Clyde_
Botschafter
Nö, wird wahrscheinlich sogar ziemlich leicht. Die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ist in Paragraph 5, Absatz 2 relativ eindeutig. Der Veranstalter hat ein Hygiene- und Schutzkonzept zu erarbeiten und dieses genehmigen zu lassen. Während der Versammlung ist der Versammlungsleiter verpflichtet für die Einhaltung dieses Konzeptes zu sorgen. Das ist beim letzten Mal nachweislich nicht geschehen, deshalb darf davon ausgegangen werden, dass es diesmal erneut nicht funktionieren wird, der ganze Zweck dieser Versammlung ist es ja, gegen Hygiene- und Schutzkonzepte zu demonstrieren. Nach meiner Einschätzung ist die Sache rechtlich relativ eindeutig. (Wobei ich der verrückten Berliner Justiz leider schon einiges zutraue... )
Ich hätte ja nix dagegen wenn du Recht behalten hättest, aber das Recht auf Demonstrationen wurde höher gewertet, fast so wie ich es mir schon dachte bzw. in dem Fall befürchtet habe:
https://www.t-online.de/nachrichten...7n4YZ_zInpdIHNtktp8Uxh5qWecWT3SZTQvIYU7EubVIE