Episode VIII Spoiler Star Wars Episode 8 boykottieren?

Gilt weiterhin. Ja, der Kinobetreiber darf die Mitnahme von Taschen grundsätzlich untersagen, aber er kann so oft in seine Hausordnung schreiben, dass er sich Taschenkontrollen vorbehält, wie er möchte, verboten bleiben sie weiterhin.

Er schreibt also rein, dass die Mitnahme der Tasche verboten ist. Du hast eine Tasche; er will sie kontrollieren. Du weigerst dich (mit Recht). Er verweist also (ebenso mit Recht) auf das Taschenverbot und lässt dir die Wahl, ob du die Tasche draußen abgibst oder wieder gehst. Dass er dir einräumen würde, sie nach einer Kontrolle mit reinzunehmen, ist ein Zugeständnis seinerseits.

Sobald der Kinobetreiber dir ein Ticket für den Film verkauft hat, hat er mit dir einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet er dann nicht mehr nach Gutdünken und wenn er das tut, erwachsen daraus ggf. zivilrechtliche Ansprüche des Kinogängers gegenüber dem Betreiber. Ohne Gründe kann er dich dann erst recht nicht mehr nachhause schicken - und vor allem nicht, ohne dir den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Das Ticket verkauft er dir immer unter der Voraussetzung, dass du dich an die Hausordnung, AGBs etc. hältst. Tust du das nicht, ist dein Teil des Vertrags nicht erfüllt. Das schließt die Bedingungen, ob und welche Gegenstände mit rein genommen werden dürfen, ein. Ja, eine Rückerstattung des Kaufpreises kannst du verlangen.
 
Eh, ich will hier nicht als Querulant auftreten, der 'nem Kino mit rechtlichen Spitzfindigkeiten ein Schnippchen schlagen will.

Hab ich so auch nicht verstanden. ;)

Es gibt mit Sicherheit die eine oder andere Dame, die nicht will, dass man ihr in die Handtasche schaut und für diese Fälle ist es gut, dass diese sich auch rechtlich wehren können. Aber ein Rucksack ist dann schon wieder ne andere Liga. Da passt ja durchaus hochprofessionelles Aufnahmeequipment bequem rein. Das Spielchen muss man einfach nicht auf die Spitze treiben. Aber man kann. ^^
 
. Da passt ja durchaus hochprofessionelles Aufnahmeequipment bequem rein. Das Spielchen muss man einfach nicht auf die Spitze treiben. Aber man kann. ^^
Die Amateur Version passt aber inzwischen in jede Hosentasche (genau wie ein Tütchen Erdnüsse :P) und ich habe bisher noch nicht davon gehört, dass man das Handy an der Kasse abgeben muss. ^^
 
Er schreibt also rein, dass die Mitnahme der Tasche verboten ist.

Ja, und hier fängt's schon an. Das muss erstmal in die Hausordnung geschrieben werden. Ist es dort so vermerkt, dann (und nur dann) haben deine Ausführungen Gültigkeit. Überfliege ich aber mal die Hausordnungen verschiedener Kinos, die ich für gewöhnlich besuche oder besucht habe, dann steht da eben nirgendwo ein explizites Verbot der Mitnahme von Taschen, lediglich der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke wird untersagt.

Das schließt die Bedingungen, ob und welche Gegenstände mit rein genommen werden dürfen, ein.

Es schließt aber nicht den Eingriff in Persönlichkeitsrechte durch eine Taschenkontrolle ein. Egal, ob es in der Hausordnung eine entsprechende Klausel gibt oder nicht. So eine Klausel ist dann schlicht ungültig bzw. abhängig vom Einverständnis des Gastes.

Es gibt mit Sicherheit die eine oder andere Dame, die nicht will, dass man ihr in die Handtasche schaut und für diese Fälle ist es gut, dass diese sich auch rechtlich wehren können. Aber ein Rucksack ist dann schon wieder ne andere Liga. Da passt ja durchaus hochprofessionelles Aufnahmeequipment bequem rein.

