Tagespolitik allgemein

In der Türkei wurde heute die Zaman einer Treuhandvertretung unterstellt. Die Regierung übernimmt damit die Kontrolle über die auflagenstärkste Zeitung (2015) der Türkei. Da Zaman zum Gülen-Netzwerk gehört, geht damit auch ein erneuter Schlag gegen den einstigen Verbündeten und nun Konkurrenten auf.

Auch wenn ich keine großen Sympathien für Hizmet hege. Der Schritt war abzusehen. Die AK Partei sperrt die freie Meinungsäußerung Schritt für Schritt aus dem Land aus. Die Anzeigen wegen Beleidigung Erdogans schnellen in die Höhe.

Erdogan zeigt, dass er zu dem steht, was er schon vor Jahren gesagt hat.

Vor allem diese Energy-Plörre hat sich zu einer wahren Landplage ausgeweitet. Damit werden Kinder und Jugendliche

An Kinder unter 14 wird das nicht verkauft.
 

Letztes oder vorletztes Jahr habe ich an der Kasse im Getränkemarkt gesehen, dass ein Jugendlicher (ich schätze mal zwischen 12 und 14) Rockstar-Energy Drink oder soetwas ähnliches kaufen wollte und die Kassiererin hat ihn gefragt, wie alt er denn sei. Ich habe nicht genau mitbekommen was er gesagt hat, aber verkauft hat sie ihm den Drink jedenfalls nicht.

Ein Gesetz hierfür gibt es nach meiner Kenntnis in Deutschland oder zumindest in Bayern noch nicht, aber ich gehe davon aus, dass Jugendliche unter 14 sich soetwas in großen Filialen größtenteils nicht kaufen können.
 
Also Entscheidung per Gesichtskontrolle, weil eine generelle Ausweispflicht ja erst ab 16 Jahren gilt: Demnächst bekommen untersetzte Kinder keine Süßigkeiten mehr und Teenager mit Akne müssen Clearasil dazu kaufen, weil ihr Einkauf ansonsten abgelehnt wird?!

Dafür gibt es ein Wort: Willkür.
 
Stört dich jetzt die Gesichtskontrolle ohne Ausweis, oder die Willkür, dass die Geschäftsleitung solche Regeln festlegt?

(Zu Ersterem kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass bei uns nicht geschätzt, sondern gefragt wurde. Die meisten Kinder in dem Alter sind nicht so abgebrüht, dass sie "Autoritäten" wie Kassierer dreist anlügen. Außerdem fängt die Kontrolle beim Alkohol ja auch beim Gesicht an. Die wenigsten Kassierer fragen immer nach dem Ausweis, sondern gehen nach Instinkt. Und klar ist das willkürlich. Manchmal muss man auch einem 18-Jährigen sein Bier verweigern, weil er wie 14 aussieht und seinen Ausweis vergessen hat.)
 
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Stört dich jetzt die Gesichtskontrolle ohne Ausweis, oder die Willkür, dass die Geschäftsleitung solche Regeln festlegt?

Mich stört, dass solche Regelungen völlig unverhältnismäßig sind, weil es keine sinnvolle und faire Rechtsgrundlage dazu gibt.

Kein Supermarkt würde z.B. auf die Idee kommen, einem Zwölfjährigen den Kauf von einem Kasten Cola oder von einem Pfund Kaffee zu verweigern. Konsequent wäre es da, wenn die Kassiererin den Verkauf eines bestimmten Produkts verweigert, den restlichen Einkauf einfach auf dem Fließband liegen zu lassen und das Geschäft umgehend zu verlassen.

Entweder wird ein Rechtsgeschäft an einer Kasse nämlich ganz oder eben gar nicht durchgeführt, sofern das die gültige Rechtslage hergibt (-> Einschränkungen bei Wein & Bier, Spirituosen, Tabak, Lottoschein, USK-Label).

Die Freiheit, ein Geschäft (Rechtshandlung) grundsätzlich abzulehnen, hat ein Geschäft (Ladenlokal) natürlich, aber nur so ein bisschen verkaufen geht halt gar nicht. Die Alternative ist natürlich, derartige Produkte ganz aus dem Sortiment zu nehmen.
 
