@Utopio: Oh ja, so fängt das an, Spaß zu machen!
...Ob etwas moralisch gut ist, hängt in erster Linie am beabsichtigten Resultat.
Wenn er nicht fahrlässig handelte, also ganz genau wusste, dass dieses Resultat unerreichbar ist, kann man es ihm nicht direkt zum Vorwurf machen es nicht erreicht zu haben. Denn die Erreichung hängt oft von vielen nicht-beeinflussbaren Faktoren ab. Nur wenn es erreicht werden könnte, aber auf Grund von Faulheit nicht erreicht wurde, kann man sich fragen wie moralisch gut er wirklich ist, wenn ihm seine Ziele so unwichtig sind. Oder wenn er vorgibt helfen zu wollen und dann absichtlich in einen Stau fährt, um nicht helfen zu müssen.
Aber solange er das Scheitern seines Vorhabens nicht vorhersehen kann oder absichtlich herbeiführt, hängt moralisch gut/schlecht vor allem an der Absicht...
Wobei man hier IMHO schauen muss, in wieweit man - sagen wir einmal - als "außenstehender Beobachter" seinerseits hier mglw. eine selbst z. B. eine "Verfehlung" begeht?
Wenn man sich dazu folgendes hypothetisches Beispiel anschaut:
"was beabsichtige ich mit meiner Beobachtung im Endeffekt" > "Ich bin ausreichend kompetent und der Realität bewusst, meine Beobachtungen schlüssig zu bewerten" > "Ich habe nicht damit gerechnet, dass mir ein Bus in die Blicklinie fahren würde" > "Meine auf der Basis meiner Beobachtung geäußerte/dargestellte/dargelegte Meinung erzeugte statt der von mir beabsichtigten Wirkung in Konsequenz eine unbeabsichtigte Wirkung"
stellt sich doch IMO die Frage danach, in wieweit jeder von uns in einer "Beobachter-Rolle" einerseits vlt. all zu vorschnell (ver-)urteilt, als auch, in wieweit immer an einer bestimmten Stelle jemanden absolut eindeutig ein "moralisch schlecht oder gar böse bewertbare Schuld" zugesprochen werden kann.
Nun hattest du oben gemeint, dass man jemandem nicht vorwerfen könne, ein Resultat nicht erlangt zu haben, wenn er sich der Unerreichbarkeit dieses Resultats absolut bewusst war.
Hierbei würde ich aber zwischen "Vorwurf" und "Verurteilung" schon alleine unterscheiden. Einen Vorwurf sollten sich in vielen Fällen viele Mensche IMHO gefallen lassen müssen - denn auch in deinem Beispiel kann man der betreffenden Person mind. zwei mögliche Verfehlungen vorwerfen:
1. das er vlt. gar nicht wirklich versucht oder bemüht war, ein wirklich gutes Resultat zu erzielen, weil er ja schon dem Vorurteil unterlag, diese nicht erreichen zu können und somit vlt. nie wirklich davon überzeugt war, es auch tatsächlich erzielen zu können. ("Tu es oder tu es nicht! -Es gibt kein Versuchen!")
2. das er es wenn dann überhaupt "versucht" hat, obwohl ihm vlt. bewusst war, dass das Resultat "absolut unmöglich für einen Menschen" erzielbar ist. In diesem Fall wäre im vorzuwerfen, weshalb er etwas versucht, was sinnlos ist und damit mglw. Schädigungen Dritter in Konsequenz dessen in Kauf nimmt.
3. Wenn er sich zwar der Unerreichbarkeit eines Resultats bewusst war - nicht aber im absoluten oder unmöglichem Sinne - und er das Resultat dann zwar versucht zu erreichen und es entsprechend seiner Voraussicht verfehlt, muss er sich zumindest den Vorwurf gefallen lassen, sich ob seiner Vorurteile mglw. unzureichend auf die Durchführung zur Erzielung des gewünschten Resultats vorbereitet zu haben.
4. Wenn ihm aber die Unerreichbarkeit des Resultats bewusst war, nicht aber, wie er die entsprechenden Faktoren ändern kann, um dennoch alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Resultat vlt. doch erzielen zu können, ist IMO sowohl hier vorzuwerfen, ob oder warum er sich vlt. dann keine fachmännische Hilfe zur Änderung der Faktoren gesucht hat oder zumindest auch, weshalb er wenn dann dennoch versuchte, dass Resultat zu erzielen, auch wenn er sich bewusst war, das über die so bestehenden Faktoren und Bedingungen das Resultat niemals erzielt werden könne. Heißt: In diesem Fall wäre ihm alleine der Versuch vorzuwerfen.
