Zoll beschlagnahmt Master Replicas Mini Schwerter wegen "Grauimport"

danke für diese informative antwort, das ist aufjedenfall schonmal alles gut zu wissen! :)
ich glaub ich bestell es mir dann nicht bei ebay und gucke stattdessen das ich es irgendwo hier in deutschland für einen guten preis kriege! ...

wooo, beitrag nummer 619 (Rey Mysterio :D )
 
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So um euch das Leben mit den Zollbehörden zu erleichtern, hab ich mich mal hingesetzt und die Informationen, die ich aufgrund meiner Berufserfahrung habe, zusammengetragen.

1. Import von Replika (Fälschungen)

Bei vielen Star Wars Artikeln, die ihr bei Ebay und Onlineshops (im Ausland) bestellen könnt, handelt es sich um Fälschungen bzw. Eigenkreationen der jeweiligen Hersteller, da die Nachfrage nach Fanartikeln sehr groß ist.

Die rechtliche Lage gestaltet sich wie folgt:

Die Rechtslage richtet sich nach der „Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen“.

Nach Artikel 9 dieser Verordnung (VO) richtet sich das Tätigwerden der Zollbehörden nach 3 Voraussetzungen:
I, es muss eine stattgebende Entscheidung seitens des Markeninhabers vorliegen. D. h. z. B. LucasArts muss den Antrag gestellt haben, dass seine Marke und die damit verbundenen Produkte geschützt sind und dieser Antrag muss den Zollbehörden vorliegen. Dies ist sicherlich der Fall.
II, Es muss ein Verdacht vorliegen, der das Recht an dem geistigen Eigentum seitens des Markeninhabers verletzt. Ein Verdacht liegt immer vor.
III, Die Ware muss sich in einer Situation nach Art. 1 Abs. 1 der VO befinden. Das heißt der Verdacht muss bei Ein-, Aus- oder Durchfuhr festgestellt werden. Ist sicherlich der Fall wenn ihr die Ware im Ausland kauft.

Als nächster Schritt wird die Ware eingezogen und die Zollbehörde frägt beim Markeninhaber an, was mit der Ware geschehen soll. Meistens wird sie euch dann nicht überlassen, sondern vernichtet. Die kosten der Vernichtung können euch in Rechnung gestellt werden.

Was eine Verletzung des Rechts an geistigem Eigentum ist, richtet sich nach Art. 2 der VO.
Dort sind Waren, die ähnlich sind, Waren, deren Namen ähnlich sind, deren Aussehen ähnlich sind ( Identitätsfälschungen) und auch Verpackungen aufgeführt, sowie Waren die mit Emblemen des Markeninhabers versehen sind, aufgeführt. Kurz gesagt, alles was nach Star Wars aussieht oder wo Star Wars drauf steht ist geschützt. Es gibt jedoch die Möglichkeit von Herstellerfirmen eine sog. Lizenz zu erwerben. So darf z.B. Lego (blödes Beispiel ich weiß) den Namen Star Wars verwenden, da Lego vom Markenrechtsinhaber eine Lizenz zur Verwendung des Namen für seine Produkte erworben hat.
Dies bringt euch jedoch keine Erleichterung, da sich als Privatperson kaum feststellen lässt, wenn ihr was kauft, ob der Hersteller Inhaber einer Lizenz ist oder nicht.

Anders sieht die Sache aus, wenn ihr aus dem Urlaub Waren – auch wenn sie dem Markenschutz unterliegen sollten – aus. Um nicht Großteile der Bevölkerung zu kriminalisieren, wurden einige Ausnahmen geschaffen. So darf jeder Bürger bei der Einreise gefälscht Produkte ohne folgen mitbringen, sofern der Einkaufswert der Waren 175 € nicht überschreitet und aufgrund der Menge nicht der Anschein erweckt wird, dass die Waren zu kommerziellen Zwecken – Im Klartext – Weiterverkauf verwendet werden.
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2. Einfuhr bei nicht nachgeahmten Waren (Original)

Läuft unproblematisch ab. Ihr bekommt ( in manchen Fällen ) Post vom Zoll, dass ihr euch dort melden sollt. Am besten ihr nehmt den Originalkontoauszug mit oder die ausgedruckte Rechnung von Ebay.
Dann berechnet der Zoll wie oben dargestellt die Einfuhrgebühren und ihr müsst dann sofort zahlen bevor ihr die Ware erhaltet.

