Nein, auch TOP 41 war kein Verbot oder gar eine Diskussion um das Verbot.
Ein paar Punkte dazu, die du anscheinend übersehen hast:
a) Es ist kein Verbot, sondern ein Antrag(!) auf ein Einsatz für ein Verbotsprüfungsverfahren beim Innenministerium,
b) die Bürgerschaft und der Senat hätten Muslim Interaktiv gar nicht verbieten können,
c) selbst bei Erfolg des Antrages vom 10. April hätte es höchstwahrscheinlich rein gar nichts an den Geschehnissen am Wochenende geändert,
d) der Antrag war allein mit Zitaten aus der BILD fundiert,
e) juristisch fragwürdig ob das BMI da überhaupt zuständig ist und nicht die jeweiligen Landesbehörden, der Antrag ist also an sich schon unsauber.
g) Ich vermute, dass du ebenfalls das Sitzungsprotokoll nicht vorliegen hast und somit detaillierte Begründungen der Bürgerschaft auch nicht?
Wer Symbolpolitik feiert, der kann oft nicht verstehen, dass realpolitische Entscheidungen oft ein wenig komplexer sind als: "Die Rot-Grünen wieder!!!11elf"