Tagespolitik allgemein

Hast Du mal seine Artikel gelesen als er noch in Istanbul war ?
Und die jetzt aus Wien sind noch schlimmer.

Hin und wieder, aber ich konnte da beim besten Willen keine Hetze erkennen. Die Artikel, die übrigens mW nach immer als Kommentar oder Kolummne gekennzeichnet waren, waren was die Türkei angeht oft regierungskritisch, aber noch weit von Hetze entfernt.

C.
 
Auch wenn es nicht unbedingt zum politischen Tagesgeschehen gehört und einige User jetzt vor Verwunderung umfallen werden :

Heute wird der Máximo Líder 90 Jahre alt.
Ich gratuliere recht herzlich.
Muchas felicidades,Fidel Castro

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So. Wie versprochen.

Mit dem Beschneidungsgesetz gibt es aber schon mal ein Beispiel, dass deiner Ansicht (leider!) völlig widerspricht.

Interessant, dass du dich in dieser Abwägung zweier Grundrechte gegen die Religionsfreiheit positionierst. Warum aber sind andere Grundrechte, wie beispielsweise die Gleichberechtigung oder die Wahrung der Menschenwürde, in deiner Sichtweise schlechter gestellt, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Ich halte es daher nur für Konsequent, seine Äußerung ebenfalls am Grundgesetz zu messen.

Und ich halte genau das, mit Verlaub, für Augenwischerei deinerseits, denn das Grundgesetz schützt vor allem vor staatlichen Eingriffen in die freie Religionsausübung - die Lindner weder gefordert noch überhaupt erwähnt hat.

Warum soll das bei Muslimen plötzlich ganz anders ablaufen?

Die Frage stellt sich nicht. Muslime werden nicht "kategorisiert" oder aufgrund ihres Glaubens verfolgt und Lindner, ich wiederhole mich, fordert so ein Vorgehen auch an keiner Stelle. Er stellt nicht mal irgendeine staatliche Handlung in den Raum.
 
Warum aber sind andere Grundrechte, wie beispielsweise die Gleichberechtigung oder die Wahrung der Menschenwürde, in deiner Sichtweise schlechter gestellt, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Diesen Schluss von dir verstehe ich nicht. Das Beschneidungsgesetz beeinträchtigt doch Gleichberechtigung, Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit und auch die Religionsfreiheit zugleich?! Sollte ich hier ein Grundrecht dem anderen tatsächlich im Laufe dieser Diskussion scheinbar vorgezogen haben, dann ist das sicherlich nicht mit Absicht geschehen.

das Grundgesetz schützt vor allem vor staatlichen Eingriffen in die freie Religionsausübung - die Lindner weder gefordert noch überhaupt erwähnt hat.

Solange man sich in den Raum stellt und behauptet, dass man von einer Glaubensgemeinschaft erwarten dürfe, dass diese elementare Glaubensparadigmen einfach so aufgibt (sagte Lindner nicht explizit, meinte er IMHO aber implizit), solange ist diese Interpretation eben ein Widerspruch (so meine ursprüngliche Formulierung) zum vierten Artikel.

Mein Fazit hier ist:
- Kein Mensch muss seine Weltanschauung oder seinen Glauben anpassen.
- Populistische Erwartungen an eine größtmöglich definierte Gemeinschaft darf man auch haben, wenn man sich als naiver Fraktionschef einer Partei gerieren möchte, die am Rande der Bedeutungslosigkeit ihr Dasein fristet. Für jeden anderen gilt wohl, dass man einfach nichts von einer unscharf umrissenen Gruppe erwarten darf, weil dies ja sonst unsere Gesetze und die daran geknüpfte Rechtsprechung vollkommen obsolet machen würde.


Ich bin übrigens nicht der einzige, der ein Problem mit Lindners Geschwurbel hat:

http://www.spiegel.de/kultur/gesell...et-die-liberalen-werte-kolumne-a-1107573.html
 
Sollte ich hier ein Grundrecht dem anderen tatsächlich im Laufe dieser Diskussion scheinbar vorgezogen haben, dann ist das sicherlich nicht mit Absicht geschehen.

Was du sagst ist: Bei der Beschneidung hört die Religionsfreiheit auf. Dem würde ich nicht mal widersprechen wollen. Auf meinen eingänglichen Einwand, dass man von Muslimen eben sehr wohl erwarten dürfe, ihren Glauben grundgesetzkonform auszuleben, speziell in Bezug auf Grundrechte wie bspw. die Gleichstellung von Frau und Mann, hingegen, erklärst du die Religionsfreiheit für quasi sakrosankt. Ich sehe hier also tatsächlich, dass du ein Grundrecht dem anderen vorziehst, ja.

