Tagespolitik allgemein

Ja, war es.

Und jetzt?

Was hat das mit mir zu tun?

Du bist der Typ, der aus dem Nichts auftaucht und unverzüglich damit anfängt, "Thesen" zu verbreiten, die hier in diesem Forum einer kritischen Analyse bereits mehrfach schon nicht standhalten konnten.

Hast du darüber hinaus auch einen Bezug zu "Star Wars", oder ist dein Auftritt hier ein reines Politikum?

Ruhig bleiben, Schock bekämpfen.

Hübscher Bundeswehrjargon. Weiß dein Spieß auch von deiner Nebentätigkeit hier?
 
In wiefern wird den mit dem Asylrecht gegen das Grundgesetz verstoßen? Es steht im Grundgesetz selber drin und wird immer wieder zu verschärfen versucht. Das einzige was man tun muss ist den Prozess zu beschleunigen, den die Anträge werden trotz großer Mühen nicht schnell genug bearbeitet. Was daran liegt das man jedem der Flüchtlinge versucht eine faire Chance zu geben um die Würde des Menschen zu achten.

Es wird nicht mit dem Asylrecht gegen das GG verstoßen, sondern mit der Umsetzung.

Es fängt damit an, dass Migranten, die aus sicheren Dritt-Staaten kommen, sich prinzipiell nicht aus Asylrecht berufen können (Art. 16 a II http://dejure.org/gesetze/GG/16a.html).

Weiterhin muss eine konkrete, unmittelbare Bedrohung geschützter Rechtsgüter vorliegen, eine allgemeine Krisenlage bedingt etwa durch Krieg, Hungernot etc. ist dagegen nicht ausreichend:

"Das Asylrecht wegen politischer Verfolgung
soll jedenfalls nicht allgemein jedem, der in seiner
Heimat benachteiligt wird und etwa in materieller Not
leben muß, die Möglichkeit eröffnen, seine Heimat zu
verlassen, um in der Bundesrepublik Deutschland seine
Lebenssituation zu verbessern." (BVerfGE 54, 341, 357)


An einer gezielten Verfolgung fehlt es "bei Nachteilen,

die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem
Heimatstaat zu erleiden hat, wie Hunger, Naturkatastrophen,
aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von
Unruhen, Revolutionen und Kriegen“ (BVerfGE 80, 315,
335)."


Die Einreise der Migranten, die ALLE aus sicheren Drittstaaten kommen und in der ganz überwiegenden Mehrheit kein Anspruch auf Asyl i.S.d. GG haben, ist also ILLEGAL und müsste nach geltendem Recht VERHINDERT werden.

Dass dies nicht geschieht, ist ein Rechtsbruch der Bundesregierung, die per Eid und Verfassung verpflichtet ist, Sicherheit und Wohlergehen des deutschen (!) Volkes zu schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist der Typ, der aus dem Nichts auftaucht und unverzüglich damit anfängt, "Thesen" zu verbreiten, die hier in diesem Forum einer kritischen Analyse bereits mehrfach schon nicht standhalten konnten.

Hast du darüber hinaus auch einen Bezug zu "Star Wars", oder ist dein Auftritt hier ein reines Politikum?

Du bist auch mal aus dem "Nichts" hier aufgetaucht.

Aber weil du so lieb fragst: Mein Bezug zu Star Wars ist, dass ich SW Fan bin. Deshalb bin ich in diesem Forum.

Altersbedingt reizt mich eine Teilnahme an reinen Fandomdiskussionen nicht mehr, die Diskussion politischer und philosophischer Themen dagegen sehr.


Hübscher Bundeswehrjargon. Weiß dein Spieß auch von deiner Nebentätigkeit hier?

Ich habe meinen Dienst schon lange beendet, aber es rührt mich, dass du glaubst mein Spieß oder irgendein anderes Organ der BRD würde sich an meinen hier geäußerten Ansichten stören.

Der Rahmen, den unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgibt, ist weiter gesteckt, als du dir das in deinen totalitären Anwandlungen anscheinend vorstellen kannst.
 
