Tagespolitik allgemein

Der ist BP ein "Grüßaugust".
Und die Monarchen vieler anderer Länder sind es auch. ;) ...
Tja, nun... Über die "Monarchen anderer Länder" halte ich mich mal raus.
Was aber nun den BP betrifft - der soll also ungeachtet seiner Repräsentativfunktion sonst keine nennenswerte Aufgaben und Befugnisse haben? :konfus:

...Ich finde es nur immer albern wenn so getan wird als würde das GG für immer und alle Zeit so gelten...
Habe ich das gesagt oder getan? Wie gesagt, "in Stein gemeißelt" nutzt IMO letztlich gar nichts, wenn der Mensch es nicht will.
Was soll das also überhaupt bedeuten, dass GG würde "nicht für immer und ewig gelten (können)"?
Der Sinn einer Aussage darüber, ob das GG und damit die Grundrechtsverfassung der BRD irgendwann einmal sich aufheben oder aufgelöst werden könnte, mag zwar einem gewissen potenziell vorstellbarem Wahrscheinlichkeitsfaktor entsprechen, entzieht sich mir ansonsten momentan hier für diese Diskussion aber völlig.
Das ist so eine ähnliche Aussage wie "nichts ist Unendlich" und somit einer dieser ganz klar immer gültigen Wahrheiten, die sich aber auf alles und jedes übertragen lassen.
Klar, morgen oder in drei Wochen könnte vielleicht auch irgendetwas geschehen, was die einzige gültige Ausfertigung des GG völlig vernichtet und man dann aus Sinn und Erinnerung erleitend etwas Neues erschaffen müsste. Aber alleine den Umstand, dass so etwas geschehen könnte, halte ich momentan für derart unwahrscheinlich, dass es müßig ist, darüber zu extrapolieren.

In sofern sehe ich es nicht als "albern" an, historisch betrachtet dass GG als "gefühlt eigenstehend" oder auch die BRD als "gefühlten Eigenstaat" zu empfinden (selbst, wenn es da noch heute gültige Gesetze von 'anno dunnemals' irgendwo gibt!)

...Im übrigen glaube ich auch nicht das das GG der Einführung eine Monarchie grundsätzlich im Wege steht...
Was mich jetzt neugierig macht: Woran siehst Du das bzw. wie soll das vor sich gehen - wenn dann...? :confused::)
 
Tja, nun... Über die "Monarchen anderer Länder" halte ich mich mal raus.
Was aber nun den BP betrifft - der soll also ungeachtet seiner Repräsentativfunktion sonst keine nennenswerte Aufgaben und Befugnisse haben? :konfus:

Im Vergleich mit den Präsidenten von Fr oder der USA hat der BP aber keine nennenswerte Aufgaben und Befugnisse.
Ja der BP kann in die Politik eingreifen, dies aber halt nur im engen Rahmen.

Habe ich das gesagt oder getan?

Das war nicht für dich persönlich gedacht, sondern allgemein. Deshalb auch das PS.

Was mich jetzt neugierig macht: Woran siehst Du das bzw. wie soll das vor sich gehen - wenn dann...? :confused::)

Der Bundestag beschliesst eine Änderung des GG, wie sonst? :zuck:
 
Artikel 20 wollte ich schon nach den ersten Zuckungen der Monarchisten posten, wollte dann aber lieber mal schauen was dabei rauskommt.

Ich lass das mal hier. :braue

Leute, das wissen wir doch wohl alle selber.
Man wird ja wohl noch träumen dürfen:sking:


Obwohl ich immer noch der Überzeugung bin daß das Schandwerk namens GG nicht für alle Zeit in Stein gemeiselt ist.;)


Falls das auf mich bezogen war: Ist mir alles klar. Habe mich nur gefragt wozu man auf Monarchie wechseln sollte, wenn sich außer dem Namen des Amtes eh nicht viel ändert. Wie auch Moses sagt:

Nein, meine Antwort war eher allgemein gehalten.
Sonst hätte ich Dich doch persönlich zitiert.

