Militärgeschichte

Nur mal zu Deiner Information.
Das Massaker von Oraduor fand am 10.06.1944 statt.
Generalfeldmarschal Erich von Manstein(welcher übrigens seit dem 22.06.1941 ausschliesslich im Osten eingesetzt war) wurde am 30.03.1944 in die Füherreserve versetzt.
Bitte was hat Erich von Manstein,oder eines seiner Zitate mit den Vorfällen in Oradour zu tun ?

Sorry, aber ich weiss jetzt nicht ob Iron Fist das so meinte wie ich das jetzt hier gleich darstelle aber hier mal meine Meinun über Manstein. Von Mannstein war sicher ein Brillianter Stratege aber irgendwo auch in Depp.

Lassen wir mal die Verbrechen des Dritten Reiches Aussenvor, und nehmen mal nur die auf den Krieg bezogenen Hirnrissigen Befehle. Wie z.b. eine Armee in einer völlig wetlosen Stadt zu verheizen.
Oder eine Amree bald 2 Jahre lang zu vernachlässigen und dann als diese Armee eingekesselt schickt man noch ne 2 Armee in den Kessel rein, anstatt sie über den Seeweg zu evakuieren. Die Rede ist hier von Nordafrika.

In dem zusammenhang ist die Aussage "Preussische Feldmarschälle meutern nicht" Irgendwo schon leicht Hirnrissig.

Preussische Feldmarschälle MÜSSEN meutern wenn sie sehen das ein Oberbefehlshaber solchen Bullshit verzapft. Wenn sie nicht meutern wollen dann sollen sie Division Kommandeure bleiben dann müssen sie das nicht. Als Feldmarschall aber schon.
 
@Sith Cult
So meinte ich das nicht. Ich meinte den damit ausgedrückten Kadavergehorsam, den wollte ich kritisieren. Aber das habe ich ja schon beschrieben.
 
@Sithcult
Abgesehen davon war das garantiert nicht nur auf seinem Mist gewachsen....ich meinte mal zu hören, daß es ein Mann names Adolf H. gab, der zu der Zeit in Berlin wohnte..... :rolleyes:
 
Lesen ;)

Habe nie behauptet das das auf Mannsteins Mist gewachsen war. Aber von Mannstein hat sich für meien Begriffe klar von der Verantwortung gedrückt etwas gegen Hitler zu unternehmen (da ist er nicht der einzige) sei es jetzt gegen die Greultate oder aber gegen Hitlers total recht sinnfreie Befehle, durchhalte Parrolen etc. mit denen nur nich mehr in den Tod gestürzt wurden für ncihts und wieder nichts.

Mannstein war seinerzeit eine Ikone es währen sicherlich einige seinem Beispiel gefolgt. Was mcih betrifft hatte er Mitte und Gelegenheit Hitler notfalls auch Gealtsam zu Stürzen (ja ich rede von einem Militär Putsch) aber er hat sichd a ganz klar in seiner Verantwortung gedrückt.

Leider sind ind er Zeit jede Menge leute rumspaziert denen der Mum dazu fehlte oder die eben nur mal ein halbherziges Attentat durchgeführt haben. Staufenberg ist ein Paradebeispiel für die Blauäugikeit mancher Menschen. Das er ernsthaft auf die Bestätigung von Hitlers Tod durch die NSDAP warten wollte...*kopfschüttel* das die Propaganda die Nachricht von Hitlers Tod erstmal zurück gehalten hätte dürfte wohl jedem klar sein.

Aber ich reg mich nur wieder zu sehr auf.
 
Die Geschichte hat gezeigt, daß in der Regel selbst Ikonen von Hitler einfach ersetzt wurden, wenn sie seinen Befehlen nicht folge leisteten oder seiner Meinung nach ihren Arbeit nicht richtig machten. Insofern hatte er keine Gegenheit etwas anderes zu machen - sonst wäre er ersetzt worden und das Ergebniss wäre das gleiche geblieben....
 
Noch mal dazu ob man bestraft werden kann wenn man Taten begeht, die nach damaligem Recht legal, nach heutigem aber verboten wären:

Grundsätzlich natürlich nicht.

