Kyana-Morgaine schrieb:
Sicher gab es einige weitere Gerichtsverfahren etc., ich hatte mich auf die wichtigsten beschränkt. Lediglich die "kleinen Leute" konnten gut unterschlüpfen, davon sprach ich.
Diese "kleinen Leute" haben großteils nur Gesetze befolgt. Sie waren weder an der Gesetzgebung noch an Auslegung der Gesetze beteiligt.
Wenn die Demokratie Leute nur deswegen verurteilt, weil sie gegen JETZT geltende Gesetze und moralische und ethische Grundsätze verstoßen haben, zu einer Zeit in der diese Gesetze und Grundsätze nicht galten, dann ist diese Demokratie nicht mehr wert, als jeder stind normale Faschismus und jede beliebige Diktatur/Tyrannei.
Auch wenn diese Leute diese Gesetze und die dahinter stehende Ideologie hoch preisen und sich diese zurück wünschen, damals aber lediglich diese Gesetze eingehalten haben und sich nach der damaligen Rechts- und Wertordnung gerichtet haben, sollte man sie nicht bestrafen können. Das deutsche Strafgesetzbuch sagt in seinem §1 "Keine Strafe ohne Gesetz". An einem Beispiel erklärt bedeutet das folgendes: Habe ich einen Menschen getötet, bevor Mord und Totschlag unter Strafe stand, kann ich nicht für diese Handlung bestraft werden nachdem man die Tötungsverbote aufgestellt hat.
Ich befürworte damit nicht das Handeln dieser "Herren", aber wir leben in einem freien demokratischen Europa, in dem jeder die Meinung äußern und verbreiten kann, die ihm gefällt. Dabei muss man sich an die JETZT geltenden Gesetze halten. Sprich, wenn dich nochmal jemand beschimpft kannst du einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen, wenn jemand mit nem Gehstock gehauen wird, kann man auch die Polizei rufen. Es ist klar, dass man diese Taten, die JETZT begangen wurden und JETZT unter Strafe stehen nicht dulden muss. Aber man kann niemanden bestrafen nur weil er eine gewisse Meinung vertritt, oder sich in einer früheren Zeit, die andere Gesetze hatte, an eben diese Gesetze hielt.
Das wäre so, als wenn wir die Schweizerische Regierung wegen der Diskriminierung der Frau verurteilen würden, nur weil sie erst in den 70er Jahren das Wahlrecht für Frauen eingeführt hat. Oder wenn wir her gingen und die Stasileute deswegen verhaften und bestrafen würden, weil sie jemanden eingesperrt haben (sprich: der Freiheit beraubt), weil "Fluchtgefahr" bestand. Unter diesem Aspekt sind die Mauerschützenfälle auch recht kontrovers, da sich der Staat einerseits an Regelungen und Grundsätze zu halten hat, andererseits aber Ausnahmen schafft.
Es ist einem Staat, der sich demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verschrieben hat, nicht würdig ja sogar verboten, Menschen wegen ihrer Meinung zu bestrafen. Sie müssen schon gegen (zu der Zeit) geltende Gesetze verstoßen haben...