Furia Lynn
1er Karnickel und stolz drauf! Kerensky's Booty in
AdrianBerry schrieb:Manchmal hab ich das Gefühl, das dies auch noch stark in der heutigen Zeit zutrifft, was die Gleichheit vor dem Gesetz bzw. Regelwerk bei diversen Organisationen im Hobbybereich angeht. (Vollstrecken hierbei mit Auschliessung gleichsetzt)
Ah... Gleichheit bedeutet aber nicht nur, dass man grundsätzlich Gleiches nicht ungleich behandeln darf, sondern auch, dass man grundsätzlich Ungleiches nicht gleich behandeln darf. Das verkennen viele bei der Argumentation mit dem Gleichheitssatz. Ich darf halt grundsätzlich keine Äpfel mit Birnen vergleichen, es sei denn ich vergleiche Obst.
@Trix: Also das mit den Tätern hat ja Polo schon erwähnt. Wir wollen hier bitte politisch Korrekt bleiben. Desweiteren können sich auf dieses Argument eh nur diejenigen berufen, die damals gelebt haben. Andere dürfen das weder pro noch contra nehmen.
Außerdem betrifft dieses Mitmachen hier lediglich das Militär. Die Zivilbevölkerung hatte immernoch die Gestapo im Nacken und wenn man gesehen hat, dass viele verschleppt wurden, oder getötet wurden, weil sie ne andere Meinung vertraten als das Regime, dann hat man halt die Klappe gehalten. Die Prozesse um Scholl und die Mitglieder der Weißen Rose sind allgemein bekannt und dokumentiert.
Ich weiß jetzt nicht genau wieviele dieser Prozesse es gab, da wird Hämmerchen sicherlich besser bescheid wissen, aber auch wenn es wenige waren, so reichen diese wenigen aus um genug Angst in der Bevölkerung zu schüren, dass sie kuscht.
Daher ist das Argument "Was hätten wir denn sonst tun sollen?" differenziert zu betrachten. Wenn diese Menschen keinen anderen ausweg gesehen haben und Angst um ihr Leben hatten, wenn man nicht das tat, was von ihnen erwartet wurde, dann muss dies bei der Beurteilung der Strafbarkeit bzw. der Schuld beachtet werden. So ist grundsätzlich kein Mensch derlassenen Hilfeleistung strafbar, wenn er in seiner Situation kein Mittel gesehen hat, um dem in Not geratetenen Menschen zu helfen. Man kann von niemandem verlangen, dass er oder sie allwissend ist, also kann man auch nicht verlangen, dass Menschen ganz sicher gewusst haben, dass sie nicht exekutiert, oder eingesperrt werden.
Dagegen zu setzen ist natürlich der Fall, in dem der Täter offensichtliche Anzeichen einer möglichen Gefahrenabwehr fahrlässig nicht erkannt hat. Da kann man sich dann streiten, ob diese Hinweise so offensichtlich waren, dass er das hätte erkennen müssen. Dafür kann aber nicht sprechen, dass er gesehen hat, dass ein Kamerad, der sich weigerte, überlebt hat. Für sich alleine gestellt mag das ein ausreichender Hinweis sein, jedoch ändert sich der Fall, wenn dem Täter immer eingetrichtert wurde, dass er getötet wird und er auch von mehreren anderen Fällen weiß, bei deinen eine Weigerung den Tod zur Folge hatte.
Man kann das Argument "Was hätte ich sonst machen sollen?" weder pauschal befürworten, noch pauschal ablehnen, man muss immer den Einzelfall betrachten.