Die Einreise der Migranten, die ALLE aus sicheren Drittstaaten kommen und in der ganz überwiegenden Mehrheit kein Anspruch auf Asyl i.S.d. GG haben, ist also ILLEGAL und müsste nach geltendem Recht VERHINDERT werden.
Dass die Rechtsgrundlage für die meisten Flüchtlinge zur Zeit aber gar nicht das Asylrecht aus dem Grundgesetz, sondern die Flüchtlingskonvention ist, ist dir bewusst, oder? Die Argumentation auf Basis einer nicht einschlägigen Rechtsgrundlage, ist daher eine ohne echtes Fundament.

Dass dies nicht geschieht, ist ein Rechtsbruch der Bundesregierung, die per Eid und Verfassung verpflichtet sind, Sicherheit und Wohlergehen des deutschen (!) Volkes zu schützen.
Interessante Auslegung unserer Verfassung. Ein Blick in einen guten Teil der Grundrechte würde dir aber aufzeigen, dass dort in wichtigen Teilen Jedermanngrundrechte verankert sind und die Deutschengrundrechte nach allgemeiner Auffassung über Art. 2 I GG indirekt auch den Schutzbereich auf Nichtdeutsche eröffnen.
 
Aber weil du so lieb fragst: Mein Bezug zu Star Wars ist, dass ich SW Fan bin. Deshalb bin ich in diesem Forum.

Ja, dein Engagement in dieser Hinsicht hier ist wirklich total überzeugend.

Altersbedingt reizt mich eine Teilnahme an reinen Fandomdiskussionen nicht mehr, die Diskussion politischer und philosophischer Themen dagegen sehr.

Warum meldest du dich dann ausgerechnet HIER an? Politische Foren gibt es wie Sand am Meer.

Ich habe meinen Dienst schon lange beendet

Klingt nicht wirklich so. Man braucht eine Weile, bis man nicht mehr die 08/15-Floskeln um sich herum verteilt. Ich kann mich natürlich irren, aber BW-Soldaten, die im Dienst sind oder gerade verlassen haben, fallen nun mal durch ihren sehr eigentümlichen Wortschatz auf. Ist halt antrainiert...

Aber egal: "Ruhe bewahren, Schock bekämpfen, Sicherheit ausstrahlen" hat mein Oberfeld auch immer gesagt...
 
Es fängt damit an, dass Migranten, die aus sicheren Dritt-Staaten kommen, sich prinzipiell nicht aus Asylrecht berufen können (Art. 16 a II http://dejure.org/gesetze/GG/16a.html).

Das Dublin Abkommen war schon immer Mist und ist de fakto tot.
Abgesehen davon solltest du mal weiterlesen. Nicht nur was dir gefällt.

Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Aus diesem Grund werden vor allem(nicht ausschließlich) Familien mit Kindern nicht mehr abgeschoben.

Die Einreise der Migranten, die ALLE aus sicheren Drittstaaten kommen und in der ganz überwiegenden Mehrheit kein Anspruch auf Asyl i.S.d. GG haben, ist also ILLEGAL und müsste nach geltendem Recht VERHINDERT werden.

Jeder hat das Recht überprüft zu werden in einem Rechtstaatlichen Verfahren. Bis dahin ist niemand illegal.
 
Sorry das verstehe ich jetzt nicht.
Deutschland war nach dem II.WK geteilt.
Schon, aber aus der Britischen, Amerikanischen und Französischen Besatzungszone wurde ziemlich schnell EIN souveräner Staat, nicht? Und die Wiedervereinigung mit der Sowjetzone fand ohne einen Krieg statt. Die Lage hätte auch anders ausgehen können, Gegner eines (erneut) erstarkten Deutschland gab es genug.
Im schlimmsten Fall wäre aus Deutschland vielleicht wieder ein loses Flickenteppich-Staatengefüge wie vor 1871 geworden.
 
@Loukas Notaras : Ja, keine Antwort ist auch eine Antwort, oooooder? Aber ich weiß ja um meine kontroverse Position. Deswegen frage ich auch einfach mal, ob nicht @Balmorra an meiner statt eine Antwort verdiente?

