Tagespolitik allgemein

Die Europäische Union rüstet sich für mögliche Hilfen an Spanien. Das Land soll im Notfall als erstes Mittel aus dem Euro-Rettungsschirm erhalten. Spanien selbst sieht im Moemnt noch keine Notwendigkeit EU-Hilfen zu beantragen.

Hintergrund ist jedoch nicht wie in Griechenland eine zu Hohe Staatsverschuldung. Spanien kämpft mit einer zu hohen Verschuldung seiner Bürger. Als in Spanien die Immobilienblase geplatzt ist hatten die spanischen Banken mit massiven Kreditausfällen zu kämpfen. Die Staatshilfen für die Banken könnten jetzt den spanischen Staat überfordern.

Ich hoffe das dieser Kelch nochmal an uns vorübergeht und der Rettungsschirm nicht in Anspruch genommen werden muss.
 
Man muss auch auf die Verhältnismäßigkeit achten. Diverse Bank Manager und Spekulanten haben Milliarden an Euros vergeigt und bekommen anschließend noch Millionen € an Abfindung wieder zurück.
Auf der anderen Seite werden dann kleine Angestellte wegen einem Brötchen-Diebstahl gefeuert.
Gerecht ist das auch nicht.

Zum einen sprechen wir hier über Recht und nicht über Gerechtigkeit.
Zum anderen werde ich nie verstehen warum hier immer wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Die von Dir genannten Manager haben spekuliert und verloren.
Die haben nicht gestohlen. Niemand zwingt Dich, Geld auf der oder der Bank anzulegen.

Natürlich haben beide Fälle nicht viel miteinander zu tun. Dennoch frage ich mich: Wenn man darauf besteht, dass ein kleiner Angestellter wegen einem 1€ Diebstahl gefeuert werden, was soll dann mit den wirklichen Verbrechern geschehen?
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Naja, wie ich mit Verbrechern verfahren würde ist Dir ja wohl nicht unbekannt;).
Auf der anderen Seite frage ich mich natürlich auch, wenn wir schon Kinderschänder und Mehrfachmörder frei lassen, warum nicht auch eine Diebin nicht bestrafen:rolleyes::rolleyes::rolleyes:


P.S: Nicht falsch verstehen, für eine Bestrafung bin ich auch. Aber eine fristlose Entlassung halte ich für überzogen. Zumindest beim ersten Mal.
Ein paar mahnende Worte darüber, dass es Konsequenzen geben wird wenn das noch einmal geschieht. In schlimmeren Fällen eine Abmahnung.
Mit einer fristlosen Entlassung schießt man dagegen mit Kanonen auf Spatzen, meiner Meinung nach.

Und hier muß ich widersprechen.
Es gibt kein Einmal und nicht wieder.
Die Dame hat gestohlen bzw. unterschlagen.
Da kommt es nicht auf die Höhe des Betrages an sondern auf die Tat als solche.
Da muß schon beim ersten Male sofort gekündigt werden und zwar fristlos.
Vor allem bei einer Kassiererin, die ja immer wieder die Hand an der Kasse hätte.

. Es geht hier auch nicht um die Bagatelisierung von Kleinstvergehen.

Doch, ganau das ist hier nach m.E. geschehen.
Dies kann der Türöffner für weitere Diebstähle in den Betrieben sein.

.Es geht um die teilweise Beendigung einer Erpressung, mit der viele Firmenchefs es bisher geschafft haben, ihre Belegschaften unterwürfig zu halten.

Sorry Polly, aber was hat dieser Fall mit Erpressung und Unterwerfung von Angestellten zu tun.
Hier liegen doch zwei klare Tatbestände vor.
Zum einen das Einlösen der Bons und dann der Versuch die tat auf die Kolleginnen ab zu wälzen.
Die Praktiken einiger Konzerne gegenüber den Arbeitnehmern mögen erbärmlich sein(ich kannn da ein Lied von singen), aber hier handelt es sich klar um ein Vergehen von Seiten der diebin.