A Einen König von Deutschland gab es nie

Das ist so nicht ganz richtig.
Die Könige des I.Reiches waren vor der Krönung zum Kaiser auch König über Deutschland.
Offziel hies der König zwar römischer König, aber der Herrschaftsbereich umfaßte auch Deutschland.

Naja die Frage ist halt auch wenn lässt man Wählen. Der Kaier wurde immerhin von den Anderen Fürsten und Königen zum Kaiser gewählt.

Gut, das Gremium ist austauschbar.
Dann lassen wir eben nicht mehr die Adelsinzuchtkrüppel wählen sondern einen Expertenrat oder ähnliches.
Und ein Monarch müßte mEn kein adliges Blut haben.
Ich würde es mir eher so vorstellen können wie der Thort von Ferrol aus dem PR-Universum.
Und bevor Ben und Tom wieder im Dreieck springen, ich weiß daß das unreale Wunschträume sind:D


Ehrlich gesagt weiß ich nicht was gegen einen vom Volk gewähltem Bundespräsident sprechen sollte. Das einzige was mir einfallen würde, wäre das ein vom Volk gewählter Präsident wohl einfach zu viel Macht hätte/haben würde.


Warum sollte der zuviel Macht haben ?
Man könnte ihn vom Volk wählen lassen ohne seinen Befugnisse zu erhöhen.
 
...Obwohl ich immer noch der Überzeugung bin daß das Schandwerk namens GG nicht für alle Zeit in Stein gemeiselt ist.;) ...
Na, was ja nun eindeutig klar sein dürfte! Immerhin gibt es auch schon Schandwerk Teil 2: GG II

...

:sking::kaw:

Im Vergleich mit den Präsidenten von Fr oder der USA hat der BP aber keine nennenswerte Aufgaben und Befugnisse...
In welches Staatsoberhaupt steht das gemeißelt...?

...Der Bundestag beschliesst eine Änderung des GG, wie sonst? :zuck:
Na, auf den Tag freue ich mich schon - vorausgesetzt, ich erlebe den... :p:D
...Und das, obwohl wir noch nicht einmal darüber gesprochen haben, was wohl der vollständige Abs. 1 des Art. 79 bedeutet... :konfus:

...Warum sollte der zuviel Macht haben ?
Man könnte ihn vom Volk wählen lassen ohne seinen Befugnisse zu erhöhen.
Stimmt! Der Zusammenhang wäre mir auch nicht klar.
Zumal - seit wann hat die Wahl des Volkes auch nur irgendwelche maßgeblichen oder überhaupt eindeutigen politischen Auswirkungen gehabt...? (*o_O..., -- mir mir selbst flüster -- 'halt die Klappe, LB...'*)

Nichts desto trotz ist ja auch eher die Frage, was es eigentlich wirklich praktisch-effektiv für einen Unterschied machen würde, ob der BP von gesamten Volk oder vom BT gewählt würde oder ein Monarch gewählt werden würde.
Schöne Schlipse haben letztlich so manche im Schrank oder sich an die Hälse gebappt - von etwaigen Doktor-Titeln für die Genialität indifferenter, poetisch verklärter Reformvorschläge für neudeutsche Zitierregelungen einmal ganz abgesehen...
Und das beste an diesen zur Auswahl stehenden High Politician ist dann noch, dass die sich hinterher wundern, wenn sie dann mal eher keinen Literaturnobelpreis oder was sonst noch kriegen...

Aber what for... Da nehme ich dich meine Bürgerpflichten ernst und gehe doppelt gerne wählen...
 
Stimmt! Der Zusammenhang wäre mir auch nicht klar.
Zumal - seit wann hat die Wahl des Volkes auch nur irgendwelche maßgeblichen oder überhaupt eindeutigen politischen Auswirkungen gehabt...? (*o_O..., -- mir mir selbst flüster -- 'halt die Klappe, LB...'*).

