Tagespolitik allgemein

Wenigstens soll wohl §103 StGB nun abgeschafft werden, laut dem Newsticker von Focus Online.

FOCUS Online/Wochit Angela Merkel äußert sich zur Böhmermann-Affäre
Die Entscheidung der Bundesregierung über die Forderung der Türkei nach einer Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann ist gefallen.

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Das Wichtigste in Kürze: Die Regierung erteilt die Ermächtigung zu Ermittlungen gegen Jan Böhmermann. An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Paragraf 103 soll abgeschafft werden
13.10 Uhr: Damit endet die Pressekonferenz. Fragen werden keine zugelassen.

13.08 Uhr: Überraschend kündigt Merkel an, dass der zugrunde liegende Paragraf 103 "entbehrlich geworden ist". Dieser solle per Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Begründung der Entscheidung
13.06 Uhr: Nun begründet Merkel die Entscheidung: In der engen Partnerschaft mit der Türkei sei ein offener Austausch sehr wichtig. Merkel betont, dass es die Regierung sehr besorge, dass in der Türkei die Presse und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit müssten geachtet werden. Das fordere die deutsche Regierung ein, weil sie von der Stärke des Rechtsstaates überzeugt sei. Die Justiz sei unabhängig, hier gelte die Unschuldsvermutung. Es sei nicht die Sache von Regierungen, sondern der Justiz, über Beleidigungen fremder Staatschefs zu urteilen. "Gerichte sollen das letzte Wort haben", betont Merkel und spricht sich damit gegen eine Einflussnahme der Regierung in die Affäre aus.
http://www.focus.de/politik/deutsch...mermann-ermittelt-werden-darf_id_5440521.html

Das ist genau meine Meinung und habe ich vor Tagen schon gesagt. Aber da er Momentan noch gültiges Gesetz ist, muss er eben auch ausgeführt werden. So läuft es halt in einem Rechtsstaat. Ich gehe aber davon aus, dass die meisten Gerichte ohnehin pro Presse- und Meinungsfreiheit sind, und es dem Böhmermann sicherlich durchgehen lassen werden und er nicht ins Gefängnis gehen wird. Videobeweis liegt ja nach wie vor vor.
 
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Angesichts der Gesetzeslage und des Inhalts des Gedichts war das irgendwie abzusehen.
Er hat es aber in einen Rahmen gepackt. Das Gedicht steht also nicht alleine.
Ich frage mich was das für ein Signal ist. Schaltet Erdogan Twitter in Deutschland auch ab?
Das ist ein Armutszeugnis was heute passiert ist.
Egal was man von Böhmermann oder dem Gedicht hält, es geht um das Prinzip.
Aber Prinzipien hat Frau Merkel ja nicht.
 
Somit hat Böhmermann zumindest schon mal erreicht, dass dieser unsägliche Paragraf entfernt wird. Gratulation dazu, auch wenn es traurig ist, dass man sich allgemein so schwer tut solche obsoleten Gesetze fallen zu lassen, dafür aber immr schnell dabei ist sie zu verschärfen. Auch solche freiheitsfeindlichen Dinge wie Tanzverbot gehört aus den Gesetzbüchern herausgenommen aber dafür braucht es vermutlich auch erst einen ähnlichen Skandal.
 
Er hat es aber in einen Rahmen gepackt. Das Gedicht steht also nicht alleine.
Ich frage mich was das für ein Signal ist. Schaltet Erdogan Twitter in Deutschland auch ab?
Das ist ein Armutszeugnis was heute passiert ist.
Egal was man von Böhmermann oder dem Gedicht hält, es geht um das Prinzip.
Aber Prinzipien hat Frau Merkel ja nicht.

Jetzt mal nicht immer gleich den teufel an die Wand. Es wird einfach nach Faktenlage entschieden. Merkel sagt nichts Andersen, wie das dass, die Gerichte das letzte Wort haben, und das ist auch gut so.
Und es gibt weit wichtigere Themen wie so ein Quatsch.
 
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Jetzt mal nicht immer gleich den teufel an die Wand. Es wird einfach nach Faktenlage entschieden. Merkel sagt nichts Andersen, wie dass, die Gerichte das letzte Wort haben, und das ist auch gut so.

Ich sehe das ehrlich gesagt ähnlich. Auf der einen Seite wäre es natürlich besser, wenn sich die Kanzlerin deutlich gegen Erdogans despotische Fantasien positioniert und schon vorher positioniert hätte, auf der anderen Seite gibt es nun Mal ein Gesetz und es hätte genauso ein Geschmäckle, wenn die Politik sich da einfach einmischt. So hat die Justiz die Chance festzustellen, dass Böhmermann einwandfrei gehandelt hat und dem Sultan zu zeigen, was Kunst- und Meinungsfreiheit heisst.
 