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Mit diesem Urteil wurde einem inzwischen etablierten perversen Mechanismus zur Aushebelung von Arbeitnehmerrechten ein symbolischer Riegel vorgeschoben. Ein wunderbares Signal in der heutigen Zeit des sozialen Kahlschlags und der politikgewollten Schwächung der kleinen Leute.

Ich verstehe nicht wo die Ahndung eines Diebstahls die Arbeitnehmerrechte beschneidet.
Zumindest in meinem Arbeitsvertrag steht nichts drinn, daß ich das Recht zum stehlen habe.
Im gegenteil. Sogar das Einstecken einer entwerteten Briefmarke würde eine sofortige fristlose Kündigung sowie eine Strafanzeige zur Folge haben.
Wo siehst Du hier die Arbeitnehmerrechte Emmelys beschnitten bzw. ausgehebelt ?
Und sorry, die Argumentation der Gewergschaften, man wolle eine gewerkschafttreue Mitarbeiterin loswerden ist m..E. eine billige Ausrede.
Wehe ich bekomme kein recht, dann werde ich gemobbt:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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Durch Leiharbeit, Zeitarbeit und Minijobs sind viele Arbeitnehmer heutzutage überhaupt nicht mehr in der Lage, ihre Position zu verbessern bzw. für ihre gesetzlichen Rechte zu kämpfen.

Dieses Urteil könnte dazu führen, daß noch mehr Firmen auf Leiharbeiter zurück greifen um solche Personen wie Emmely im Notfall los zu werden.


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Wenn sie aufmucken, oder auch nur höflich berechtigte Kritik äußern, kriegen die einfach keinen neuen Vertrag mehr. Ein zynischer Mechanismus, mit dem der Kündigungsschutz ausgehebelt wurde.


Hier würde ich Dir zwar zum größten Teil Recht geben, aber ähnlich wie hier :

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Und wenn ein Vollzeitarbeiter, der zwar gute Arbeit leistet, "unbequem" wird, weil er seine Rechte kennt, ist es in den letzten Jahren zu einer Mode geworden, solchen Leuten eine Lapalie unterzuschieben, und sie aufgrund dieser dann zu entlassen, und so auf diesem Wege den Kündigungsschutz zu umgehen.


ist kein Vergleich mit Emmely angebracht, gerade weil diese eben einen Diebstahl
begangen hat.


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Macht euch keine Illusionen, Personalchefs und Unternehmer lassen sich in Wochenend-Seminaren auf genau solche Praktiken und ihre juristischen Feinheiten schulen. Wie stellt man einem unbequemen Mitarbeiter eine Falle und läßt ihn reinlaufen? Wie provoziert man ihn, ein Kleinstdelikt innerhalb der Firma zu begehen? So was kann wirklich schnell und perfide ablaufen.

Natürlich gibt es solche Seminare und natürlich werden dort auch solche Fälle wie Du sie nennst geübt bzw. gelehrt.
Aber einfach Bons einzulösen, von der sie weiß dass sie ihr nicht gehören ist wohl eher eine Dreistigkeit und keine Falle, in die sie ahnungslos gelaufen ist.



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Dieses Gerichtsurteil hat dem eine deutliche Absage erteilt. Eine Lapalie reicht laut diesem Urteil zum Glück endlich nicht mehr aus, um einen Mitarbeiter zu entfernen. Und das ist endlich mal ein wirklich gerechtes Signal, das viel zu spät, aber immerhin, endlich mal den Wirtschaftsgrößen sagt: "So geht's nicht!!" Wenn Unternehmer das nächste mal einen Mitarbeiter loswerden wollen, der das Arbeitsrecht kennt und sich nicht alle Einschnitte bieten läßt, dann müssen sie sich nun einen stichhaltigen Grund überlegen. Und wenn der Arbeitnehmer diesen nicht liefert, weil er eben seine Arbeit ordentlich macht, dann haben sie erstmal Pech gehabt.


Du wendest immer wieder die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt auf diesen spezielen Fall an.
Hier wurden keine Arbeitnehmerrechte verletzt, hier wurde ein Diebstahl geahndet. Es geht nicht darum ob Emmely ihre Arbeit richtig gemacht hat oder nicht, sondern darum das sie gestohlen hat und andere Kollegen beschuldigen wollte(eine Tatsache, die viel zu wenig erwähnt wird).
Bei Diebstahl darf und kann es keine Lapalie geben.
Und bisher hat das Bundesarbeitsgericht auch immer so geurteilt.
Hier leider nicht.