In der Theorie soll der BP ja hauptsächlich seine Stimme mit Autorität erheben, und inspirierende oder aufrüttelnde Reden halten. Wenn sich diese Reden gegen die Politik, z.B. gegen die Kanzlerin, wenden, hätte ein direkt gewählter BP in der Theorie das Volk hinter sich, weil er ja von eben diesem gewählt wurde. So könnte er durch geschickten Einsatz dieser gesammelten Autorität die Politik zu lenken versuchen.
Genau das soll er eben nicht können, darum dieser Umweg über die Bundesversammlung. Das ganze ist quasi als Sicherheitssystem gedacht, damit keine verantwortungslosen Populisten in das Amt kommen, und alles kaputt machen.

Ob sich im momentan desolaten Zustand der Politikerlandschaft überhaupt jemand vom BP so herumschubsen ließe finde ich allerdings fraglich. Die lassen sich ja momentan noch nicht einmal mehr von Massendemonstrationen beeinflussen, also was soll ein machtloser Präsident da ausrichten können?
 
Artikel 20 nicht. Darum habe ich auch Artikel 79, die sog. Ewigkeitsklausel hinzugefügt.

Edit: es sei denn, dir geht es um eine gewaltsame Abschaffung, dann hast du natürlich Recht.
Ja und das schöne daran ist, dann tritt Artikel 20 in kraft und alle Deutschen dürfen protestieren und die Regierung stürzen. :p Und danach kann man ja eine neue Verfassung machen. :konfus:
 
Artikel 20 nicht. Darum habe ich auch Artikel 79, die sog. Ewigkeitsklausel hinzugefügt.

Edit: es sei denn, dir geht es um eine gewaltsame Abschaffung, dann hast du natürlich Recht.
Dann hatte ich das also doch halbwegs richtig verstanden gehabt! Allerdings ist das ein ganz schönes "Kauderwelsch"..., mannomann! ;):D

Ja und das schöne daran ist, dann tritt Artikel 20 in kraft und alle Deutschen dürfen protestieren und die Regierung stürzen. :p Und danach kann man ja eine neue Verfassung machen. :konfus:
Das sehe ich jetzt aber eher fragwürdig. Protestieren darf ja jeder Deutsche, so viel wie er will. "Inkrafttreten" braucht dafür IMO der Art. 20 nicht, da er sozusagen "inkraftgesetzt" ist und somit "auto-aktiv".

@Ben: Ist das richtig so? Müsste doch so sein, oder? Ich meine, wenn im GG-Art. 1 davon die Rede ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, dann gilt das doch generell und nicht erst dann, wenn die Würde grob fahrlässig oder gar sehr bewusst verletzt wurde. Für mich jedenfalls heißt das, dass das dauerhafte Rechtsvorgabe bzw. -grundlage ist und sich somit zu jedem Zeitpunkt (seit "Inkrafttreten" des GG in dieser Ausfertigung) so verhält.

...Wobei gewaltsam ja ein relativer Begriff ist.
Das muss ja nun nicht bedeuten das es wie bei der französischen Revolution zugeht.
Also, jetzt IMO mal langsam...
So wie ich Art. 20 da wieder verstehe, KÖNNTE es z. B. zu einer mehrheitlichen Abstimmung des deutschen Volkes GEGEN bestimmte Artikel des GG oder gar das GG insgesamt kommen, was IMO schon ausreichen würde, die Grundfesten unseres Glaubens an unsere Verfassung einigermaßen zu erschüttern.
Dennoch - und so wie ich das da verstehe - müsste dann aber zu dieser "Volksmehrheit" auch die "besondere(n) Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung" dazuzählen bzw. diese ein solches volksmehrheitliches Ansinnen wenigstens pragmatisch und komptent-rezensiv stützen.

