Im Cinemaxx in Harburg gibt es mittlerweile sogar Taschenkontrollen...
Einfach verweigern. Ich würde sogar sehr dazu raten.
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Im Cinemaxx in Harburg gibt es mittlerweile sogar Taschenkontrollen...
Sie haben aber im Zweifel immer das Recht, dich zu verweisen. Also wenn man in den Film will, sollte man es nicht verweigernEinfach verweigern. Ich würde sogar sehr dazu raten.
@Count Flo
Danke für die Info... Interessant ist der „konkrete Verdacht“ bei der Taschenkontrolle. Heißt das schon, die Mitnahme eines Rucksacks ausreichender Größe ist so zu verstehen, oder muss es drin schon ordentlich gluckern und rascheln?
Zu dem jetzt aber nicht das Kino gehört.
https://m.cineplex.de/kino/city57/hausordnung/Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
Der menschliche Körper wird wohl zwei bis drei Stunden ohne Cola und Erdnüsse überstehen. #schwingtdiebiologischeKeule
Moralisch fragwürdig ist nämlich auch, die Wünsche eines Gastgebers (Hausordnung) zu ignorieren.
Sie haben aber im Zweifel immer das Recht, dich zu verweisen.
Wenn sie also festschreiben, dass alle Taschen kontrolliert werden, dann können sie dich zwar nicht zwingen, deinen Rucksack aufzumachen; aber sie können dich, wenn du es nicht tust, einfach wieder wegschicken.
Danke für die Info... Interessant ist der „konkrete Verdacht“ bei der Taschenkontrolle. Heißt das schon, die Mitnahme eines Rucksacks ausreichender Größe ist so zu verstehen, oder muss es drin schon ordentlich gluckern und rascheln?
Nein. Über die Hausordnung kann z.B die Mitnahme von Taschen in den Kinosaal ganz grundsätzlich reguliert werden, nicht aber kann sich der Kinobetreiber dadurch das Recht einräumen in Persönlichkeitsrechte des Kunden einzugreifen. Das dürfen nicht einmal Kaufhausdetektive oder Sicherheitsbedienstete, die bspw. einen Dieb auf frischer Tat ertappen
Denn die Vorgabe, dass keine unkontrollierte Tasche ins Kino kommt, ist kein Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte.
Über die Hausordnung kann z.B die Mitnahme von Taschen in den Kinosaal ganz grundsätzlich reguliert werden, nicht aber kann sich der Kinobetreiber dadurch das Recht einräumen in Persönlichkeitsrechte des Kunden einzugreifen.
Der Kinobetreiber entscheidet ganz allein und nach Gutdünken, wer bei ihm einen Film schauen darf; darauf gibt es kein Anrecht.
Da ich regelmäßig mit einem Rucksack im Kino erscheine, weil noch eine Shoppingtour durch Saturn und Buchladen Teil der Tagesplanung ist, ist es mir ziemlich egal, ob da jemand in die Tasche reinschauen will. Wenn Hr. oder Fr. Kartenabreißer das will, dann mach ich das eben, ist den potentiellen Stress und Rückabwicklung des Kartenkaufs einfach nicht wert.
Was soll`s?!
Weil du mit den Öffentlichen unterwegs bist und du davor oder danach noch was Anderes vor hattest? Wie etwa gerade aus der Uni, Schule oder von der Arbeit zu kommen?Wenn ich Kinobetreiber wäre würde ich mich schon fragen weshalb man im Kino einen Rucksack mitnehmen sollte,also würde ich in so einem Fall eine Kontrolle nachvollziehen können.