Ein guter Tag für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte. :)

Ich würde sagen ein guter Tag für die Kriminalität.


Im allgemeine ist auch unverständlich weshalb man heute wegen ein paar Euros gekündigt wird, während Manager und andere Spitzenverdiener Millionen veruntreuen.
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Welcher Manager hat denn Millionen Euro veruntreut und wurde nicht bestraft bzw. angeklagt ?
 
Okay mal blöd gefragt, wie sah es denn nun mit diesem Bon eigentlich aus?
Hatte den ein Kunde vergessen einzulösen?
Hat sie einen Bon, der schon eingelöst wurde, erneut einlösen wollen?
 
Die von Dir genannten Manager haben spekuliert und verloren.
Die haben nicht gestohlen. Niemand zwingt Dich, Geld auf der oder der Bank anzulegen.

Ich glaube nicht das man bei dem was unsere Banken gemacht haben, noch von spekulieren reden kann. Die haben die Gelder ihrer Kunden in Papiere gesteckt von denen sie wussten das sie nichts Wert sind und das die Derivatblase mit Sicherheit platzen wird.

Das ist dann schon kein spekulieren mehr, sondern ausgewachsener Betrug.
Natürlich wird keiner gezwungen sein Geld auf der Bank anzulegen, aber die meisten sind einfach nur auf falsche versprechen der Banken reingefallen und hatten nie vor mit ihrem Geld zu spekulieren sondern suchten nur eine einigermassen sichere Anlage Möglichkeit ( wie z.B. Fonds).
 
Okay mal blöd gefragt, wie sah es denn nun mit diesem Bon eigentlich aus?
Hatte den ein Kunde vergessen einzulösen?
Hat sie einen Bon, der schon eingelöst wurde, erneut einlösen wollen?

Die beiden Pfandbons wurden von einem Kunden verloren und vom Filialleiter der
Dame zur Aufbewahrung übergeben.
Die Bons sollten verbucht werden, sollte der Besitzer sich melden.
Ein paar Tage später löste die Dame die Bons allerdings für sich selber ein.
 
Einer Frau die schon seit 30 jahren im Betrieb arbeitet wegen zwei Leergutbons im Wert von 1,30€ zu kündigen ist auch mehr als übertrieben. Da wird doch nur ein Grund gesucht eine unliebsam gewordene Angestellte zu kündigen. Weil eine solche Lappalie ist allerhöchsten eine Abmahnung wert, wie man nach den Arbeitsgesetzen eigentlich auch verfahren sollte.

Gerade weil die Frau seit 30 Jahren bei Kaisers arbeitet, müsste sie wissen, was rechtens ist und was nicht. Es ist doch irrelevant, wieviel Geld sie gestohlen hat. Die Tatsache ist, dass sie gestohlen hat und dass sie das zur Verantworten hat.

Laut Kaisers war Emmely schon vorher in Versacht geraten, gestohlen zu haben. Als sie ertappt wurde, hat sie versucht, die Schuld auf eine andere Kollegin zu wälzen. Ihr wurde angeboten, die Angelegenheit still zu regeln, sodass sei möglicherweise woanders Arbeit findet. Kaisers wollte sich (verständlicherweise!) von ihr trennen. Als sie das abgewiesen hat, wurde ihr Fristlos gekündigt.

Die Tatsache, dass die Kündigung wieder aufgehoben wurde, zeigt doch nur, in was für einem Land wir leben...
 
Die beiden Pfandbons wurden von einem Kunden verloren und vom Filialleiter der
Dame zur Aufbewahrung übergeben.
Die Bons sollten verbucht werden, sollte der Besitzer sich melden.
Ein paar Tage später löste die Dame die Bons allerdings für sich selber ein.
Gut, hier kann man sich wohl wirklich darüber streiten, ob die Dame jetzt die Firma bestohlen hat, oder nicht.
 