Allerdings haben wir in der Schule im Zusammenhang mit Mauerschützen und der Frage ob man diese Leute bestrafen kann gelernt, dass die Justiz zwischen formalen Rechtsstaat und materiellem Rechtsstaat unterscheidet.

formaler Rechtsstaat: Verstöße gegen das Gesetz werden geahndet, allerdings kann es sein, dass die Gesetze nicht im Einklang mit den Menschenrechten sind.

In diesem Fall kann sich der Mauerschütze, der Gesetzen bzw. Befehlen folgt die den Menschenrechten widersprechen, bestraft werden obwohl er legal gehandelt hat.
 
@RedGuard
Im Fall der Mauerschützen mag das stimmen. Der wesentliche Unterschied ist aber der, das erschiessen von Geiseln, das damalige international anerkannte Menschenrecht legal liess.

Bei den Mauerschützen, waren ihre Taten nach dem Menschenrecht als sie sie beganen verboten. Bei der SS (im beschrieben fall) hingegen nicht.

@Sithkult
Bei einem Staatsstreich, in einer solchen Situation wo die Nation tief im Krieg steckt, muss die Möglichkeit dass alles Scheitert sehr gering sein, wenn man nicht will, dass das Ergebnis umso fataler aussieht.
 
Die Geiseln wurden eben nicht nur erschossen. Wie man hier auch nachlesen kann.


http://www.forum-recht-online.de/2004/404/404perlitius.htm

In meinem Umkreis halten es alle die den Hintergrund dazu kennen ebenfals für ein scheussliches Verbrechen, einschliesslich unseres Geschichtslehrers.

Und auch hier wird von einem,, Verbrechen geredet.
Oradour - das ungesühnte Verbrechen
http://www.taz.de/pt/2004/06/10/a0061.1/text

Zitat daraus:
Der Hauptsturmführer Otto Kahn, Kommandeur der SS-Kompanie, die den Massenmord ausführte, konnte sich absetzen. Auch er gehörte zu den Hauptangeklagten des Bordeaux-Prozesses. Und auch er scheint vor Jahren friedlich gestorben zu sein.

Der Einzige, der wegen des Massenmords je vor einem deutschen Gericht stand, war Obersturmführer und SS-Mann Heinz Barth. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er sich nach dem Krieg in der DDR niederließ, wo ihn die Verfolgungsbehörden zu Beginn der 80er-Jahre aufspürten. Bahrt erhielt "lebenslänglich", wurde nach der Vereinigung entlassen, bezog eine Zeit lang Kriegsopferrente, die ihm dann, nach Protesten, aberkannt wurde. Die in der Zwischenzeit erfolgten Zahlungen musste er allerdings nicht zurückerstatten.

Wenn später die gelegenheit bestanden währe alle damaligen Verbrecher zu finden währen sie auch mit sehr hoher warscheinlichkeit vor ein Kriegsgericht gekommen.

Ein link zu der Verurteilung :
http://www.grh-ev.org/html/information_3_04.HTM
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Talon Karrde

Da hast du Recht.

Allerdings frag ich mich dann warum bei den Nürnberger Prozessen Generäle wegen "Planung und Durchführung" eines Angriffskrieges verurteilt wurden?

Waren Angriffskriege vom Internationalen Recht (gabs so was damals überhaupt schon) nicht erlaubt, Geiselerschiessungen aber schon?

Ach ja und Arihman sagt ja dass einer der Verantwortlichen verurteilt wurde, also muss er seine Handlung, die ja im Einklang mit dem Gesetz Nazideutschlands war, doch gegen internationales Recht verstosen haben, oder ?:confused:
 
RedGuard schrieb:
Allerdings frag ich mich dann warum bei den Nürnberger Prozessen Generäle wegen "Planung und Durchführung" eines Angriffskrieges verurteilt wurden?

Waren Angriffskriege vom Internationalen Recht (gabs so was damals überhaupt schon) nicht erlaubt, Geiselerschiessungen aber schon?
Da musst dir Joe antworten. Die Nürnberger Prozesse haben mich nur sporadisch interessiert.