Jau. Darum hätte ich ja auch keineswegs ein Problem damit, wenn die Mitnahme von Taschen grundsätzlich verboten ist und das Kino entsprechende Lagerstätten oder eine Garderobe zur Verfügung stellt. Das wäre dann aber wiederum seitens des Kinobetreibers mit Aufwand verbunden. Mindestens müssten entsprechende Schließfächer angeschafft und gewartet werden oder eine Garderobe betrieben. Der Betreiber kann sich hier also nicht Ausgaben sparen, indem er einfach seine Mitarbeiter Taschenkontrollen durchführen lässt.
 
Die Amateur Version passt aber inzwischen in jede Hosentasche (genau wie ein Tütchen Erdnüsse :P) und ich habe bisher noch nicht davon gehört, dass man das Handy an der Kasse abgeben muss. ^^

Dieser Einwand ist mittlerweile sogar zehn Jahre alt. Viel gehört hab ich in dieser Richtung allerdings nicht. Da würde ich auch schwer vermuten, dass die mittlerweile deutlich geänderte Politik der Veröffentlichung (Kinopremiere -> 4 Monate Pause -> BluRay/DVD/VoD) viel dazu beigetragen hat, solches Verhalten zu minimieren.

Ich kann mich noch an Episode I erinnern:
Kinopremiere: 19. August 1999
VHS-Release: nach Sommer 2000 25. Oktober 2001 ( https://www.amazon.de/dp/B00004SAHW/?tag=psw-21 )
DVD-Release: 25. Oktober 2001* 17. September 2004 ( https://www.amazon.de/dp/B00005MIVY/?tag=psw-21 )

Also DAS sind Zeiträume gewesen, die den Leinwandabfilmern definitiv in die Hände gespielt haben und dieses Phänomen unter Garantie mit ziemlich viel brennbarem Feuerholz versorgten.

* EDIT: Ne, das kann nicht hinhauen. VHS kam ein Jahr später raus und DVD noch mal ein Jahr danach. Wenn ich mich mal auf Amazon verlasse. :crazy Episode I war meine erste DVD, noch bevor ich einen Player hatte, den ich mir erst von meinem BW-Sold im Spätsommer 2002 gekauft hatte.
 
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@icebär Stimmt die Zeiten zwischen Kinopremiere und Heimvideo haben sich verkürzt, und es hat sicherlich seinen guten Teil getan die Piraterie zu minimieren. Ich möchte noch hinzufügen das der internationale Kinostart vieler Filme aber mindestens ebenso hilfreich ist. Früher war es immerhin auch oft so das Filme erst ein Jahr später als als in den USA gestartet sind, wie etwa Episode IV, 25. Mai 1977 in den USA und bei uns 9. Februar 1978. Bei Episode I waren es dann nur wenige Monate, 16. Mai in den USA, 19. August bei uns. Jetzt sind wir sogar oft einen, oder zwei Tage noch vor den USA dran. Ist immerhin auch kein schlechter Wandel.
 
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Bei Episode I waren es dann nur wenige Monate, 16. Mai in den USA, 19. August bei uns.

Das hat aber gereicht. Ein Klassenkamerad von damals hatte noch vor der Deutschlandpremiere das Bootleg in wirklich gruseliger Qualität (praktisch in Schwarz/Weiß, mit aufgenommenes Saal-Publikum im Bild, heftigste Codec-Artefakte & Uploader-Wasserzeichen) in einer tagelangen Aktion durch eine ISDN-Leitung gequetscht.
 
Noch was zum Thema des Boykotaufrufes, da Disney ja die 65% der Ticketpreise für sich fordert, und dies Unfair den Kino ist, haben wir in der Randdiskussion noch festgestellt, dass neben den Tickets auch noch der Verkauf von Snacks und Getränken für die Kinos als Einnahmequelle dazu kommen, doch wie sieht es mit der dritten Einnahmequelle der Kinos aus? Der Werbung, die in einem 20-25 Minutenblock noch vor dem Film läuft, werden diese Einnahmen auch irgendwie gesplittet? Das es für die Trailer Sonderregelungen gibt, könnte ich mir ja noch Vorstellen, da davon Studios und Kinos profitieren, aber wie sieht es mit den regulären Werbeblöcken aus? Oftmals sind da auch Spots von Betrieben aus der Region wie Restaurants, Fitnesscenter, Events und solche Dinge dabei. Wer bekommt da den die Einnahmen? Und vor allem wie viel bekommen die Kinos den dafür?

