Episode VIII Spoiler Star Wars Episode 8 boykottieren?

Es gibt immerhin einen kostenlosen Spind, indem Du die Sachen parken kannst. Ich hatte noch einen Rest in meiner Wasserflasche von der Arbeit, als ich „ertappt“ wurde. :confuse:

War auch nur drin, weil damals GotG in 2D lief und in meinem Stammkino gab es nur 3D. Und in der Not frisst der Teufel Fliegen.

@Ben Ich war ehrlich gesagt, so perplex, dass ich über die Rechtmäßigkeit der Forderung gar nicht nachgedacht hatte. Und dann war es mir auch zu blöd, Stress zu machen. War seitdem aber auch nicht wieder da.
 
Gilt das als Hausrecht? So wie bei Konzerten?

Andererseits ist es mir eh Wurst, ich teile mir immer ein Getränk mit meinem Mitkinogänger und komme ohne zusätzliche Nahrung aus. Nur ein Eis darf es manchmal sein...
 
@Count Flo

Danke für die Info... Interessant ist der „konkrete Verdacht“ bei der Taschenkontrolle. Heißt das schon, die Mitnahme eines Rucksacks ausreichender Größe ist so zu verstehen, oder muss es drin schon ordentlich gluckern und rascheln?
 
Aufgepasst, hier gibt's noch eine zweite Seite der Medaille:
Der Kinomitarbeiter hat (genau wie die Supermarktkassiererin) zwar kein Recht, ohne Anlass und Genehmigung in deine Tasche zu schauen. Aber selbstverständlich können sie eben diese "freiwillige" Zustimmung deinerseits zur Bedingung machen. Wenn sie also festschreiben, dass alle Taschen kontrolliert werden, dann können sie dich zwar nicht zwingen, deinen Rucksack aufzumachen; aber sie können dich, wenn du es nicht tust, einfach wieder wegschicken. Oder von vornherein die Mitnahme von Rucksäcken, Handtaschen etc. in den Kinosaal untersagen.
 
@Count Flo

Danke für die Info... Interessant ist der „konkrete Verdacht“ bei der Taschenkontrolle. Heißt das schon, die Mitnahme eines Rucksacks ausreichender Größe ist so zu verstehen, oder muss es drin schon ordentlich gluckern und rascheln?

Wenn ich Kinobetreiber wäre würde ich mich schon fragen weshalb man im Kino einen Rucksack mitnehmen sollte,also würde ich in so einem Fall eine Kontrolle nachvollziehen können.
 
Mal meine Meinung...

So ein bisschen paradox handeln, denke ich, viele Kinogänger. Ich will den Film z.B. sehr gerne sehen, gehe aber keineswegs d'accord mit allem, was Disney und „Hollywood allgemein“ so fabrizieren. Sage ich deswegen „Was ich nicht zu mindestens 95% unterstütze, fördere ich finanziell nicht“? Nein, sage ich nicht. (Gut, in manchen Bereichen bin ich eventuell derart konsequent.) Ein Boykott liegt mir absolut fern.

Blöd gelaufen war für mich allerdings, dass ich am Tag des Ticket-Verkauf ein Doppelticket für eine Vorstellung “Star Wars VII + VIII“ kaufen musste und ein paar Tage danach, wie mir zugetragen wurde, im gleichen Kino auch Einzeltickets für den neuen Film verkauft wurden. Sowas ist bescheuert für den Konsumenten, dass da Vertriebsdiskussionen zwischen Disney und den Kinos über den Tag des Verkaufsstart hinaus auf den Rücken der Kinogänger ausgetragen werden.

 
Nun, ich verteufel meine Krankheit in den meißten Fällen, aber da bin ich echt mal froh, das ich eine Hautkrankheit habe. Aufgrund dessen darf ich nämlich meine eigenen Snacks mit ins Kino nehmen. Da fällt mir eine lustige anekdote ein :-D