RedGuard schrieb:
Ach ja und Arihman sagt ja dass einer der Verantwortlichen verurteilt wurde, also muss er seine Handlung, die ja im Einklang mit dem Gesetz Nazideutschlands war, doch gegen internationales Recht verstosen haben, oder ?:confused:
Es wurden auch Generale in den Prozessen verurteilt, und dann wurden die Urteile später wieder aufgehoben, weil es dem Urteil eben Hand und Fuß fehlte. Gerichtliche Fehlurteile gibt es leider auch heute noch.
Glücklich konnten sich die schätzen, deren Urteil nicht "Tod" gelautet hatte.
 
RedGuard schrieb:
Allerdings frag ich mich dann warum bei den Nürnberger Prozessen Generäle wegen "Planung und Durchführung" eines Angriffskrieges verurteilt wurden?
Meines Wissens beriefen sich die Ankläger hierbei auf den Briand-Kellog-Pakt von 1928, der den Krieg als Instrument der Streitschlichtung zwischen verschiedenen Nationen ächtete. Letztenendes war der Hauptgrund allerdings, dass die Nürnberger Prozesse wohl nicht viel mehr als Schauprozesse waren...das Stichwort Siegerjustiz fällt in dem Zusammenhang bekanntlich nicht selten, auch meine ich mich zu erinnern, dass es hier im Thema schon einmal vorkam.
 
RedGuard - der Straftatbestandteil "Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges" und "Verbrechen gegen den Frieden" wurden eigens für die Nürnberger Prozesse erfunden - gerade diese Anklagepunkte waren ein eklatanter Makel der ganzen Aktion, denn sie schreien geradezu "Siegerjustiz". Monty himself soll übrigens dazu kopfschüttelnd gesagt haben:

"Wenn Generäle heute einen Krieg verlieren, kommen sie an den Galgen."
 
Da es hier ein wenig untergegangen ist, stelle ich meine Frage nochmal:

Iron Fist schrieb:
Und nochmal eine allgemeine Frage, vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen mein lieber Waffenbruder Jedihammer. Gibt es irgendwelche Informationen über japansiche Kontingente in der Wehrmacht? Ich habe mal ein Foto von einem Japaner in einer Wehrmachstuniform gesehen. De Kommentar war, dass ein japanischer Leihsoldat in Gefangenschaft gehe. Gibt es da irgendwelche Informationen?
 
RedGuard schrieb:
@ Talon Karrde

Da hast du Recht.

Allerdings frag ich mich dann warum bei den Nürnberger Prozessen Generäle wegen "Planung und Durchführung" eines Angriffskrieges verurteilt wurden?

Waren Angriffskriege vom Internationalen Recht (gabs so was damals überhaupt schon) nicht erlaubt, Geiselerschiessungen aber schon?

Ach ja und Arihman sagt ja dass einer der Verantwortlichen verurteilt wurde, also muss er seine Handlung, die ja im Einklang mit dem Gesetz Nazideutschlands war, doch gegen internationales Recht verstosen haben, oder ?:confused:
Diese Prozesse sind doch meistens auf dem Mist der Amis gewachsen und die brauchten noch nie wirklich eine rechtliche Grundlage für Sachen, die sie unbedingt machen wollten...

Meiner Ansicht nach dürfte keiner für etwas verurteilt werden, was er im Einklang mit einem Gesetz getan hat, oder auch mit einem Befehl. Die, die diese Gesetze erlassen bzw. die Befehle geben, die sollten bestraft werden. Wenn man es trotzdem macht, dann setzt man den Rechtsstaat ad absurdum.
 
Furia Lynn schrieb:
Meiner Ansicht nach dürfte keiner für etwas verurteilt werden, was er im Einklang mit einem Gesetz getan hat, oder auch mit einem Befehl. Die, die diese Gesetze erlassen bzw. die Befehle geben, die sollten bestraft werden. Wenn man es trotzdem macht, dann setzt man den Rechtsstaat ad absurdum.

Der NS-Staat war kein Rechtsstaat, sondern nur noch die leere Hülle eines solchen Staats. Die Weisungsbefugnisse des NS-Behörden haben dieses letztendlich ad absurdum geführt, darum kann man eigentlich nicht mit rechtsstaatliche Begriffen hantieren (ansonsten müsste man auch die Judenverfolgen akzeptieren, denn die standen zumindest teilweise in den Gesetzbüchern).

