Artikel 20 nicht. Darum habe ich auch Artikel 79, die sog. Ewigkeitsklausel hinzugefügt.
Edit: es sei denn, dir geht es um eine gewaltsame Abschaffung, dann hast du natürlich Recht.
Dann hatte ich das also doch halbwegs richtig verstanden gehabt! Allerdings ist das ein ganz schönes "Kauderwelsch"..., mannomann!
Ja und das schöne daran ist, dann tritt Artikel 20 in kraft und alle Deutschen dürfen protestieren und die Regierung stürzen.
Und danach kann man ja eine neue Verfassung machen.
Das sehe ich jetzt aber eher fragwürdig. Protestieren darf ja jeder Deutsche, so viel wie er will. "Inkrafttreten" braucht dafür IMO der Art. 20 nicht, da er sozusagen "inkraftgesetzt" ist und somit "auto-aktiv".
@Ben: Ist das richtig so? Müsste doch so sein, oder? Ich meine, wenn im GG-Art. 1 davon die Rede ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, dann gilt das doch generell und nicht erst dann, wenn die Würde grob fahrlässig oder gar sehr bewusst verletzt wurde. Für mich jedenfalls heißt das, dass das dauerhafte Rechtsvorgabe bzw. -grundlage ist und sich somit zu jedem Zeitpunkt (seit "Inkrafttreten" des GG in dieser Ausfertigung) so verhält.
...Wobei gewaltsam ja ein relativer Begriff ist.
Das muss ja nun nicht bedeuten das es wie bei der französischen Revolution zugeht.
Also, jetzt IMO mal langsam...
So wie ich Art. 20 da wieder verstehe, KÖNNTE es z. B. zu einer mehrheitlichen Abstimmung des deutschen Volkes GEGEN bestimmte Artikel des GG oder gar das GG insgesamt kommen, was IMO schon ausreichen würde, die Grundfesten unseres Glaubens an unsere Verfassung einigermaßen zu erschüttern.
Dennoch - und so wie ich das da verstehe - müsste dann aber zu dieser "Volksmehrheit" auch die "besondere(n) Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung" dazuzählen bzw. diese ein solches volksmehrheitliches Ansinnen wenigstens pragmatisch und komptent-rezensiv stützen.
Somit - ich weiß zwar nicht, WAS Du noch so unter "gewaltsam" verstehst, aber wenn ich mir das so anschaue, GIBT es da - und in sofern ACK zu Bens Aussage dazu - nicht viel Entscheidungsspielraum zu.
Und von einem gewissen anderen Standpunkt aus betrachtet ist dass doch auch nur verständlich und IMO richtig so. Die Verfassung der BRD wurde per GG ja nicht als Demokratie festgesetzt, um bei nächster Gelegenheit gleich wieder "abgewählt" werden zu können. Als logische Folge und Konsequenz aus dem historischen Umbruchpunkt ab bzw. nach 1945 wurde sie (nach und nach mehr und mehr) so gestaltet, dass sie als Rechtsstaat funktionieren kann und somit gerade sowohl eine "rein gewaltsame" und ob damit evt. verbundener, zeitweiliger Reflektions- und Differenzierungslosigkeiten verbundener "Ablösung" vorzubeugen, als auch die demokratischen und christlich-moralischen Prinzipien dieser zu schützen.
Oder kurz gesagt: Unsere demokratische Verfassung ist so angelegt, dass sie sich selbst schützt.
Und allein der erste Satz in Abs. 1 Art. 79 macht dann noch einmal deutlich, was das ggf. zu bedeuten hat. In seiner recht absoluten Aussagekraft sagt er, dass im Umkehrschluss das GG nur "gewaltsam" abgeschafft werden kann, um es insgesamt "unwirksam" zu machen. Vorausgesetzt, dass würde überhaupt jemand wirklich wollen.
Ob der Realität(en) halte ich es jedenfalls für höchst unwahrscheinlich, dass deine Vorstellung von einer solch einheitlichen Volksmehrheit alleine schon Sachbestand werden könnte. Noch glaubt IMO die Mehrheit der Deutschen an Demokratie und somit an unsere Verfassung und selbst diese Diskussion hier macht das IMO transparent. Im Grunde doktern wir hier verbal-extrapolativ ein wenig am Amt des BP herum, aber eigentlich will doch hier keiner, dass sich sonst etwas an unserer Verfassung oder Demokratie ändert.
Und mal von irgendwelchen "Grüßaugusts" und "kompetenten Würdenträgern" abgesehen sollte man dann auch die Kirche im demokratischen Dorf lassen: Den "ach so guten, gutmütigen, gutherzigen, wohlmeinenenden und gleichsam kompetenten und starken" Monarchen halte ich jedenfalls für einen Mythos bzw. für generell eine Illusion. Nicht, dass es nicht singulär solche Individuen schon vielleicht gab oder aber auch geben könnte, doch was nutzt das, wenn der darauffolgende Monarch dann eher wieder unzureichend kompetent ist.
Es ÄNDERT IMO schlichtweg nichts daran, WER da WELCHES Amt bekleidet - ob man das nun als BP-Amt oder Kanzleramt bezeichnet, oder als Königs-/Kaiser-Amt.
Und da würde es auch nichts nutzen, ob jemand mit Vor- oder Nachnamen König oder Kaiser hieße.