Ich war zwölf und wollte in irgendeinen Film, weiß nicht mehr in welchen und da ich ja nicht alles an Snacks essen darf hatte ich eine Packung Bio-Chips dabei, da stand alles drauf, was benutzt und wieviel davon benutzt wurde, sogar von welchem Bauernhof die Kartoffeln kamen:roll: Und da waren zwei neue Angestellte, auch wenn ich nicht regelmäßig in dieses Kino gehe, dort wissen eigentlich auch alle das ich das aus gesundheitlichen Gründen darf.
Diese neuen Angestellten wollten mir dann sagen das ich die nicht mitnehmen darf. Das ich eine Ausnahme bin wegen meiner Erkrankung, wollten die mir nicht glauben, deswegen habe ich gesagt sie sollen mit mir zur Snackbar gehen und wenn sie EINEN Snack finden den ich essen darf, dürfen sie meine Bio-Chips behalten.
Gut langer Rede kurzer Sinn, ich habe denen im DETAIL erklärt was bei mir im Körper passiert wenn ich das oder das oder das anfasse oder esse (zur Erklärung wenn ich das falsche Esse und schwitze kann ich unter umständen darauf reagieren, aufgrund der Behandlung in meiner kindheit ist das zwar nicht mehr so schlimm, aber die meisten Snacks im Kino fallen leider nicht unter meinen Grenzwert). Die hatten zwar darauf geachtet das sie mit mir zwischen den Filmen zur Snacktheke gehen, aber bis wir fertig waren, waren die nächsten Kunden für die nächsten Vorstellungen da, sprich die Filme waren zuende! Hinter uns stand eine sehr, sehr lange Schlange und wie eine kurze Nachfrage erbrachte, waren das ausschließlich Medizin-Studenten aus der hiesigen Universität die meinen Ausführungen gespannt gelauscht hatten. :roflmao:
Die haben dann auch gemeint das ein paar der anderen Kunden inzwischen ihre Snacks zurückgegeben hätten. (Glaubt mir wenn ihr wüsstet was alles in diesen Snacks ist wolltet ihr die auch nicht mehr essen)
Eine Mutter fragte dann auch wieso man nicht den Manager anrufen würde, anstatt hier so ein Theater durchzuziehen und daraufhin meinte ich: "Weil der Manager im Kinosaal 8 sitzt und sich den Disney-Film mit seiner Tochter ansieht." Der Manager kam dann auch aus besagtem Kinosaal heraus, hat sich bei mir und den anderen Besuchern entschuldigt für die unannehmlichkeiten (immerhin hatten ein paar Besucher die Ausführungen wohl gehört und als unappettitlich empfunden, hatte eigentlich auch erwartet das sich mal einer bei den Kontrolleuren beschwert, hat aber aus irgendeinem Grund keiner:zuck:), ich bekam eine Freikarte für die nächste Vorstellung und die Medizinstudenten haben sich bei mir bedankt, da ich anscheinend eine sehr ausführliche und anschauliche Vorlesung gehalten hatte:roflmao:

Die Kartenabreißer haben dann erklärt bekommen das Menschen die aus gesundheitlichen Gründen etwas mitbringen das durchaus auch dürfen (steht bei denen so in der Hausordnung, weiß nicht wie das bei anderen Kinos aussieht, kommt ja auch eher selten vor das jemand überhaupt gar nichts von den Snacks verträgt) und das sie das nächste Mal bitte einfach bei ihm anrufen sollen, anstatt Geschäftschädigend eine Medizinvorlesung zu halten:D
 
Gehe mittlerweile so selten ins Kino, dass mir das egal ist, auch dass die Speisen und Getränke teurer sind als früher.
Die Kinobetreiber würden ohnehin weniger verdienen, wenn sie die Filme nicht zeigen. Wurde damals zu Episode 7-Zeiten schon geklärt.

Wer jede Woche ins Kino geht, überlegt es sich natürlich zweimal.
 
Zu dem jetzt aber nicht das Kino gehört.

Klar gehört ein Kino dazu, wenn in diesem regelmäßig Getränke (inkl. Alkohol) und Lebensmittel verkauft werden und diese noch im Gebäude selbst verzehrt werden sollen. Dafür benötigt man nämlich zwingend eine Konzession und man muss Auflagen erfüllen. Steht auch in vielen Kino-Hausordnungen genau so drin:

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
https://m.cineplex.de/kino/city57/hausordnung/
 
Der menschliche Körper wird wohl zwei bis drei Stunden ohne Cola und Erdnüsse überstehen. :rolleyes:#schwingtdiebiologischeKeule

Nein. Genausowenig, wie man ohne Tomatensaft einen Interkontinentalflug überstehen würde. :p

Moralisch fragwürdig ist nämlich auch, die Wünsche eines Gastgebers (Hausordnung) zu ignorieren.