Ansonsten hat deine Argumentation den Hauch der klassischen Ausrede der meisten Deutschen nach dem Krieg: "Es waren ja nur die Bösen Nazis ganz oben schuld, die anderen sind ja nur Befehlen gefolgt". Das stimmt eben nicht, viele, viele Deutsche waren eben auch fanatische Nazis.
 
Meiner meinung handelte es sich dabei mehr um böswilligkeit als um Strategie.

Wie schon in einigen Links von mir gepostet haben die Deutschen die geiseln auch verbrannt und gehängt. Viele Angehörige sprachen auch davon das sich die Deutschen in einen Bluttrausch rein gesteigert hätten.
 
Iron Fist schrieb:
Ich bin mir sicher, dass Manstein wusste was für einer Regierung er diente und was für Verbrechen im Rücken seiner Front dienten.

Natürlich wußte er,wem er da diente,wenn ers elber auch keine Sympathie für den nationalsozialismus empfand,und spätetstens mit seiner Ernennung zum OB der 11.Armee hat er erfahren,was in den rückwärtigen Gebieten passiert.
Später als OB derHeeresgruppen Don und Süd wußte er es ohnehin mit Sicherheit.das läßt sich auch nach weisen.Allerdings habe ich dies hier schon mehfach erwähnt.


Iron Fist schrieb:
Und nochmal eine allgemeine Frage, vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen mein lieber Waffenbruder Jedihammer. Gibt es irgendwelche Informationen über japansiche Kontingente in der Wehrmacht? Ich habe mal ein Foto von einem Japaner in einer Wehrmachstuniform gesehen. De Kommentar war, dass ein japanischer Leihsoldat in Gefangenschaft gehe. Gibt es da irgendwelche Informationen?

Über japanische Kontingente bei der Wehrmacht ist mir jetzt nichts bekannt.
Es gab natürlich japanische Verbindungsoffiziere in Deutschland und vieleicht war auch der Eine oder Andere Japaner in der Waffen-SS,aber von festen Kontingenten weiß ich jetzt nicht.

Sith Cult schrieb:
. Wenn sie nicht meutern wollen dann sollen sie Division Kommandeure bleiben dann müssen sie das nicht. Als Feldmarschall aber schon.

Der Satz heißt,"Dann müssen sie Batalionskommandeure bleiben";) :D ;)
Aber gut,er ist ja nicht ganz falsch.
Aber es ist immer noch ein Unterschied,ob man vor Kriegsbeginn seinem Despoten in den Arm fällt(und hier hat die Wehrmacht m.E. ganz klar versagt),oder während des Krieges gegen seinen Obersten Befehlshaber meutert,was die lage an den Fronten noch verschlimmert.In erster Linie hat ein Feldmarschall Unheil von seinem eigenen Land abzuhalten.

Sith Cult schrieb:
Lesen ;)

Habe nie behauptet das das auf Mannsteins Mist gewachsen war. Aber von Mannstein hat sich für meien Begriffe klar von der Verantwortung gedrückt etwas gegen Hitler zu unternehmen (da ist er nicht der einzige) sei es jetzt gegen die Greultate oder aber gegen Hitlers total recht sinnfreie Befehle, durchhalte Parrolen etc. mit denen nur nich mehr in den Tod gestürzt wurden für ncihts und wieder nichts.

GFM von Manstein hat mehrmals gegen Hitlers Befehle verstoßen.
Er hat z.B. gegen Hitlers Befehl der 6.Armee den Ausbruch von dem Kessel von Stalingrad gegeben.Der OB der 6.Armee,Paulus verweigerte diesen Befehl mit Verweis auf Hitlers Befehl jedoch.
Manstein hat gegen Hitlers befehl im Jahre 1943 Charkow geräumt usw.
Manstein war kein blinder Befehlsempfänger.

Sith Cult schrieb:
.
Mannstein war seinerzeit eine Ikone es währen sicherlich einige seinem Beispiel gefolgt. .


Möglich.
Allerdings war er zum Zeitpunkt des Putschversuches nicht mehr in einem Kommando.

RedGuard schrieb:
Allerdings frag ich mich dann warum bei den Nürnberger Prozessen Generäle wegen "Planung und Durchführung" eines Angriffskrieges verurteilt wurden?