Aber hey, mit komplizierten Sachverhalten ist halt schwierig umzugehen. Besonders dann, wenn den hier bereitgestellten Hinweisen auf wesentliche Kerninhalte unserer Gesellschaftsordnung so derartig schwierig zu begegnen ist, als dass es die eigene Argumentationsbasis komplett aushöhlen würde.
 
@Loukas Notaras : Ja, keine Antwort ist auch eine Antwort, oooooder? Aber ich weiß ja um meine kontroverse Position. Deswegen frage ich auch einfach mal, ob nicht @Balmorra an meiner statt eine Antwort verdiente?

Aber hey, mit komplizierten Sachverhalten ist halt schwierig umzugehen. Besonders dann, wenn den hier bereitgestellten Hinweisen auf wesentliche Kerninhalte unserer Gesellschaftsordnung so derartig schwierig zu begegnen ist, als dass es die eigene Argumentationsbasis komplett aushöhlen würde.

Was?

edit:

Ah sorry, ich hatte Balmorras Beitrag überlesen.

Dass die Rechtsgrundlage für die meisten Flüchtlinge zur Zeit aber gar nicht das Asylrecht aus dem Grundgesetz, sondern die Flüchtlingskonvention ist, ist dir bewusst, oder? Die Argumentation auf Basis einer nicht einschlägigen Rechtsgrundlage, ist daher eine ohne echtes Fundament.

Wie kommst du darauf?

Interessante Auslegung unserer Verfassung. Ein Blick in einen guten Teil der Grundrechte würde dir aber aufzeigen, dass dort in wichtigen Teilen Jedermanngrundrechte verankert sind und die Deutschengrundrechte nach allgemeiner Auffassung über Art. 2 I GG indirekt auch den Schutzbereich auf Nichtdeutsche eröffnen.

Ja, aber das ist in Bezug auf die hier diskutierte Problematik ohne Belang.

Selbstverständlich sind auch Nicht-Deutsche, die sich in deutschem Staatsgebiet aufhalten, Träger von Grundrechten.

Aber nicht per se eines Aufenthaltsrechts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist sie aber nicht. Sie macht auch großen Sinn.

Nein, macht sie nicht oder würdest du sagen, dass Griechenland in seiner katastrophalen wirtschaftlichen Situation aktuell wirklich humanitäre Standards einhalten könnte.

Geltendes Recht ist zu befolgen.

Was ist dir lieber? Geltendes Recht einhalten, welches ohnehin nicht funktioniert in der Praxis oder Menschen vor Not und Elend bewahren?
 
Nein, macht sie nicht oder würdest du sagen, dass Griechenland in seiner katastrophalen wirtschaftlichen Situation aktuell wirklich humanitäre Standards einhalten könnte.



Was ist dir lieber? Geltendes Recht einhalten, welches ohnehin nicht funktioniert in der Praxis oder Menschen vor Not und Elend bewahren?

Also grundsätzlich ist die Rechtsordnung in einem Rechtsstaat zwingend.

Ich bin allerdings kein Legalist. Die Schwelle, das Recht mit Berufung auf außergewöhnliche Umstände zu umgehen, sollte aber hoch liegen.

Vorliegend sehe ich das in keinster Weise gegeben.

Du baust hier einen falschen Gegensatz zwischen Flüchtlingselend einerseits und souveränen nationalstaatlichen Grenzen andrerseits auf.

Fakt ist, dass die Migrationsbewegungen mit durch die Politik der offenen Grenze seitens der Bundesregierung mit verursacht wurde.

Zu einer Festung Europa, die kompromisslos jeden unberechtigten Ankömmling abweisen oder zurückschicken würde, würden die Leute sich nicht auf den Weg machen, und so auch nicht auf dem Weg umkommen.

Jetzt sagst du wahrscheinlich, dass wäre deswegen moralisch nicht akkzeptabel, weil diese Leute dann in ihren Heimatländern u.U. tödlichen Gefahren ausgesetzt wären.