Nach Gesetz alles rechtens, das ist klar, aber von wem das kommt ist einfach unfassbar...der Mann schert sich nen Dreck um Menschenrechte, beruft sich aber jetzt auf unsere Gesetzgebung.

Das ist doch der Punkt. Gleiches mit Gleichem vergelten ist selten sinnvoll. Wenn man für was einsteht, muss man auch manchmal bluten.

In der Gesamtsituation ist es sicher besser das Verfahren wird auf juristischer Ebene verboten, als von oben herab.
Wirkt leider trotzdem wie ein Einknicken Merkels, und so wird es Erdogan wohl auch sehen.
Hoffentlich macht die Justiz dann einen guten Job.

Ja ich höre gerade dass die türkischen "Medien" das als Einknicken oder Eingeständnis Merkels sehen. Pfff sollen sie sich doch einreden was sie wollen, wenn man auf jedes Gerede reagiert ja dann.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja ich höre gerade dass die türkischen "Medien" das als Einknicken oder Eingeständnis Merkels sehen. Pfff sollen sie sich doch einreden was sie wollen, wenn man auf jedes Gerede reagiert ja dann.......
Auch wenn die Justiz für Böhmermann entscheidet, das schlimme ist das sich Erdogan nun so aufplustert als hätte er gewonnen.
Das ist das wirklich schlimme an der Sache.
 
So hat die Justiz die Chance festzustellen, dass Böhmermann einwandfrei gehandelt hat und dem Sultan zu zeigen, was Kunst- und Meinungsfreiheit heisst.

Einwandfrei ist das Verhalten Böhmermanns keineswegs gewesen.

Selbst wenn §103 StGB fällt bzw. nicht angewendet wird, so gibt es immer noch ein paar andere Paragraphen, nämlich §185 bis §187 StGB, die sich im einzelnen mit Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung befassen und hier meiner Ansicht nach durchaus greifen.

Die Meinungs- und Kunstfreifreiheit reicht hier nur bis zu den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen, die vom eigenen Verhalten betroffen sind.
 
Einwandfrei ist das Verhalten Böhmermanns keineswegs gewesen.

Selbst wenn §103 StGB fällt bzw. nicht angewendet wird, so gibt es immer noch ein paar andere Paragraphen, nämlich §185 bis §187 StGB, die sich im einzelnen mit Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung befassen und hier meiner Ansicht nach durchaus greifen.

Die Meinungs- und Kunstfreifreiheit reicht hier nur bis zu den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen, die vom eigenen Verhalten betroffen sind.

Selbstverständlich, wenn auch diese Persönlichkeitsrechte eben ihre Grenzen haben aber diese Paragraphen werden auch, zu Recht, nicht verschwinden und es wird immer Diskussionen darüber geben, ob etwas eventuell zu weit gegangen ist. Ob Böhmermanns Verhalten nun einwandfrei war oder nicht, wird nun die Justiz entscheiden.
 
So Leute,jetzt möchte ich mal echtes deutsch sprechen und erwarte auch Antworten in echten Deutsch.
Die meisten von euch kennen meine politischen Ansichten und meine politischen Überzeugungen.
Ihr wißt alle das ich ein ünerzeugter Monarchist perussischer Prägung bing.
Und auch wenn ich mit der Handhabung der Demokratie bundesdeutscher Ausführung nicht einverstanden bin,so habe ich immer betont das ich,selbst ich,unter dem Schutz dieser Gesetzgebung meine teilweise zersetzenden Ansichten ausdrücken darf,und unter diesem Schutz auch Ansichten äussern darf,die in einem Saat meiner Wünsche nicht erlaubt wären,und ihr mich auch immer wieder darauf hingewiesen habt,so möchte ich doch folgendes von euch wissen :
Sogar ich weiß das sich ein Staat meiner Vorstellung lange,lange überholt hat. So naiv ist selbst ein erzkonservativer und unbegweglicher Mann wie ich nicht.Und sogar ich erkenne an das man diesen Paragraphen,der wie der Spiegel sagt sehr wohl mit der Majestästbeleidigung gleichsetzen kann ,und welcher aus dem Jahre 1871 stammt nicht mehr anwenden kann und dieser selbst aus meiner Sicht nicht mehr mit dem deutschen GG in Einklang bringen kann.
Daher möchte ich alle die Fragen die immer meine politischen Gegner waren oder die mir immer wiedersprochen haben :
Ist diese Endscheidung der Bundesregierung in Ordnung ?
Meine Frage richtet sich im Besonderen an Ben,David,Icebär,Carlax,meinen Freund Crimson,Seth und alle anderen die ich jetzt nicht namendlich erwähnt habe.

Und Leute bitte,ich habe in echten deutsch nach euren Antworten gefragt. Bitte antwortet auch in richtigen Deutsch.
Ich werde niemandem,wirklich niemandem eine echte Antwort übelnehmen.Daruf gebe ich euch allen mein Ehrenwort..
Aber ich möchte es wirklich mal wissen.
 
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