icebär
♥ ♥ Pusteblume ♥ ♥
Der Verweis auf das Fehlen einer paramilitärische Wahlkampfhelfertruppe mag richtig sein, aber sollte es nicht eigtl. zum demokratischen Mindeststandard gehören, dass es so etwas nicht gibt?
Dazu die BPB:
Verfassungswidrig und damit sozusagen verbotsfähig ist aber erst, wer mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im Karlsruher Urteil zum KPD-Verbot von 1956[6] heißt es daher: "Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. ... Sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen."
https://www.bpb.de/politik/extremis...teien-und-verbote-sieben-fragen-und-antworten