Doch wie gesagt muss man hierbei wiederum zwischen Vorwurf und wahrer Verurteilung des Betreffenden unterscheiden.
Denn IMO basiert ein Vorwurf zumindest erst einmal auf der zugrundellegbaren Prämisse, dass es sich dabei um eine ausreichend gut begründete Meinung handelt, die man sich im entsprechenden Fall anhören und vlt. verinnerlichen sollte, weil vlt. der, der den Vorwurf äußert recht haben könnte.
Einer Verurteilung sollte man sich IMHO nicht nicht immer in allen Fällen gefallen lassen müssen - außer man hat eindeutig in Konsequenz des Resultats gegen geltendes Recht verstoßen. Auch, wenn so etwas dann nicht immer fair ggü. dem "Verurteilten" sein mag, hätte er sich zumindest entsprechend der allgemein gültigen Informationspraxis und -Bedingungen innerhalb einer Gesellschaft bewusst sein müssen, dass er sich wenn dann strafbar macht.
Basiert indes eine Verurteilung rein auf der Meinung eines Dritten oder Vierten, ist gemutmaßt o. Ä., wird aber von diesen im Sinne seiner Folge als Verurteilung praktisch umgesetzt, ist das etwas, was in meinen Augen nicht nur moralisch "völlig daneben" wäre, sondern sogar wie ich meine vor unserem wirklichen geltenden Recht seinerseits strafbar ist!
(Denn das könnte von Denunziation über Rufmord bis hin zu Lynch-Justiz reichen!)
Indes im Hinblick auf die "nicht-beeinflussbaren Faktoren" sehe ich es IMO so, dass die jedoch wenn dann nur am Rande mit zu einer "rechtmäßigen Verurteilung" in Verbindung stehen und schon gar nicht zum Bestandteil eines Vorwurfs werden dürfen, weil es solche Unwegbarkeiten IMMER geben kann (s. oben mein Beispiel mit dem "Bus"!).
Bestandteile sollten und dürften IMO für Vorwürfe und Verurteilungen nur "beeinflussbare Faktoren" bzw. die wenn-mögliche Klärung der Absicht, Aussagen hinsichtlich der eigenen Realitätseinschätzung und somit die Bewertung des Versuchs/der Handlung, die zum Resultat führen sollte, sein.
Des Weiteren sehe ich es so, dass Vorwürfe an sich eigtl. immer gerechtfertigt sein dürfen, außer sie basieren auf emotional oder bewusst verurteilenden Tendenzen. Ergo: Konstruktive Kritik sollte man sich immer gefallen lassen müssen, destruktive Kritik NICHT.
Kritik wäre dafür sogar wenn dann der weitaus bessere Begriff, als Vorwurf - weil letzterer in manchen Fällen sozusagen eben auch jene Form einer darunter basierenden Missbilligungshaltung o. Ä. verspüren lässt, wohingegen der rein hilfreich bzw. gut gemeinte Vorwurf im Sinne des "Ich gebe zu bedenken" an sich wieder gut zu werten ist und angenommen werden sollte.
"Faulheit" ist dabei nun wiederum ein Begriff, der für mich nicht mehr unbedingt zwingend nur als Verfehlungsbegriff zu sehen bzw, zu werten sein sollte. Hier werden auch heutzutage IMHO all zu häufig all zu rein plakative statt - vor allem psychologisch - differenzierte Unterstellungen erhoben.
Meiner Einschätzung nach gibt es demnach keine wahre Faulheit, sondern IMO ist hierbei nach dem Grund oder der Motivation ggü. dem Unvermögen, eine entsprechende Handlung in ausreichendem Maße oder gar vollständig zu absolvieren, zu fragen und selbst zwar wenig differente und provokante Aussagen wie "Ich hatte keine Lust dazu!" o. Ä. wären IMO hier zu allererst einmal von der Verantwortungseite eines anderen Menschen zu reflektieren. Oder anders ausgedrückt: Einer möglicherweise gereizten oder auf einem Gefühl von Verärgerung basierenden Aussage mit einer ebenfalls auf Gereiztheit oder auf Verärgerung basierenden Haltung, Äußerung o. Ä. zu begegnen, wäre ebnenso wenig hilfreich, wie konstruktiv und in sofern keine ausreichende Kritik - selbst wenn es nur als Vorwurf gemeint wäre.
Das allerdings ist jedoch dazu nur ein ausschnitthafter Bestandteil meiner Meinung dazu und es gäbe dazu noch viel mehr anzumerken! -Wer macht jetzt also weiter?