Das ist aber erstens nur teilweise richtig, da viele z.B. aus türkischen Flüchtlingslagern nach Europa reisen, obwohl es dort keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben geht.

Zweitens ist die Bundesregierung verfassungsgemäß und auch nach einer Einschätzung des gesunden Menschenverstands dazu verpflichtet, die Sicherheit des deutschen Volkes zu garantieren.

Es wird dann sehr fraglich, ob man einer unüberschaubaren Massen an potentiell Hilfsbedürftigen auf Kosten der elementarsten Sicherheitsbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung helfen muss.

Drittens stellt sich die Frage, ob eine zweckmäßige Hilfe überhaupt darin besteht, diese Massen ohne Weiteres nach Europa zu lassen, wo sie die Probleme ihrer Heimatländer mit sich bringen, oder ob es nicht andere, wirksamere und dabei auch für die europäischen Volker akzeptablere Wege gibt.

Und da gibt es mannigfaltige:

Betreffs Syrien würde zum Beispiel ein Aufrüsten und ggf. Intervention auf Seiten Assads und der Kurden stabile Verhältnisse schaffen.
 
Wie kommst du darauf?
Nu ja, zum einen weil - wie du selbst ja festgestellt hattest - der Art. 16a GG nur für politisch Verfolgte gilt und Bürgerkriegsflüchtlinge darunter vom Wortlaut her halt nicht passen. Das Grundgesetz trifft also im Prinzip überhaupt keine explizite Regelung zum Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge. Daraus kann man jetzt aber nicht den Umkehrschluss ableiten, dass es verfassungswidrig wäre, welche aufzunehmen. Und das ist, soweit ich das verstehe, anscheinend Kernpfeiler deiner Argumentation. Man mag die aktuelle Flüchtlingspolitik aus politischer Überzeugung mit Recht kritisieren oder vielleicht vollständig ablehnen, aber der Hammer der Verfassungwidrigkeit müsste da besser begründet werden. Ich weiß bei deiner Argumentation nie so recht, an welchen Artikeln des Grundgesetzes du die Verfassungswidrigkeit jeweils festmachst.

Überhaupt sind ja nur rund 1% der Anträge auf Anerkennung über Art. 16a GG erfolgreich, was eben der Drittstaatenregelung zu verdanken ist, die festlegt, dass in diesen Ländern im absoluten Regelfall keine politische Verfolgung vorliegt. Du kannst dir dann ja ungefähr ausrechnen, wieviele der Million an Flüchtlingen wir abschieben würden, wenn wir hier allein nach Art. 16a GG verbescheiden würden. Folglich geht der Großteil der Anerkennung aktuell über die Flüchtlingskonvention.

Ja, aber das ist in Bezug auf die hier diskutierte Problematik ohne Belang.

Selbstverständlich sind auch Nicht-Deutsche, die sich in deutschem Staatsgebiet aufhalten, Träger von Grundrechten.

Aber nicht per se eines Aufenthaltsrechts.
Je nachdem. Ich habe das Thema, dass die Bundesregierung qua Verfassung (allein) der Sicherheit und dem Wohlergehen des deutschen Volks verpflichtet ist, ja nicht aufgebracht. Es war dein und nicht mein Argument, dass die Bundesregierung verfassungswidrig handelt, weil sie Rechtsbruch begeht und gegen die Sicherheit und das Wohlergehen des deutschen Volkes handelt.

Mich würde jetzt halt interessieren, woran du diesen Absolutheitsgedanken im Grundgesetz festmachst, dass jedes Handeln gegen das Interesse des deutschen Volkes verfassungswidrig ist (Artikel?). Denn rein technisch gesehen ist ja selbst die Existenz des Art. 16a GG auch nicht unbedingt im Interesse der Deutschen, ist aber nunmal im Grundgesetz drinnen. Das heißt ja, dass schon nach Auffassung der Väter des Grundgesetzes manchmal finanzielle Interessen der Deutschen gegenüber höherwertigen Interessen humanitärer Natur zurückstehen sollten. Deine Ansicht wäre außerdem im Hinblick auf völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen, denen man sich unterworfen hat und die das BVerfG in der Sache nicht beanstandet hat, zu hinterfragen.
 