Somit - ich weiß zwar nicht, WAS Du noch so unter "gewaltsam" verstehst, aber wenn ich mir das so anschaue, GIBT es da - und in sofern ACK zu Bens Aussage dazu - nicht viel Entscheidungsspielraum zu.
Und von einem gewissen anderen Standpunkt aus betrachtet ist dass doch auch nur verständlich und IMO richtig so. Die Verfassung der BRD wurde per GG ja nicht als Demokratie festgesetzt, um bei nächster Gelegenheit gleich wieder "abgewählt" werden zu können. Als logische Folge und Konsequenz aus dem historischen Umbruchpunkt ab bzw. nach 1945 wurde sie (nach und nach mehr und mehr) so gestaltet, dass sie als Rechtsstaat funktionieren kann und somit gerade sowohl eine "rein gewaltsame" und ob damit evt. verbundener, zeitweiliger Reflektions- und Differenzierungslosigkeiten verbundener "Ablösung" vorzubeugen, als auch die demokratischen und christlich-moralischen Prinzipien dieser zu schützen.
Oder kurz gesagt: Unsere demokratische Verfassung ist so angelegt, dass sie sich selbst schützt.

Und allein der erste Satz in Abs. 1 Art. 79 macht dann noch einmal deutlich, was das ggf. zu bedeuten hat. In seiner recht absoluten Aussagekraft sagt er, dass im Umkehrschluss das GG nur "gewaltsam" abgeschafft werden kann, um es insgesamt "unwirksam" zu machen. Vorausgesetzt, dass würde überhaupt jemand wirklich wollen.

Ob der Realität(en) halte ich es jedenfalls für höchst unwahrscheinlich, dass deine Vorstellung von einer solch einheitlichen Volksmehrheit alleine schon Sachbestand werden könnte. Noch glaubt IMO die Mehrheit der Deutschen an Demokratie und somit an unsere Verfassung und selbst diese Diskussion hier macht das IMO transparent. Im Grunde doktern wir hier verbal-extrapolativ ein wenig am Amt des BP herum, aber eigentlich will doch hier keiner, dass sich sonst etwas an unserer Verfassung oder Demokratie ändert.
Und mal von irgendwelchen "Grüßaugusts" und "kompetenten Würdenträgern" abgesehen sollte man dann auch die Kirche im demokratischen Dorf lassen: Den "ach so guten, gutmütigen, gutherzigen, wohlmeinenenden und gleichsam kompetenten und starken" Monarchen halte ich jedenfalls für einen Mythos bzw. für generell eine Illusion. Nicht, dass es nicht singulär solche Individuen schon vielleicht gab oder aber auch geben könnte, doch was nutzt das, wenn der darauffolgende Monarch dann eher wieder unzureichend kompetent ist.
Es ÄNDERT IMO schlichtweg nichts daran, WER da WELCHES Amt bekleidet - ob man das nun als BP-Amt oder Kanzleramt bezeichnet, oder als Königs-/Kaiser-Amt.
Und da würde es auch nichts nutzen, ob jemand mit Vor- oder Nachnamen König oder Kaiser hieße.
 
Iwan Mykolajowitsch Demjanjuk,besser bekannt als "John" Demjanuk, ist heute verstorben.
Da man mir die Wirbelsäule rausreissen würde wenn ich dies im Gedenk-Thread erwähnen würde schreibe ich es hier, da der Prozess um den alten Mann eher ein Politikum gewesen war.
 
Iwan Mykolajowitsch Demjanjuk,besser bekannt als "John" Demjanuk, ist heute verstorben.
Da man mir die Wirbelsäule rausreissen würde wenn ich dies im Gedenk-Thread erwähnen würde schreibe ich es hier, da der Prozess um den alten Mann eher ein Politikum gewesen war.

Und warum ist es überhaupt relevant das ein KZ Aufseher und SS Offizier nun mit 92 Jahren das Zeitliche gesegnet hat?
 
Und warum ist es überhaupt relevant das ein KZ Aufseher und SS Offizier nun mit 92 Jahren das Zeitliche gesegnet hat?