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btw Mir fällt gerade auf, dass sich der Thread im Spoilerbereich befindet, ich glaub der Thread kann in den regulären Bereich der Sequeldiskussionen.
 
Aus meiner Sicht ist die Welt eh am Rande der endgültigen und erlösenden Auslöschung der Menschheit durch die Menschheit itself.

Spaß beiseite. Ich sehe die Situation sehr pragmatisch: Wenn ich alleine oder ein paar den Film boykottieren, so wird dies den Disney-Konzern nicht im geringsten jucken. Das gleiche würde gelten, wenn ich die all die Konzerne boykottiere, die weltweit in armen Regionen die offensichtlich ,,minderwertigen Arbeiter" der Spezies Mensch für ihren Profit ausbeuten. Würde uns das hier in den westlichen Ländern passieren, selbstverständlich käme dann "Das geht nicht!" oder "Wir müssen dagegen etwas tun!".

Doch die Welt sieht weg. Sie sieht weg und das bedeutet, wir interessieren uns nicht für weitaus größere Ungerechtigkeit. Also aus meiner Sicht brauchst du nicht mit so etwas kommen, nur weil es "im Westen passiert".

Und ja, auch ich sehe weg. Bin Teil der Ignoranz, denn meine Gier nach Konsum wiegt stärker als so etwas wie Nächstenliebe oder die all so ach "christlichen" (bin katholisch und gefirmt - an dieser Stelle möchte ich keinerlei religiöse Gruppierungen beleidigen) Attribute


Wir stehen alle nur für Projekte auf die gerade in sind. Demonstrieren für Sachen die hipp sind. Was ich an dir schätze ist die ehrliche Aussage. Den das machen die wenigsten. Christliche Werte bestehen aber mehr als aus dem Verzicht auf Gier. Dazu kommt das du so etwas wie einen verstand hast und selbst entscheiden kannst ob du die christlichen Werte befolgen möchtest.

Und nur als Tipp, man kann mit kleinen Dingen eine besser Welt erschaffen, kostet nicht viel
 
Mal zum Thema boykottieren. Hier kommt doch vor dem Zuschauer der Kino Betreiber.
Wenn der sagt, nee Disney ihr seid zu gierig, den Film Spiele ich nicht ist es doch ok und verständlich. Aber scheinbar denkt der Betreiber das er trotzdem genug Kohle mit Star Wars verdient.

Auf der anderen Seite beschäftigt, jetzt spreche ich hier vom Cinemaxx in meiner Stadt, Studenten auf 400 Euro Basis, verkauft den Liter Cola für 5 Euro usw.

Begründung, braucht er zum überleben.

Bei dem Thema bin ich zu weit weg, da kaufe ich lieber bio Eier......
 
Ich finde ohnehin die Boykott-Idee jetzt nicht ganz schlüssig. Wenn sich denn dann, vor allem ein kleinerer, Kinobetreiber entschließt, den Film trotz der "gemeinen" Konditionen zu zeigen, schadet man dann nicht dem Kino noch mehr damit, wenn man sich entschließt, ihn nicht anzusehen? Zu Ende gedacht müsste das ja heißen, ich müsste in diesem Kino gezielt den Film auslassen und mir an seiner Stelle zumindest einen anderen Film, bei dem der Kinobetreiber mehr Marge hat, anschauen, da ich nur dann den Verlust für den Kinobetreiber auffange und gleichzeitig Disney etwas vorenthalte. Aber im Grunde ist der Endkunde nicht derjenige, dessen Aufgabe es in diesem Disput wäre, etwas zu boykottieren – außer, wenn die Kinotickets o.ä. für diesen Film deswegen empfindlich teurer werden. Ansonsten ist das 'ne Sache, die sich die Kinobetreiber mit Disney ausmachen müssen, und wer es sich leisten kann, eventuell auf deren Filme zu verzichten, muss jedes Kino selber wissen.

Bei mir in der Hauptstadt ist das Problem praktisch nicht-existent, weil kleine Kinos bis auf eine Handvoll Ausnahmen eh quasi tot sind und sich das meiste Blockbuster-Treiben in den fetten Lichtspielhäusern großer Ketten abspielt. Ich bin's auch gewohnt, dass mich ein Kino-Abend 20 Euro oder mehr kostet, und gehe mit dieser Erwartungshaltung hinein und habe dafür aber auch einen gewissen Sitzkomfort und womöglich 'ne IMAX-Leinwand. Übrigens ohne eingestecktes Erdnuss-Tütchen, aber ich verstehe jeden, der es macht. Taschenkontrollen gab es bei uns übrigens noch nie und wenn, hätte ich damit kein Problem, wenn ich nichts zu verstecken habe.
 
