irgendwo "auf dem Papier" gar da doch nach wie vor entsprechende Möglichkeiten?

Ja, warum nicht.
In Europa haben ausser mWn in Monaco und Lichtenstein, die Herrscherhäuser in der Politik nix zu sagen. Auch in Japan ist dies so.
*Öh..., hallo...? (ist nicht bös gemeint)* Ich dachte, wir reden hier von dem BP-Amt. Wie stellst Du Dir das vor? Willst Du das BP-Amt in "konstitutionelles Königs-/Kaiser-Amt" umbenennen und als reines "Grüßaugusts"-Amt an den Rand stellen...?
Schöne Vorstellung, wie das dann auf einem Empfang oder einer öffentlichen Veranstaltung abläuft... :konfus: Da schreitet dann zu Beginn erst einmal unsere Königs-/Kaiser-Konstitution über den "Roten Teppich" und alle - allen voran Frau BK Merkel - verneigen sich 'zutiefstens' ... und je nach Programmablauf sagt dann nachher Frau Merkel zu unserm "Grüßaugust": »Okay, das war es... Jetzt ab an den Rand mit Ihnen...! Und seien Sie so nett und stören sie nicht, weil wir jetzt hier Politik machen... Viel Spaß! «

...Bekanntermassen kann man (Grund-)Gesetze auch ändern oder abschaffen. :cool:
Ich weiß, das war jetzt eigentlich nicht an mich gerichtet gewesen, aber...
*Nein ist klar...* :konfus: Du kannst ja gerne eine "Rebellion gegen das Imperium" anzetteln oder die "französische November-Revolution" anführen, aber ansonsten wüsste ich jetzt nicht, wo in Artikel 79 (und Du hast Dich ja auf Ben bezogen gehabt) unsere verfassungsrechtlichen Schutzfunktionen da uneindeutig wären.
Klar kann das Grundgesetz somit grundlegend geändert werden, aber da muss zum einen die Mehrheit des Bundestags zustimmen. Das mag erst einmal wie durchaus nicht unüberwindliche Hürde erscheinen, doch im Abs. 3 wird dann eigentlich deutlich, was Sache ist:
Ein solches Gesetz, welches das Grundgesetz ändern oder ergänzen würde, darf nicht bzgl der Artikel 1 - 20 verfassungswiedrig sein.
Demnach müsste ein monarchisierendes Gesetz z. B. Teile des Artikels 20 (s. o.) ändern, wie z. B. den Absatz bzgl. der Bürger-Staatsgewalt oder die Ausweisung, was die BRD eigentlich für ein Staat ist.
Aus meiner Sicht spricht das klare und deutliche Bände: Das Grundgesetz der BRD kann nicht mal so eben einfach umgeschrieben oder geändert werden.
Selbstverständlich heißt das nicht, dass das nun alles "in Stein gemeißelt" wäre. Grundlegende Änderungen bzw. Veränderungen dessen wären ebenso möglich (wenn aber nicht sehr wahrscheinlich, wenn man sich an die dort festgelegten Regelungen hält) wie eine völlige Abschaffung dessen. Selbstredend sind das letztlich "Gesetze auf dem Papier" und Papier ist temporär auch nicht unabänderlich.
Eine Abänderung des Artikels 20 aber wäre in jedem Fall eine verfassungswiedrige bzw. -feindliche Handlung und ein Gesetz, welches diesen auszuhebeln versucht, "UNZULÄSSIG".
Was das bedeutet...

Also - wenn nicht die "Mehrheit der Deutschen (Bürgerschaft)" so etwas fordert bzw. durchzusetzen bereit wäre, wäre nicht einmal daran zu denken, über so etwas nachzudenken oder zu debattieren.
Und alles, was darüber hinaus ginge, hat eigtl. GL durch Yoda in der PT sehr schön ausgedrückt:
»...An einen dunklen Ort uns diese Gedanken führen...«

Das heißt nicht, dass auf einen dunklen nicht auch ein hellerer Ort für Gedanken folgen kann. Das stellt IMO nur die Frage, ob man tatsächlich bereit ist, diesen "dunklen Abschnitt" zu beschreiten bzw. ihn und all das, was damit verbunden ist bzw. sein könnte, in kauf zu nehmen. ;)

@leant - Ben: Wenn ich mich bei meinen Deutungsansätzen der von Dir geposteten Grundgesetz-Artikel 20 und 79 irgendwo "verdeutet" oder vertan habe, sage es ruhig.
Wenn ich mich da irgendwo geirrt oder etwas missverstanden haben sollte, ist die Richtig- oder Klarstellung dessen absolut eindeutig weitaus wichtiger! ;):)
 
Nun ja, ob die BRD nicht doch irgendwo ein "Nachfolgestaat" ist, wird wohl immer ein strittiges Thema sein.

Nein, die Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, Punkt. Angezweifelt wird das allerhöchtens von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern.

K.A., was das genau bedeuten soll, aber IIRC soll es eben nach wie vor Gesetze geben, die so alt sind wie die Weimarer Republik oder gar noch älter und aber nach wie vor Gültigkeit besitzen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch z.B. enthält Paragraphen, die bis auf die Zeit nach 1870/71 zurück gehen.

C.
 
*Öh..., hallo...? (ist nicht bös gemeint)* Ich dachte, wir reden hier von dem BP-Amt. Wie stellst Du Dir das vor? Willst Du das BP-Amt in "konstitutionelles Königs-/Kaiser-Amt" umbenennen und als reines "Grüßaugusts"-Amt an den Rand stellen...?

Der ist BP ein "Grüßaugust".
Und die Monarchen vieler anderer Länder sind es auch. ;)

Ich weiß, das war jetzt eigentlich nicht an mich gerichtet gewesen, aber...
*Nein ist klar...* :konfus: Du kannst ja gerne eine "Rebellion gegen das Imperium" anzetteln oder die "französische November-Revolution" anführen, aber ansonsten wüsste ich jetzt nicht, wo in Artikel 79 (und Du hast Dich ja auf Ben bezogen gehabt) unsere verfassungsrechtlichen Schutzfunktionen da uneindeutig wären.

Ich will gar keine Revolution anzetteln.
Ich weiss auch das es keine legale Möglichkeit gibt gestimmte Artikel des GG zu ändern.
Ich finde es nur immer albern wenn so getan wird als würde das GG für immer und alle Zeit so gelten.

PS: Im übrigen glaube ich auch nicht das das GG der Einführung eine Monarchie grundsätzlich im Wege steht.
Es kommt halt nur darauf an was für eine Monarchie gewünscht währe.
 
Nein, die Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, Punkt. Angezweifelt wird das allerhöchtens von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern.

Ich habe das oben schon einmal kurz angeschnitten. Wie ist dann das hier zu verstehen? (Oder wurde das inzwischen revidiert? Es stammt ja noch aus der Zeit vor der Einheit.)

BVerfGE 36 schrieb:
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
 
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