So um euch das Leben mit den Zollbehörden zu erleichtern, hab ich mich mal hingesetzt und die Informationen, die ich aufgrund meiner Berufserfahrung habe, zusammengetragen.
1. Import von Replika (Fälschungen)
Bei vielen Star Wars Artikeln, die ihr bei Ebay und Onlineshops (im Ausland) bestellen könnt, handelt es sich um Fälschungen bzw. Eigenkreationen der jeweiligen Hersteller, da die Nachfrage nach Fanartikeln sehr groß ist.
Die rechtliche Lage gestaltet sich wie folgt:
Die Rechtslage richtet sich nach der „Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen“.
Nach Artikel 9 dieser Verordnung (VO) richtet sich das Tätigwerden der Zollbehörden nach 3 Voraussetzungen:
I, es muss eine stattgebende Entscheidung seitens des Markeninhabers vorliegen. D. h. z. B. LucasArts muss den Antrag gestellt haben, dass seine Marke und die damit verbundenen Produkte geschützt sind und dieser Antrag muss den Zollbehörden vorliegen. Dies ist sicherlich der Fall.
II, Es muss ein Verdacht vorliegen, der das Recht an dem geistigen Eigentum seitens des Markeninhabers verletzt. Ein Verdacht liegt immer vor.
III, Die Ware muss sich in einer Situation nach Art. 1 Abs. 1 der VO befinden. Das heißt der Verdacht muss bei Ein-, Aus- oder Durchfuhr festgestellt werden. Ist sicherlich der Fall wenn ihr die Ware im Ausland kauft.
Als nächster Schritt wird die Ware eingezogen und die Zollbehörde frägt beim Markeninhaber an, was mit der Ware geschehen soll. Meistens wird sie euch dann nicht überlassen, sondern vernichtet. Die kosten der Vernichtung können euch in Rechnung gestellt werden.
Was eine Verletzung des Rechts an geistigem Eigentum ist, richtet sich nach Art. 2 der VO.
Dort sind Waren, die ähnlich sind, Waren, deren Namen ähnlich sind, deren Aussehen ähnlich sind ( Identitätsfälschungen) und auch Verpackungen aufgeführt, sowie Waren die mit Emblemen des Markeninhabers versehen sind, aufgeführt. Kurz gesagt, alles was nach Star Wars aussieht oder wo Star Wars drauf steht ist geschützt. Es gibt jedoch die Möglichkeit von Herstellerfirmen eine sog. Lizenz zu erwerben. So darf z.B. Lego (blödes Beispiel ich weiß) den Namen Star Wars verwenden, da Lego vom Markenrechtsinhaber eine Lizenz zur Verwendung des Namen für seine Produkte erworben hat.
Dies bringt euch jedoch keine Erleichterung, da sich als Privatperson kaum feststellen lässt, wenn ihr was kauft, ob der Hersteller Inhaber einer Lizenz ist oder nicht.
Anders sieht die Sache aus, wenn ihr aus dem Urlaub Waren – auch wenn sie dem Markenschutz unterliegen sollten – aus. Um nicht Großteile der Bevölkerung zu kriminalisieren, wurden einige Ausnahmen geschaffen. So darf jeder Bürger bei der Einreise gefälscht Produkte ohne folgen mitbringen, sofern der Einkaufswert der Waren 175 € nicht überschreitet und aufgrund der Menge nicht der Anschein erweckt wird, dass die Waren zu kommerziellen Zwecken – Im Klartext – Weiterverkauf verwendet werden.
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2. Einfuhr bei nicht nachgeahmten Waren (Original)
Läuft unproblematisch ab. Ihr bekommt ( in manchen Fällen ) Post vom Zoll, dass ihr euch dort melden sollt. Am besten ihr nehmt den Originalkontoauszug mit oder die ausgedruckte Rechnung von Ebay.
Dann berechnet der Zoll wie oben dargestellt die Einfuhrgebühren und ihr müsst dann sofort zahlen bevor ihr die Ware erhaltet.
So far...
Wolfi
PS: Wer rechtliche Bedenken oder Fragen hat, kann sich gerne per PN bei mir melden