In Deutschland gibts die Sicherungsverwahrung. Wer für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt kommt nicht aus dem Knast nachdem er seine Gefängnisstrafe abgesessen hat.
Es ist Dir sicherlich bekannt, daß die Schicherheitsverwahrung laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerchts immer wieder überprüft werden muss, wenn sie gegen jemanden verhängt worden ist.
Ist es nicht eine Schande, daß man überhaupt so etwas wie Sicherheitsverwahrungerfinden muß, nur weil man nicht bereit ist, Mörder und ähnliche Kreaturen hinzurichten, oder zumindest in lebenslanger Haft zu halten ?
In den USA ist erst vor kurzem bekannt geworden das mal wieder ne handvoll Unschuldiger hingerichtet wurden. Thumps Up!
Das hätte ich jetzt gerne mal etwas näher erläutert.
Wann und wo wurde in den USa vor kurzem bekannt, daß man "eine Handvoll" Unschuldiger hingerichtet hat ?
Was ist eine "Handvoll" ?
Zu dem Risiko, daß es auch einmal einen Unschuldigen treffen könnte :
Wenn man manchen hört, so müssen die Todestrakte in den USA voll sein mit Unschuldigen. Obwohl, es sind ja alle Verbrecher unschuldig und kein Alkoholiker säuft
.
Gut, die Todesstrafe kann auch mal einen Unschuldigen treffen.Ebenso wie alle anderen Strafen.das fängt bei einer Ordnungswiedrigkeit an, und hört bei einer Hinrichtung auf.Aber darf man deswegen ein ganzs Strafsystem oder eine Strafe in Frage stellen ? Ich denke nein.Es wurden in den USA schon Unschuldige hingerichtet ? Gut, das mag sein. Aber es sollte auch gefragt, wieviele Schuldige schon wegen allzu laschen Bestimmungen oder Prinzipien davon gekommen sind.
Mir wäre der Gedanke, daß Schuldige davon kommen um vieles Schlimmer, als das hier und da auch ein Unschuldiger auf die Falltür tritt.
Ich persönlich würde den Preis als angemessen bezeichnen,daß es hier und da den Falschen trifft, wenn dafür ein Bestarfungssystem instaliert werden würde, welches diesen Namen auch verdient. Mit harten, sehr harten nd gerechten Starfen, bishin zu einer Execution. Und dafür wäre ich auch bereit, dieses Risiko zu tragenm, daß es mich erwischen könnte. So wie ich jeden Tag in mein Auto steige mit der Gewissheit, daß es mich heute treffen könnte.
Die Welt wie sie heute ist, in der es Täterschutzorganisationen wie AI oder HRW gibt, die einen Täter in die Rolle des Opfer deligieren,ist mir weitaus unerträglicher wie der Umstand, auch mal einen Unschuldigen zu executieren.
Ja, dieser Umstand sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Aber wenn er nvermeidlich ist, darf er nicht das ganze system als solches in Frage stellen.
Und überhaupt., die ach so vielen Unschuldigen, die da in den Todestrakten schmoren.Zum einen werden die meisten ohnehin wieder freigelassen,zum anderen sollte mal auch mal die vielen "zu Unrecht" hingerichteten sehen, bei denen sich die Schuld noch rausgestellt hat.
Das Ehepaar Ethel und Julius Rosenberg sowie die beiden Anarchisten Nicola Sacco und Bartholomeo Vanzetti sind hier mahnende Warnungen.
Jedenfalls ist die Gefahr eines Unschuldigen m.E. kein Grund für eine Wahnsinnstat, wie sie der damalige Gouverneur von Illinois,George Ryan , 2003 beganngen hat. Wegen drei Unschuldiger, die überdies noch nichteinmal hingereichtet wurden, hat dieser Herr an seinem letzten Amtstag, alle 167 Todesurteile, ich betone
167 Todesurteile umgewandelt.
Die Täterschutzorganisation AI hat ihren Triumpf in die Welt posaunt, und die Verbrecher entgingen ihrer Strafe.
Es war, wie der Abgeordnete Richard Merkt jetzt im Falle von New Jersey sagte, ein Sieg für Mörder und Vergewaltiger.
Ein letztes Wort noch zu AI und ähnlichen Banden. Jemand, der für Verbrecher einsteht, und diese noch über die Opfer stellt, ist selber ein Verbrecher.
Jedes Mitglied macht sich an Verbrechen mitschuldig.
Solche Organisationen sollten bekämpft werden, und nicht noch mit Steuermitteln gefördert.