Bitte was ?:zuck::zuck::zuck:

Zu welchem Zeitpunkt war Iwan Mykolajowitsch Demjanjuk SS-Mitglied ?
Und vorallem, zu welchem Zeitpunkt war Iwan Mykolajowitsch Demjanjuk SS-Offizier ?Iwan Mykolajowitsch Demjanjuk,so er es denn gewesen ist, war ein sogenannter "Trawniki"
Der Mann,so er es denn gewesen ist, gehörte zu den Hilfstruppen der SS.Die waren niemals Mitglied der SS, sondern nur Hilfswillige.
Der Mann war, so er es denn gewesen ist, ein sogenannter Hiwi.
Die hatten zwar von der SS ausgestellt Ausweise, aber es waren keine Angehörige der SS.
Der war weder Mitglied der SS, noch war er in der SS Offizier.
Wer hat Dir denn solchen hanebüchenen Unsinn erzählt ?

Die Offiziersränge der SS haben angefangen beim SS-Untersturmführer(Leutnant)
Wenn Du mir nachweist, das Demjanjuk diesen Rang(oder einen darüber) in der SS bekleidet hat, dann gehe ich noch heute zu Master Kenobi und reiche meine Löschung ein.
Und zwar wegen Dummheit un Ahnungslosigkeit.


Ob der Mann schuldig war oder nicht, weiß ich nicht.
Fakt ist aber, daß er für Verbrechen verurteilt wurde, für die seine Vorgesetzten(die in der Tat SS Offiziere waren) wegen Befehlsnotstands freigesprochen wurden.(was ich verurteile)
Dieser Mann mußte auf Bestreben des Leo Baeck-Hauses verurteilt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Fakt ist aber, daß er für Verbrechen verurteilt wurde, für die seine Vorgesetzten(die in der Tat SS Offiziere waren) wegen Befehlsnotstands freigesprochen wurden.(was ich verurteile) ...
Kein Widerspruch dazu, aber zumindest sollte man bei all diesen Fakten vielleicht dazu folgendes erwähnen:
...Im Mai 2009 wurde Demjanjuk aus den USA nach Deutschland ausgeliefert und befand sich bis zum 12. Mai 2011 in Untersuchungshaft. An diesem Tag wurde er vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt...

Quelle: WP: John Demjanjuk

Wie Ben schon so schön sagte: "Ich lasse das jetzt mal einfach so hier..." :D
 
@Lord Barkouris

Mein Lord.
Bitte macht Euch vertraut mit diesem Sachverhalt :

Sobibor-Prozess vor dem Landgericht Hagen.

Selbst SS Scharführer Erich Lachmann, der Verantwortliche für die "Trawnikis" wurde wegen "Befehlsnotstands" freigesprochen.

Ein SS Scharführer(zur Erklärung für Mad. ein Scharführer ist kein Offiziersrang), der der Vorgesetzte von Leuten wie Demjanjuk(so er es denn gewesen ist) wurde von einem bundesdeutschen Gericht wegen Befehlsnotstands freigesprochen.

Eine armseliger "Trawniki"(so er es denn gewesen ist) der nur den Befehen eines freigeprochenenen Vorgesetzten befolgt hat wird hier verurteilt.
Wie kann das sein ?
 
@Jedihammer dann halt SS-Hilfstruppen.
Sein Ausweisfoto.
apicturepicture8891_92144.jpg

Ändert ja trotzdem nichts daran das er in einem KZ Vernichtungslager gearbeitet hat und Beihilfe zum Mord in über 1000 Fällen geleistet haben soll. Und dessen sogar von verschiedenen Gerichten angeklagt worden war. Israel hatte ihn sogar mal zum Tode verurteilt.
John_Demjanjuk_3.jpg

Wurde dann aber wegen Verwechslung o.ä. entlassen. 2011 wurde er ja dann auch in München zu 5 Jahren wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Auch wenn das Urteil aufgrund seines Alters nicht vollzogen worden ist. Letztlich ist er ja dann auch in Freiheit in einem Pflegeheim bei Bad Feilnbach gestorben.