Das stimmt wohl. Die Kinos hierzulande haben es schon schwer genug, die "concession stands" sind einfach eine wichtige Einnahmequelle. Ein Freund von mir war Geschäftsführer in einem Kino, und was da manchmal von den Verleihern so eingefordert wird...
 
Sie haben aber im Zweifel immer das Recht, dich zu verweisen.

So einfach ist das aber nicht, denn selbst wenn der Kinobetreiber dich des Hauses verweist, ist er immer noch dazu verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Andernfalls drohen ihm zivilrechtliche Folgen. Es kommt also immer darauf an, wie weit du es eskalieren lassen willst. Der Kinobetreiber hat zu keinem Zeitpunkt die Befugnis ohne deine Zustimmung in deine Persönlichkeitsrechte einzugreifen, gleichzeitig hat er mit dir beim Erwerb des Tickets einen Kaufvertrag abgeschlossen, zu dessen Einhaltung er verpflichtet ist. Erst, wenn in der Hausordnung, der du mit dem Kauf des Tickets ja zustimmst, eindeutig niedergeschrieben ist, dass die Mitnahme von Getränken und Speisen verboten ist und der Kinobetreiber bzw. sein Personal ganz eindeutig sieht, dass du solche mitführst, d.h du sie offen herumträgst, kann er dir seinen Teil der vereinbarten Leistung (die Vorführung des Films) solange vorenthalten, bis du die entsprechenden Speisen (vorläufig) herausgibst.

Wenn sie also festschreiben, dass alle Taschen kontrolliert werden, dann können sie dich zwar nicht zwingen, deinen Rucksack aufzumachen; aber sie können dich, wenn du es nicht tust, einfach wieder wegschicken.

Nein. Über die Hausordnung kann z.B die Mitnahme von Taschen in den Kinosaal ganz grundsätzlich reguliert werden, nicht aber kann sich der Kinobetreiber dadurch das Recht einräumen in Persönlichkeitsrechte des Kunden einzugreifen. Das dürfen nicht einmal Kaufhausdetektive oder Sicherheitsbedienstete, die bspw. einen Dieb auf frischer Tat ertappen.

Danke für die Info... Interessant ist der „konkrete Verdacht“ bei der Taschenkontrolle. Heißt das schon, die Mitnahme eines Rucksacks ausreichender Größe ist so zu verstehen, oder muss es drin schon ordentlich gluckern und rascheln?

Der konkrete Verdacht bezieht sich selbst in dem Artikel eindeutig auf Straftaten, nicht auf die Mitnahme von Getränken oder Speisen. Und auch wenn du bspw. versuchst eine Filmkamera in das Kino zu bringen, um den Film abzufilmen und ein Mitarbeiter des Kinos sieht das Objektiv der Kamera aus deiner Handtasche herausstehen, muss er zwangsläufig die Polizei einschalten, wenn er tatsächlich in die Tasche sehen will.
 
Nein. Über die Hausordnung kann z.B die Mitnahme von Taschen in den Kinosaal ganz grundsätzlich reguliert werden, nicht aber kann sich der Kinobetreiber dadurch das Recht einräumen in Persönlichkeitsrechte des Kunden einzugreifen. Das dürfen nicht einmal Kaufhausdetektive oder Sicherheitsbedienstete, die bspw. einen Dieb auf frischer Tat ertappen

Doch. Denn die Vorgabe, dass keine unkontrollierte Tasche ins Kino kommt, ist kein Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte. Du kannst die Tasche oder dich selbst zuhause lassen, oder kannst die Kontrolle verweigern und dann eben wieder heimgehen. Ja, sie können nicht unter Zwang und schon gar nicht mit Gewalt in deine Tasche schauen. Selbst bei Verdacht einer Straftat kannst du dich verweigern, bis sie die Polizei kommen lassen, die das dann für sie macht. Aber das sind zwei Paar Schuhe. Der Kinobetreiber entscheidet ganz allein und nach Gutdünken, wer bei ihm einen Film schauen darf; darauf gibt es kein Anrecht. Die Regeln dafür setzt er selbst fest. Sofern keine Diskriminierung wegen Ethnie, Religion, Geschlecht etc. vorliegt, darf der dich auch völlig ohne Angabe von Gründen heimschicken. Eine verweigerte Taschenkontrolle ist in der heutigen Zeit auch gar kein so übler Grund, jemanden von einer Veranstaltung auszuschließen.
 