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Kein Supermarkt würde z.B. auf die Idee kommen, einem Zwölfjährigen den Kauf von einem Kasten Cola oder von einem Pfund Kaffee zu verweigern. Konsequent wäre es da, wenn die Kassiererin den Verkauf eines bestimmten Produkts verweigert, den restlichen Einkauf auf dem Fließband liegen zu lassen und das Geschäft zu verlassen.
Es gibt aber auch noch den Taschengeld Paragraphen, der dürfte Kindern und Jugendlichen eigentlich einschränken was sie kaufen. Auch wenn die Auslegung natürlich großen Spielraum lässt. Er tritt ja theoretisch schon ein wenn die Eltern einen kauf verbieten. Nur woher soll der Verkäufer wissen was für Produkte dem Kind von den Eltern verboten wurden? Wäre seltsam wenn ein Kind auf einmal alleine in den Laden kommt und ne ganze Kiste Cola kauft, schon wegen des Transports wäre das ziemlich unverantwortlich von Verkäuferseite aus. Ist aber nicht die Aufgabe der Verkäufer alles nach zu kontrollieren. Das ist Sache der Eltern.
 
Es gibt aber auch noch den Taschengeld Paragraphen, der dürfte Kindern und Jugendlichen eigentlich einschränken was sie kaufen.

Nö. Solche Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich schwebend unwirksam, können also durch die Eltern im Nachhinein noch widerrufen werden. Aber alles, was nicht durch Jugendschutzgesetze vom Erwerb ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist, kann grundsätzlich von Minderjährigen gekauft werden. Das gehört auch zum Erwachsenwerden dazu.

Wäre seltsam wenn ein Kind auf einmal alleine in den Laden kommt und ne ganze Kiste Cola kauft, schon wegen des Transports wäre das ziemlich unverantwortlich von Verkäuferseite aus.

Ist es nicht. Habe ich früher nämlich ständig gemacht, dass ich in den Getränkemarkt getapert bin und dort die Getränke für die Familie besorgt habe, während meine Mutter im Supermarkt war. Meine Mom hatte nämlich nie Lust, die schweren Kisten zu schleppen. ;)
 
Nö. Solche Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich schwebend unwirksam, können also durch die Eltern im Nachhinein noch widerrufen werden. Aber alles, was nicht durch Jugendschutzgesetze vom Erwerb ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist, kann grundsätzlich von Minderjährigen gekauft werden. Das gehört auch zum Erwachsenwerden dazu.
Geschäfte unter Anwendung des Taschengeldparagraphen sind meines Wissens nach nicht schwebend unwirksam. Aus dem Gesetzestext ist das auch unmissverständlich zu entnehmen.
 
Die Eltern sind ein gutes Argument. Beschweren sich nämlich Eltern beim Supermarkt, weil die Kinder ständig Red Bull trinken, dann kann eine Richtlinie auch mal passieren, oder andersherum verkauft man Kindern alles was nicht verboten ist (Energy, Magazine für Erwachsene, Kondome) und bekommt dann nachher Ärger mit den Eltern. Als Verkäufer ist das schwierig abzuschätzen, ob die Kinder für die Eltern Besorgungen machen, oder Dinge kaufen, die eben die verboten haben.
 
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Geschäfte unter Anwendung des Taschengeldparagraphen sind meines Wissens nach nicht schwebend unwirksam.

Wieso sollten sie nicht grundsätzlich schwebend unwirksam sein? Der Vormund kann schließlich seine Meinung jederzeit ändern und so zum Beispiel aus erzieherischen Gründen den Erwerb von z.B. Comic-Heften für den nächsten Monat verbieten. Diese Entscheidung kann er sogar als direkte Reaktion auf den Kauf dieses Heftchens treffen, wenn er Lust darauf hat. Denn es gilt nun mal:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
 
Wieso sollten sie nicht grundsätzlich schwebend unwirksam sein?
Weil die speziellere Norm des § 110 BGB dann ins Leere laufen würde, wenn die allgemeineren Bestimmungen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit auch in solchen Fällen gelten würden. Vielmehr ist das Rechtsgeschäft bei Anwendung des Taschengeldparagraphen unmittelbar wirksam, soweit der gesetzliche Vertreter diesen einen Verwendungszweck nicht im Vorfeld ausgeschlossen hat. Im letzeren Falle wäre es unwirksam.