Eine armseliger "Trawniki"(so er es denn gewesen ist) der nur den Befehen eines freigeprochenenen Vorgesetzten befolgt hat wird hier verurteilt.
Wie kann das sein ?
Eventuell sind ihnen die Persilscheien ausgegangen.
 
. Israel hatte ihn sogar mal zum Tode verurteilt.

Wie Du selber aber sagst wurde er aufgrund einer Verwechslung in Israel zum Tode verurteilt.
Er wurde damals angeklagt "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Trebinka gewesen zu sein.
Das war er aber nachweislich nicht.
Wegen seiner "Arbeit" in Sobibor(so es denn stimmt) wurde er auch in Israel nicht angeklagt.

UNd nochmals meine Frage an Dich :

Wie kann es sein das sein Vorgesetzter, der ihm Befehle gegeben hat(so er es denn war) freigesprochen wurde, und er verurteilt wurde ?
 
...Mein Lord.
Bitte macht Euch vertraut mit diesem Sachverhalt...
Mein treuer Berater und Freund...
Dem werde ich gerne mich meiner annehmen... Wie ich aber durchaus schon anmerkte, teile ich Eure Einschätzung soweit sie mir nachvollziehbar bzw. stellte mein Hinweis keinen Einspruch dar.
Vergebt mir indes etwaige temporäre Abweichungen, welche aufgrund der Pegelausgleichsnotwendigkeit meines Blutzuckerspiegels in nächstfolgender Zeit eintreten könnten.

...Wie kann das sein ?
Was ich aber - auch entlehnt der Ausführungen des Kollegen Mad Blacklord - dann dennoch als passende Fragwürdigkeit stützen kann.
Ungeachtet dessen jemand sicherlich sich möglicherweise der "Beihilfe zum Morde" schuldig machte, entbehrt das nicht der kritikwürdigen Frage nach der ausreichenden Eingrenzung des Hauptschuldigen einer Tat.
Oder anders ausgedrückt: Wenn man den Helfer/Beihelfer einer Tat verurteilt, weshalb dann nicht auch den eigentlichen Täter, dem der Beihelfer geholfen hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder anders ausgedrückt: Wenn man den Helfer/Beihelfer einer Tat verurteilt, weshalb dann nicht auch den eigentlichen Täter, dem der Beihelfer geholfen hat?

Das ist ja meine Frage.
Wie kann es sein, daß der Befehlsgeber wegen "Befehlsnotstands" freigesprochen wird, der Befehlsausführende aber Verurteilt wird ?
Und in diesem Falle hätte der Ausführende wirklich mit dem Tode rechnen müssen.


Hier wurde mEn auf Befehl des Leo Baeck-Hauses das Recht gebeugt, nur um dem Rachebedürfnis einer religiösen Gemeinschaft Rechnung zu tragen.

Wäre Iwan Mykolajowitsch Demjanjuk schuldig gewesen, so hätte man ihn von mir aus am nächsten Baum aufgehängt.
Aber bitte neben seinen Vorgesetzten.
Es kann nicht sein das man die Chefs freispricht und die Diener hängt.
 
Das ist ja meine Frage.
Wie kann es sein, daß der Befehlsgeber wegen "Befehlsnotstands" freigesprochen wird, der Befehlsausführende aber Verurteilt wird ?
Und in diesem Falle hätte der Ausführende wirklich mit dem Tode rechnen müssen.

Ich schieße jetzt mal ins Blaue: Demjanuk kann sich nicht auf den Befehlsnotstand berufen, weil er kein Angehöriger einer Streitmacht war bzw. die SS-Hilfstruppen keinen Kombatantenstatus (ähnlich dem Status von Partisaneneinheiten) hatten. Allerdings, ich muss sagen in dem Bereich kenne ich mich nicht aus! Sprich, es kann auch vollkommener Unsinn sein, was ich hier geschrieben habe.
 
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