Solange man sich in den Raum stellt und behauptet, dass man von einer Glaubensgemeinschaft erwarten dürfe, dass diese elementare Glaubensparadigmen einfach so aufgibt (sagte Lindner nicht explizit, meinte er IMHO aber implizit), solange ist diese Interpretation eben ein Widerspruch (so meine ursprüngliche Formulierung) zum vierten Artikel.

Oh, natürlich darf man erwarten, dass eine Glaubensgemeinschaft elementare Glaubensparadigmen einfach so aufgibt, wenn diese ganz offensichtlich dem Grundgesetz zuwiderlaufen (ich erwarte von der katholischen Kirche, der ich angehöre bspw. auch, dass sie ihre Haltung gegenüber homo- und bisexuellen Menschen endlich aufgibt) und das ist auch weiterhin kein Widerspruch gegen Artikel 4, aber ich glaube, das kann ich noch so oft schreiben...

- Kein Mensch muss seine Weltanschauung oder seinen Glauben anpassen.

Muss er nicht, aber er darf Dritte mit seiner Weltanschauung oder seinem Glauben nicht in ihren Grundrechten verletzten und genau das darf man und muss man auch von jedem Menschen erwarten dürfen.

Für jeden anderen gilt wohl, dass man einfach nichts von einer unscharf umrissenen Gruppe erwarten darf, weil dies ja sonst unsere Gesetze und die daran geknüpfte Rechtsprechung vollkommen obsolet machen würde.

Also, darf ich von meinen Mitbürgern nicht erwarten, dass sie sich an Grundgesetz etc. pp. halten, weil ich mit dieser Erwartungshaltung unsere Gesetze und die Rechtsprechung quasi ad absurdum führe? :konfus:
 
Auf meinen eingänglichen Einwand, dass man von Muslimen eben sehr wohl erwarten dürfe, ihren Glauben grundgesetzkonform auszuleben, speziell in Bezug auf Grundrechte wie bspw. die Gleichstellung von Frau und Mann, hingegen, erklärst du die Religionsfreiheit für quasi sakrosankt.

Ich habe hier mehrfach den Unterschied zwischen Anschauung und Straftat/Verhalten deutlich betont. Einen Persilschein für beliebiges Verhalten im Namen von Artikel 4 habe ich von Anfang an ausgeschlossen.

Oh, natürlich darf man erwarten, dass eine Glaubensgemeinschaft elementare Glaubensparadigmen einfach so aufgibt, wenn diese ganz offensichtlich dem Grundgesetz zuwiderlaufen (ich erwarte von der katholischen Kirche, der ich angehöre bspw. auch, dass sie ihre Haltung gegenüber homo- und bisexuellen Menschen endlich aufgibt) und das ist auch weiterhin kein Widerspruch gegen Artikel 4, aber ich glaube, das kann ich noch so oft schreiben...

In fremden Weltanschauungen herumzupfuschen ist eine Sackgasse. Das kann man zwar öffentlich meinen, aber praktische Relevanz gibt es nicht, weil diesem Vorhaben dieser Artikel 4 nun mal im Weg steht.
Eine freiwillige Selbstregulierung anzunehmen ist Unsinn. Der Druck kann nur über Verhaltenskodizes wie BGB und StGB erzeugt werden.

Und damit ist das Thema für mich durch.
 
Sie hat es doch auch nie kategorisch ausgeschlossen

Etwas nicht ausschließen, weil man angeblich keine Erkenntnisse hat und etwas nicht benennen, obwohl man doch eindeutige Erkenntnisse, sind 2 Verschiedene Donge.
Ich kann mich erinnern wie oft die Sprecher der BPK bei dem Thema rumgeiert haben.

und sich im Übrigens wie der Rest der europäischen Regierungen, und auch die USA verhalten.

Weil andere Regierungen etwas genauso machen, ist es richtig?
 
Um es mal populistisch einfach zu formulieren: Ist es wirklich so überraschend, dass Politiker nicht immer die Wahrheit sagen, sich Hintertürchen offen lassen oder extra schwammige Formulierungen suchen? ;)
 
EU Beitrittskandidat.

Schon länger nicht mehr.

Wie sagten doch die Tausenden " deutschen " Staatsbürger die hier in Köln demonstrierten?
"Erdogan ist kein Diktator, Erdogan ist für die Demokratie. "

Ja wieso? Die Mehrheit steht doch hinter ihm!!11!!!

Alleine der Umstand die Mehrheit bei einer Wahl zu gewinnen macht den oder die Gewählten natürlich nicht automatisch zu Demokraten.
Das Prädikat muss man sich dann im Amt verdienen.
 
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