Stimmt so gesehen. Die Firma hat ja den Gegenwert der Pfandbons in Form von Pfandflaschen schon erhalten, das Geld auf den Bons hätte also dem Kunden gehört, und nicht dem Supermarkt.

C.
 
Kommt auf die Auslegung der Sache an... da der Kunde den Bon nicht nutzte und somit das Geld als Plus in der Kasse geblieben wäre (und somit ein Gewinn für das Unternehmen war), ist es eben schon Diebstahl am Betrieb, nicht am Kunden direkt. Man darf als Mitarbeiter auch kein Geld aus der Kasse entfernen, wenn bei der Abrechnung ein Plus verzeichnet ist.
 
Japp. Stellt sich nun die Frage ob das noch als Kündigungsgrund durchgeht.

Aber sicher geht das durch, bzw. müßte durch gehen.

Ich habe oben das Beispiel mit der Briefmarke erwähnt.
Diese Briefmarke ist ebenfalls nicht Eigentum der Deutschen Post, sondern ebenso wie die gesamte Sendung Eigentum des Absenders.
Nehme ich diese Briefmarke von der Sendung ab ist dies ein Diebstahl und führt zu meiner sofortigen,fristlosen Entlassung.
Auch hier nehme ich etwas an mich, was nicht meinem Arbeitgeber gehört und diesem nur anvertraut ist. Und das ist im Falle des Diebstahls der Briefmarke vollkommen egal.
 
Aber sicher geht das durch, bzw. müßte durch gehen.

Ich habe oben das Beispiel mit der Briefmarke erwähnt.
Diese Briefmarke ist ebenfalls nicht Eigentum der Deutschen Post, sondern ebenso wie die gesamte Sendung Eigentum des Absenders.
Nehme ich diese Briefmarke von der Sendung ab ist dies ein Diebstahl und führt zu meiner sofortigen,fristlosen Entlassung.
Auch hier nehme ich etwas an mich, was nicht meinem Arbeitgeber gehört und diesem nur anvertraut ist. Und das ist im Falle des Diebstahls der Briefmarke vollkommen egal.
Nur ist die Sachlage noch etwas anders. Hier handelt es sich um ein Fundstück.

Grundsätzlich gilt, dass das Fundstück 6 Monate lang aufbewahrt werden muss, ehe es in den Besitz des Finders übergeht. (<- vereinfachte Form).
Nun handelt es sich hier um einen Bon, der einen Wert hat. Und um diesen Wert geht es ja und nicht um das Stück Papier.
Ich kenne einige Läden die nur Bons vom selben Tag annehmen. Manche gehen auch soweit den Bon für wertlos zu erklären, wenn man das Geschäft nach erhalt des Bons kurzweilig verlassen hatte. So würde ich es durchaus als legitim erachten, wenn der Bon vor seiner entwertung eingelöst wird, und das Geld anschließend aufbewahrt bis der Kunde (der zwar eh nie kommen wird, aber was soll...) ihn einfordert.
 
Nur ist die Sachlage noch etwas anders. Hier handelt es sich um ein Fundstück.

Grundsätzlich gilt, dass das Fundstück 6 Monate lang aufbewahrt werden muss, ehe es in den Besitz des Finders übergeht. (<- vereinfachte Form).
Nun handelt es sich hier um einen Bon, der einen Wert hat. Und um diesen Wert geht es ja und nicht um das Stück Papier.
Ich kenne einige Läden die nur Bons vom selben Tag annehmen. Manche gehen auch soweit den Bon für wertlos zu erklären, wenn man das Geschäft nach erhalt des Bons kurzweilig verlassen hatte. So würde ich es durchaus als legitim erachten, wenn der Bon vor seiner entwertung eingelöst wird, und das Geld anschließend aufbewahrt bis der Kunde (der zwar eh nie kommen wird, aber was soll...) ihn einfordert.


In dem Falle ginge das Geld in den Besitz der Firma über und nicht in den Besitz der Emmely.

P.S. Auch eine Briefmarke, die ich bei uns auf dem Boden fände dürfte ich nicht behalten bzw. mitnehmen.
Dies wird bei uns als Diebstahl gewertet.
 
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