E
Ewok Sniper
Gast
Das ist jetzt nicht grundsätzlich falsch, aber nichtsdestotrotz besteht in deiner Anmerkung ein gewisser Widerspruch.Seerechtsübereinkommen und vor allem die Seerechtskonvention sind Gewohnheitsrechte. Also Übereinkommen die völkerrechtlich "zur Gewohnheit" geworden sind. Es ist ungeschriebenes Recht und eignet sich nicht als Argumentation bei einer vermeintlichen Unrechtmäßigkeit einer Partei die dieses Recht niemals ratifiziert hat. Peilt nur keiner.
Bei Seerechtsübereinkommen bzw. Seerechtskonventionen handelt es sich um multilaterale völkerrechtliche Verträge, welche eben nur für die Parteien verbindlich sind, von denen sie ratifiziert wurden.
Da man sich außerhalb ihres Wirkungsbereichs jedoch, wie du sagtest, nicht darauf berufen oder sie zur Argumentation heranzuziehen vermag, kann es sich folglich nicht um ein Recht und somit auch nicht um ein Gewohnheitsrecht handeln.
Bestünde ein Recht und sei es nur ein Gewohnheitsrecht, so könnte man dieses gegebenfalls auch über allgemeine völkerrechtliche Vereinbarungen entsprechend geltend machen.
Insofern handelt es sich in diesem konkreten Fall vielmehr um einen rechtsfreien Raum und alles andere würde dem Begriff "Recht" in seiner Definition widersprechen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: