David Somerset
Dr. rer. nat.
Ist das wirklich objektiv nicht prüfbar, wenn jemand im Vorfeld Bewertungs- bzw. Prüfungskriterien erlässt anhand derer eben die Dinge abgehakt werden?
Kommt auf den Kontext an. Wenn die Gendersprache keine Rolle spielt, weil das Thema Altrömische Rechtsstatuten sind, dann wüsste ich nicht warum dann solch subjektive Bewertungskriterien eine Rolle spielen sollten. Das wäre so als würde man das Großschreiben in einer Hausarbeit über Strömungsmechanik verbieten. Ein artifizieller Eingriff, der weder Einfluss auf Inhalt und Form der zu bewertenden Arbeit hat.
Bei einer Arbeit über Gendersprache sieht das schon wieder anders aus.