Da du sachlich bleibst werde ich mal antworten.

Du baust hier einen falschen Gegensatz zwischen Flüchtlingselend einerseits und souveränen nationalstaatlichen Grenzen andrerseits auf.

Ist das für dich kein Gegensatz?
Im Zweifel finde ich die Bekämpfung des Elends wichtiger.

Fakt ist, dass die Migrationsbewegungen mit durch die Politik der offenen Grenze seitens der Bundesregierung mit verursacht wurde.

Falsch seit mehreren Jahren gibt es diese Flüchtlingsbewegung. Es hat Deutschland erst ernsthaft angefangen, als die Problematik dieses Jahr Deutschland erreicht hat.

Zu einer Festung Europa, die kompromisslos jeden unberechtigten Ankömmling abweisen oder zurückschicken würde, würden die Leute sich nicht auf den Weg machen, und so auch nicht auf dem Weg umkommen.

Der Punkt ist, dass du Menschen nicht per Nation abweisen darfst.
Selbst wenn 99,9% aller Asylbewerber kein anrecht, so haben es wiederum 0,1% schon. Jedenfalls müssen dementsprechen die ganzen 100% überprüft. Das ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsystemes.

Das ist aber erstens nur teilweise richtig, da viele z.B. aus türkischen Flüchtlingslagern nach Europa reisen, obwohl es dort keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben geht.

Seit wann ist Hunger keine Gefahr mehr für Leib und Leben?

Zweitens ist die Bundesregierung verfassungsgemäß und auch nach einer Einschätzung des gesunden Menschenverstands dazu verpflichtet, die Sicherheit des deutschen Volkes zu garantieren.

Die einzigen die während der Flüchtlingskrise die Sicherheit angreifen sind irgendwelche Wirrköpfe, die Flüchtlingsheime anzünden, Politiker/Ehrenamtlich bedrohen und Flüchtlinge angreifen.

Drittens stellt sich die Frage, ob eine zweckmäßige Hilfe überhaupt darin besteht, diese Massen ohne Weiteres nach Europa zu lassen, wo sie die Probleme ihrer Heimatländer mit sich bringen, oder ob es nicht andere, wirksamere und dabei auch für die europäischen Volker akzeptablere Wege gibt.

Ich wäre ja dafür, dass man auch in anderen Ländern Asyl für Deutschland beantragen kann, damit der Lebensgefährliche Weg hierhin wegfällt.
Fluchtursachenbekämpung muss auch viel stärker und ernster vorangetrieben werden. Nicht nur Krieg, sondern auch Armut und der Klimawandel sind Fluchtursachen.
 
Schon, aber aus der Britischen, Amerikanischen und Französischen Besatzungszone wurde ziemlich schnell EIN souveräner Staat, nicht?

Natürlich nicht.
Souverain wurde Deutschland erst mit dem 2 + 4 Vertrag. Bis dahingalt selbst bei Grundgesetzänderungen das alliierte Vorbehaltsrecht. Auch wenn es faktisch nicht mehr angewendet wurde die drei Westmächte hätten jedwede Grundgesetzänderung mit einem Veto verhindern können.
Ich gebe Dir zwar Recht das die BRD weitaus mehr Herr über ihr eigenes Schicksal war als es die DDR war.Aber trotzallem war auch die Souveränität der BRD bis zum 2+4 Vertrag eingeschränkt.

? Und die Wiedervereinigung mit der Sowjetzone fand ohne einen Krieg statt.

Was allerdings nur mit dem Segen aller vier Siegermächte stattfinden konnte.

Gegner eines (erneut) erstarkten Deutschland gab es genug.

Oh ja. Vorallem die Iron Lady und die Sphinx.

Im schlimmsten Fall wäre aus Deutschland vielleicht wieder ein loses Flickenteppich-Staatengefüge wie vor 1871 geworden.