Es geht bei der Taschenkontrolle ja nicht nur ums Essen, sondern auch (in erster Linie) um Bild- und Tonaufnahmegeräte. Da ich regelmäßig mit einem Rucksack im Kino erscheine, weil noch eine Shoppingtour durch Saturn und Buchladen Teil der Tagesplanung ist, ist es mir ziemlich egal, ob da jemand in die Tasche reinschauen will. Wenn Hr. oder Fr. Kartenabreißer das will, dann mach ich das eben, ist den potentiellen Stress und Rückabwicklung des Kartenkaufs einfach nicht wert. Ich kann mich durchaus den Spielregeln anpassen und den Rucksackinhalt so geschickt wählen, dass ich bei einem Blick hinein nicht peinlich berührt sein muss. ;)
 
Denn die Vorgabe, dass keine unkontrollierte Tasche ins Kino kommt, ist kein Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte.

Über die Hausordnung kann z.B die Mitnahme von Taschen in den Kinosaal ganz grundsätzlich reguliert werden, nicht aber kann sich der Kinobetreiber dadurch das Recht einräumen in Persönlichkeitsrechte des Kunden einzugreifen.

Gilt weiterhin. Ja, der Kinobetreiber darf die Mitnahme von Taschen grundsätzlich untersagen, aber er kann so oft in seine Hausordnung schreiben, dass er sich Taschenkontrollen vorbehält, wie er möchte, verboten bleiben sie weiterhin.

Der Kinobetreiber entscheidet ganz allein und nach Gutdünken, wer bei ihm einen Film schauen darf; darauf gibt es kein Anrecht.

Sobald der Kinobetreiber dir ein Ticket für den Film verkauft hat, hat er mit dir einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet er dann nicht mehr nach Gutdünken und wenn er das tut, erwachsen daraus ggf. zivilrechtliche Ansprüche des Kinogängers gegenüber dem Betreiber. Ohne Gründe kann er dich dann erst recht nicht mehr nachhause schicken - und vor allem nicht, ohne dir den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Da ich regelmäßig mit einem Rucksack im Kino erscheine, weil noch eine Shoppingtour durch Saturn und Buchladen Teil der Tagesplanung ist, ist es mir ziemlich egal, ob da jemand in die Tasche reinschauen will. Wenn Hr. oder Fr. Kartenabreißer das will, dann mach ich das eben, ist den potentiellen Stress und Rückabwicklung des Kartenkaufs einfach nicht wert.

Eh, ich will hier nicht als Querulant auftreten, der 'nem Kino mit rechtlichen Spitzfindigkeiten ein Schnippchen schlagen will. Ich gehe so selten ins Kino, dass ich mir den Aufwand irgendwie Lebensmittel in den Saal zu schmuggeln gar nicht antun will.
 
Wenn ich Kinobetreiber wäre würde ich mich schon fragen weshalb man im Kino einen Rucksack mitnehmen sollte,also würde ich in so einem Fall eine Kontrolle nachvollziehen können.
Weil du mit den Öffentlichen unterwegs bist und du davor oder danach noch was Anderes vor hattest? Wie etwa gerade aus der Uni, Schule oder von der Arbeit zu kommen?

Ich hätte aber nicht gedacht das ich wegen der Erwähnung einiger Erdnüsse, die passenderweise im englischen ein geflügeltes Wort für unwichtig sind, eine solche Grundsatzdiskussion auslöse. Im übrigen, in den USA sind die Preise genauso überteuert wie bei uns, allerdings gibt es im Kino oft die Option des kostenlosen nachfüllens, speziell bei Getränken, versucht sowas mal in deutschen Kinos, viele werden einen da im Gegenzug wohl nur dumm anschauen. Aber vielleicht machen das ja auch inzwischen ein, zwei Kinos.

Wegen den Taschen. Ich habe da eigentlich auch keine größeren Probleme mit, selbst wenn ich da noch Speisen oder Getränke oder Sonstiges drin hätte und mir dann gesagt wird ich kann nicht rein mit dem Zeug, dann frage ich einfach wohin mit der Tasche, und dann wäre die zur Verfügungstellung von Schließfächern, oder eine Garderobe mit Marken das Mindeste was man dem Kunden zur Verfügung stellen sollte. So handhabt es zum Beispiel das Cinemaxx, keine Taschen in die Kinosääle, und ich habe damit kein Problem, da es Schließfächer gibt.
 
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