Am besten fragen wir @Ben als Experten, da ich nur Verwaltungswissenschaften studiert habe.
 
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Eh, ja. Grundsätzlich liegt @Ewok Sniper schon richtig. Kauft ein Minderjähriger etwas von seinem Taschengeld (bzw. Geld, welches ihm zur freien Verfügung überlassen wurde), ist das Rechtsgeschäft von Anfang an wirksam. Neben Einschränkungen, wie der Höhe des Kaufpreises - dieser sollte bspw. den Wert eines Monatstaschengeldes nicht übermäßig überschreiten, wenn der Kaufpreis nicht von Sonderleistungen bestritten wird (z.B Weihnachtsgeschenk) - gilt hier allerdings auch, und da liegt @icebär eben nicht ganz falsch, dass Kaufverträge über Waren, deren Erwerb von den Eltern ausdrücklich verboten wurde, auch unwirksam sind, wenn sie mit eigenem Geld resp. Taschengeld bewirkt werden.
 
Neben Einschränkungen, wie der Höhe des Kaufpreises - dieser sollte bspw. den Wert eines Monatstaschengeldes nicht übermäßig überschreiten, wenn der Kaufpreis nicht von Sonderleistungen bestritten wird (z.B Weihnachtsgeschenk) -
Gibt es da eigentlich ein Grundsatzurteil wie hoch dieser Taschengeldbetrag gehandhabt wird? Ist ja relativ unterschiedlich wieviel ein Kind so bekommen kann. Ich persönlich fände es schon bedenklich wenn Kinder alleine DVDs oder Spiele kaufen die 60€, 80€ oder mehr kosten, auch wenn diese ab 12 freigegeben sind.
 
Ich persönlich fände es schon bedenklich wenn Kinder alleine DVDs oder Spiele kaufen die 60€, 80€ oder mehr kosten, auch wenn diese ab 12 freigegeben sind.

Warum?

Also ehrlich! WARUM?

Kinder müssen lernen. Wenn diese nur dadurch "Geld verstehen" indem ihnen ebendieses durch unfaire Geschäfte weggenommen wird, dann ist es nun mal so. Das ist der Sinn hinter dem Taschengeld, nämlich dass Heranwachsende lernen, wie dieses unlogische Konzept funktioniert.
 
Gibt es da eigentlich ein Grundsatzurteil wie hoch dieser Taschengeldbetrag gehandhabt wird? Ist ja relativ unterschiedlich wieviel ein Kind so bekommen kann. Ich persönlich fände es schon bedenklich wenn Kinder alleine DVDs oder Spiele kaufen die 60€, 80€ oder mehr kosten, auch wenn diese ab 12 freigegeben sind.

Welches Kind kauft denn alleine Spiele die vor allem 80 Euro und mehr kosten? Ich will nicht bezweifeln, dass da draußen nicht ein paar superreiche Richie Rich rumrennen aber ich schätze das ist immer noch die absolute Minderheit und die werden auch schon wissen was Key Shops sind (vermutlich mehr als die Erwachsenen, die ihre Spiele blind bei Real kaufen). Na ja und bei Videospielen ist es doch sowieso egal, da würde ich mir mehr Gedanken machen, wenn es um Mikrotransaktionen ginge.. oder Crystal *g*
 
Gibt es da eigentlich ein Grundsatzurteil wie hoch dieser Taschengeldbetrag gehandhabt wird?

Nein. Da das wohl von Fall zu Fall unterschiedlich ist, ist das auch jeweils Auslegungssache. Man kann aber immerhin erstmal annehmen, dass es mit zunehmender Höhe des Betrages auch zunehmend unwahrscheinlicher wird, dass eine Einwilligung der Eltern vorliegt. Als Orientierung bieten verschiedene Jugendämter auch Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes an, allerdings ist das natürlich nicht rechtlich bindend.
 
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