Solche Pläne gab es durch aus im Jahre 1919 und auch 1945.
Aber auch hier gebe ich Dir natürlich Recht.
Ohne den sich abzeichneten Ost/West Konflikt wäre das Strafgericht über Deutschland ganz,ganz anderst ausgefallen.
 
Natürlich nicht.
Souverain wurde Deutschland erst mit dem 2 + 4 Vertrag. Bis dahingalt selbst bei Grundgesetzänderungen das alliierte Vorbehaltsrecht. Auch wenn es faktisch nicht mehr angewendet wurde die drei Westmächte hätten jedwede Grundgesetzänderung mit einem Veto verhindern können.
Ich gebe Dir zwar Recht das die BRD weitaus mehr Herr über ihr eigenes Schicksal war als es die DDR war.Aber trotzallem war auch die Souveränität der BRD bis zum 2+4 Vertrag eingeschränkt.



Was allerdings nur mit dem Segen aller vier Siegermächte stattfinden konnte.



Oh ja. Vorallem die Iron Lady und die Sphinx.



Solche Pläne gab es durch aus im Jahre 1919 und auch 1945.
Aber auch hier gebe ich Dir natürlich Recht.
Ohne den sich abzeichneten Ost/West Konflikt wäre das Strafgericht über Deutschland ganz,ganz anderst ausgefallen.
Machen wir es kurz: Alles was ich sagen wollte ist dass die (West) Alliierten es zuließen dass in Deutschland das Wirtschaftswunder passierte und dass es der BRD auch ohne Ost Zone prächtig ging. All das hätten die Alliierten nicht zulassen müssen. So weit sind wir d'accord, richtig?
Was die Souverinät betrifft geb ich dir recht. Wobei ich es schon bemerkenswert finde dass man den Deutschen eine eigene Armee zustand. Übrigens dachte ich mal gelesen zu haben dass es durchaus Pläne gab aus Deutschland eine Art Schweiz zu machen, also einen vollkommen neutralen Staat der mit der NATO nichts am Hut hat. In dem Szenario wären dann wohl auch die Besatzungstruppen schneller abgezogen werden.
 
Machen wir es kurz: Alles was ich sagen wollte ist dass die (West) Alliierten es zuließen dass in Deutschland das Wirtschaftswunder passierte und dass es der BRD auch ohne Ost Zone prächtig ging. All das hätten die Alliierten nicht zulassen müssen. So weit sind wir d'accord, richtig?

Sind wir.
Der Sieger muß gar nichts. Auch wenn es natürlich auch aus Eigeninteresse geschah.

Was die Souverinät betrifft geb ich dir recht. Wobei ich es schon bemerkenswert finde dass man den Deutschen eine eigene Armee zustand. Übrigens dachte ich mal gelesen zu haben dass es durchaus Pläne gab aus Deutschland eine Art Schweiz zu machen, also einen vollkommen neutralen Staat der mit der NATO nichts am Hut hat. In dem Szenario wären dann wohl auch die Besatzungstruppen schneller abgezogen werden.


Eine Armee haben wir nicht. Unser Heer ist nur bis zum Korps gegliedert.:klugs:klugs:klugs(diesen Ausflug in den Klugscheißmodus verzeihe mir bitte,aber Du weißt ich kann nicht anderst ;):D )

Nee,mal Ernst.
Die Aufstellung neuer Streitkräfte in Deutschland war im Westen wie im Osten eher dem Ost/West Konflikt geschuldet. Am brauchte das Land in der Mitte Europas eben wieder als Bollwerk gegen den jeweils anderen.
Was die Neutralitätspläne angeht,so waren auch die in dem Moment obsolet als Ost und West sich in Konflikt befanden.
Auch die Stalin-Noten zur Wiedervereinigung beider Teile Deutschlands unter der Bedinung der Neutralität aus dem Jahre 1952 war natürlich nur Eigennutz. Denn der Wozd fürchtete nichts mehr,als das West-Deutschland zu einem riesigen Flugzeugträger gegen sein Imperium werden würde.
Und aus dem selben Grund wurden diese Vorschläge vom Westen abgelehnt.
 
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