In wiefern wird den mit dem Asylrecht gegen das Grundgesetz verstoßen? Es steht im Grundgesetz selber drin und wird immer wieder zu verschärfen versucht. Das einzige was man tun muss ist den Prozess zu beschleunigen, den die Anträge werden trotz großer Mühen nicht schnell genug bearbeitet. Was daran liegt das man jedem der Flüchtlinge versucht eine faire Chance zu geben um die Würde des Menschen zu achten.
Es wird nicht mit dem Asylrecht gegen das GG verstoßen, sondern mit der Umsetzung.
Es fängt damit an, dass Migranten, die aus sicheren Dritt-Staaten kommen, sich prinzipiell nicht aus Asylrecht berufen können (Art. 16 a II
http://dejure.org/gesetze/GG/16a.html).
Weiterhin muss eine konkrete, unmittelbare Bedrohung geschützter Rechtsgüter vorliegen, eine allgemeine Krisenlage bedingt etwa durch Krieg, Hungernot etc. ist dagegen nicht ausreichend:
"Das Asylrecht wegen politischer Verfolgung
soll jedenfalls nicht allgemein jedem, der in seiner
Heimat benachteiligt wird und etwa in materieller Not
leben muß, die Möglichkeit eröffnen, seine Heimat zu
verlassen, um in der Bundesrepublik Deutschland seine
Lebenssituation zu verbessern." (BVerfGE 54, 341, 357)
An einer gezielten Verfolgung fehlt es "bei Nachteilen,
die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem
Heimatstaat zu erleiden hat, wie Hunger, Naturkatastrophen,
aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von
Unruhen, Revolutionen und Kriegen“ (BVerfGE 80, 315,
335)."
Die Einreise der Migranten, die ALLE aus sicheren Drittstaaten kommen und in der ganz überwiegenden Mehrheit kein Anspruch auf Asyl i.S.d. GG haben, ist also ILLEGAL und müsste nach geltendem Recht VERHINDERT werden.
Dass dies nicht geschieht, ist ein Rechtsbruch der Bundesregierung, die per Eid und Verfassung verpflichtet ist, Sicherheit und Wohlergehen des deutschen (!) Volkes zu schützen.