TI-4224
Offizier der Senatswache
Spaceball schrieb:hat der Zoll das Recht dein Eigentum zu beschädigen.
was lustigeres hab ich noch nicht gehört
wenn der zoll mir was beschädigt, was ich erlaubterweise über die grenze bringe, dann hat er mir den schaden zu ersetzen
und wegen deiner laserdisk
vielleicht fiel die sendung ja auch unter http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...tbefrsend/b0_geringwertige_sendung/index.html
weil der punkt mit 45 euro kommt hier ja offensichtlich nicht zum zug, da du für die waren was bezahlt hast
die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält ....
und einfach zu sagen es handelt sich um ein geschenk is auch nich immer möglich
wennst an den richtigen zöllner kommst, dann findet ers schon raus was sache ist
und dann kann man auch wieder mehr probleme bekommen als die sache wert is
captainpizzahut schrieb:Weiterhin hilft es oft den deutschen Zoll zu umgehen wenn der Artikel als Karneval bzw Faschings artikel deklariert ist, denn dann fallen keine Zollsteuern an , nur die MWST ,
auch ein riesen quatsch
faschingsartikel hatten letztens noch einen drittlandszollsatz von 2,7 %
hatte da neulich wegen ner bestellung ma nachgesehen
präferenzen gibts hier keine
der rest deines beitrags is ne anleitung zur steuerhinterziehung
find ich nicht grad toll
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