Das mit dem Essen mit ins Kino schleppen, wenn ich mit meinem Sohn in einen Film gehe habe ich schon mal was dabei, weil da einfach neben popcorn die Süßigkeiten zu teuer sind. 100g haribo 2,99Euro.
Da der kleine Wasser trinkt beläuft sich der Kauf neben Popcorn auf ne Flasche Wasser und Karten. Das ist für mich okay. Für die paar mal die ich für einen Film ins Kino gehe, da hole ich mir meist ne Cola und gut ist.
 
Das mit dem Essen mit ins Kino schleppen, wenn ich mit meinem Sohn in einen Film gehe habe ich schon mal was dabei, weil da einfach neben popcorn die Süßigkeiten zu teuer sind. 100g haribo 2,99Euro.
Da der kleine Wasser trinkt beläuft sich der Kauf neben Popcorn auf ne Flasche Wasser und Karten. Das ist für mich okay. Für die paar mal die ich für einen Film ins Kino gehe, da hole ich mir meist ne Cola und gut ist.


Wenn es jetzt nicht gerade eine Nachtvorstellung ist gehe ich schon lange nicht mehr in die Filmpaläste.
Hier bei mir im Nachbarort gibt es zwei Dorfkinos die auch keinen schlechteren Ton und Bild Standart haben als die Großen. Und die Preise dort sind Human. Da kekommst Du jetzt keine Tacos,aber Popcorn,Eis Schokoriegel usw. ist kein Problem.
Eine normale Flasche Bier kostet 1,60 Euro. Cola,Limo,Wasser 1,10 Euro.
 
Das mit dem Essen mit ins Kino schleppen, wenn ich mit meinem Sohn in einen Film gehe habe ich schon mal was dabei, weil da einfach neben popcorn die Süßigkeiten zu teuer sind. 100g haribo 2,99Euro.
Da der kleine Wasser trinkt beläuft sich der Kauf neben Popcorn auf ne Flasche Wasser und Karten. Das ist für mich okay. Für die paar mal die ich für einen Film ins Kino gehe, da hole ich mir meist ne Cola und gut ist.
Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, einfach auf die Süßigkeiten zu verzichten, wenn man sie nicht im Kino kaufen will. Ist ja nicht so, als ginge es da um etwas Unentbehrliches, für das man übermäßig zur Kasse gebeten wird. Man kann auch ohne Haribo einen Film schauen und die Gummibärchen dann zuhause essen.
 
Wenn es jetzt nicht gerade eine Nachtvorstellung ist gehe ich schon lange nicht mehr in die Filmpaläste.
Hier bei mir im Nachbarort gibt es zwei Dorfkinos die auch keinen schlechteren Ton und Bild Standart haben als die Großen. Und die Preise dort sind Human. Da kekommst Du jetzt keine Tacos,aber Popcorn,Eis Schokoriegel usw. ist kein Problem.
Eine normale Flasche Bier kostet 1,60 Euro. Cola,Limo,Wasser 1,10 Euro.

Filmpaläste ziehen mich schon lange nicht mehr an. Ich hab da mein mittelgroßes Kino mit vier Sälen und gut ist,großer Pluspunkt für mich und meinem Kumpel ist natürlich auch das dieses Kino nicht so weit vom Wohnort entfernt ist,ungefähr zwanzig Minuten mit dem Auto. Außerdem kennt man sich in dem Kino,und die Preise sind für mich auch okay und über die Qualität von Bild und Ton kann ich auch nicht meckern. Ich geh ja auch nicht ins Kino um mich vollzustopfen da wird sich ne Tüte M&Ms geholt und ein bis zwei Flaschen Cola,vor dem Film wird nämlich gut gespeist da neben meinem Stammkino ein ausgezeichnetes Grillladen steht.
 
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Zu den unfassbaren Essenspreisen im Kino fällt mir nur eines ein:

§ 291
Wucher

(1) 1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html
 
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