So far...

Wolfi

PS: Wer rechtliche Bedenken oder Fragen hat, kann sich gerne per PN bei mir melden
 
Vielen Dank für die tolle Zusammenfassung! Da ich heute selber ein wenig Stress mit dem Zoll hatte (hat sich aber alles geklärt) sind diese Informationen äußerst hilfreich. Und bei weiteren Problemen komme ich gerne auf dich zurück;)
 
Scaled Replikas

Hi alle zusammen,
ich habe vor, mir 2 mini repliken zu kaufen. Ich wollte die dann am besten in den USA bestellen, weil sie da eben viel billiger sind.
Ich wollt die dann zu meiner Schwester schicken lassen, weil die is im Moment in den USA und die soll die dann zu mir schicken.

Wie ist das mit dem Zoll? Muss ich die dann auch da abhohlen oder wie funktioniert das ? und...wie lang braucht so ein Paket?

Und wenn ich mir die jezt eventuell doch direkt zu mir schicken lasse, wie ist das dann mit dem Zoll?

Ich weiß, passt vielleicht nicht so richtig hier rein, aber es haben sich ja schon viele hier etwas aus den Usa bestellt und vllt kann mir ja einer sagen wie das alles geht ^^

danke im voraus
gruss Military
 
Also ich habe fast alle meine Minis aus den USA, sind da einfach günstiger. Jedoch musste ich Zoll zahlen, die normalen Sätze (ich glaube 16%). Allerdings könntest du Probleme bei der Einfuhr bekommen, da die Bestimmungen für SW Merchandise Artikel recht streng sind. Darüber kannst du in diesem Thread einiges nachlesen.

PS: Du hast ne PN;)
 
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Natürlich! Ist ja auch ein normaler Import, nix anderes. Ich hab meine auch bei ebay US bestellt und musste zahlen.
 
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Boah, das ist ja echt Hammer! Habe nie gehört dass die Schutzlinie über EU und die Recht...wieviel hast du das Bestellung mit kosten bezahlt? Wenn teuer ist und du musst richtig gut überlegen, das Geld wirft aus dem Fenster. Kein Spass mehr!

Habe direkt im Jahre 2001 den Anakin's FX Lightsabre aus masterrepica.com den USA mit $119 bestellt und Zoll haben auch den Karton-Paket geöffnet und zugemacht und teilten per Brief aus, Frage und Antworten. Habe alles richtig aufgeklärt, drei Tagen kam die Lieferant und muss ich die Berühren bezahlen, war mal auch teuer!

Wie lese ich hier, habe echt geschockiert in Deutschland machen anders!
sorry, habe etwa schlecht zu schreiben, egal!
 
darth_wolfi schrieb:
... Nach dem neuen WaffenG sind sogar Butterflys und Messer mit eine Klingenlänge - ich glaube - ab 12 cm verboten. Generell! Und Schwerter erst recht. ...

Ähem!...
Ich war vor kurzem bei der Polizei.
Wollte mir nen sogenannte kleinen Waffenschein besorgen.

Der Grund: Ich bin sportlich sehr aktiv. Kendo und Iaido.
Bei diesen Sportarten komm ich nicht drum rum mit Schwertern ( stumpf und auch scharf) zu arbeiten.

Zu meiner Überraschung brauche ich für Hieb- und Stichwaffen KEINEN Waffenschein! Die einzige Auflage ist jedoch, dass man nicht auf öffentlichen bzw. großen Veranstaltungen mit nem Schwert rumlaufen darf.

Wie unsinnig und widersprüchlich unser neues WaffenG ist, siehst du dann, wenn du ein Schutzenfest besuchst. Was tragen die Herren Offiziere am Gürtel??? Schwerter bzw. Säbel! Also unser örtlicher Knast wäre überfüllt, wenn man die alle verknacken würde.

In einem Punkt gebe ich dir allerdings recht. Butterflys sind verboten, ebenso Springmesser.
Schwerter allerdings nicht.
Erzähl doch mal deinem Metzker, er mußte jetzt in den Knast, weil sein Arbeitswerkzeug verboten ist( Klingenlänge 20 cm!!!).
Oder geh mal in deine Küche. Wie lang war noch mal dein Brotmesser?:verwirrt:

Bitte nehm dir meine Schreibweise nicht so zu Herzen. Ist kein Angriff gegen dich sondern einfach nur eine Richtigstellung.:)
 
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