Deswegen nennt man sie ja auch EX POST FACTUM Gesetze.
Diese Gesetze wurde faktisch rückwirkend datiert,was damals schon in der Welt
für erheblichen Widerspruch sorgte,selbst unter US-Rechtsgelehrten.Ich kann hier gerne mal eine Stellungnahme eines der damals führenden Juristen der USA einstellen.
Die UDSSR sowie GB waren zunächst strikt gegen diese Art von Prozessen,da sie fürchteten,ihre eigenen Kriegsverbrechen würden ans Licht kommen.
Was im Fall von Katyn übrigens ja auch geschehen ist.
Weil ich gerade bei Katyn bin :
Mancher verlinkt hier Beiträge aus der TAZ oder ähnlichen linksgerichteten Websites.Von linker Seite waren,ähnlich wie von rechter seite,noch niemals historisch korrekte Sachverhalte zu erfahren.
So stehen heute noch auf linken Seiten,daß Katyn ein Verbrechen der Wehrmacht gewesen sei.
Seltsam nur,daß der damalige russische Präsident Jezin dem damaligen polnischen Präsidenten Lech Walesa die original Dokumente des Politbüros der UDSR übergeben hat,welche den NKWD anwies,die Polen in Katyn zu töten.

RedGuard schrieb:
Waren Angriffskriege vom Internationalen Recht (gabs so was damals überhaupt schon) nicht erlaubt, Geiselerschiessungen aber schon?

War wohl so.
Für die den Vorwurf,einen Angriffskrieg vorzubereiten,hätte man auch die anderen Regierungen anklagen können.
Russland hat im Falle von Finnland sogar einen geführt,und später gegen Japan.

Im Verweis auf Montgomerys Satz,der csThor hier zitiert hat,soll er noch gesagt haben "Hier urteilen Schuldige über Schuldige"

lain schrieb:
Der NS-Staat war kein Rechtsstaat, sondern nur noch die leere Hülle eines solchen Staats. Die Weisungsbefugnisse des NS-Behörden haben dieses letztendlich ad absurdum geführt, darum kann man eigentlich nicht mit rechtsstaatliche Begriffen hantieren (ansonsten müsste man auch die Judenverfolgen akzeptieren, denn die standen zumindest teilweise in den Gesetzbüchern).

.

Die Verfolgung,bzw. die Entrechtung der Juden stand z.B. durch die sogenannten Nürnberger Rassegesetze tatsächlich in den Gesetzbüchern.
Allerdings,da muß auch mal mit einem weitverbreiteten Irrtum aufgeräumt werden,
die Vernichtung der Juden war niemals per Gesetz geregelt.
es gibt nicht ein Dokument aus Hitlers Umgebung oder ihm selbst,wo diese Befehle schriftlich festgehalten sind.
Aus juristischer Sicht gibt es sogar nur ganz wenige Beweise,durch die sich einwandfrei belegen lassen,daß Hitler von dem Judenmord wußte.
So geschehen im Jahre 1943 mit Berliner Juden,die nach Birkenau deportiert werden sollten,und die auf dierekten Befehl Hitlers zunächst nicht deportiert wurden.


(Bevor mir jetzt wieder Einer was anhängen will,dem sei gesagt,daß es mir bewußt ist,daß die Befehle zur sogenannten Endlösung von Hitler persönlich gekommen sind und das er es wußte.


Trotzdem Lain,auch wenn viele,die in Nürnberg an den Galgen gewandert sind genau da hin gehört haben,so war es doch Siegerjustiz.
Schon allleine duch die Ex Post Factum Gesetze,und die Nichtanwendung deiser gesetze auch gegen Mitglieder der Siegermächte.

@Iron

Dir noch schnell ein anschließendes Wort in diesem Zusammenhang :
Auch die Marschälle der Sowjet-Union Schukow,Rokossowski.Konjew,usw.usf. wußten von Kriegsverbrechen,welche in ihrem Befehlsbereich verübt wurden.
Auch Eisenhower und Patton wußten es.
Patton hat sogar in sein Kriegstagebuch schreiben lassen "Es wird schwer sein,diese Morde zu vertuschen"
Auch Montgomery wußte von Kriegsverbrechen in seinem Befehlsbereich.
Keiner dieser Männer wurde jemals dafür belangt.
Ist das keine Siegerjustitz ?
Wo ist da der Unterschied zu von Manstein ?
 
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