Tagespolitik allgemein

Der Ideenreichtum der AfD ist schon ... interessant:


Und so gut wie jeder dritte Sachse, Thüringer und Brandenburger gibt solchen Leuten seine Stimme.

Grüße,
Aiden
 
Hektoliterweise Wasser auf die Mühlen eines Parteiverbotsverfahrens. Ich persönlich sehe hier eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung" durch den vorsitzenden Alterspräsidenten erfüllt. Wer sich in den Raum stellt und sich ohne demokratische Legitimierung die Befugnisse des Landtagspräsidenten anmaßt, hat den Schuss eindeutig nicht mehr gehört.

Dieses unfassbare Schauspiel muss rechtliche Konsequenzen haben.
 
Wer sich in den Raum stellt und sich ohne demokratische Legitimierung die Befugnisse des Landtagspräsidenten anmaßt, hat den Schuss eindeutig nicht mehr gehört.

Man fühlt sich halt als Sieger, und faselt irgendwas vom "Willen der Volksgemeinschaft Wähler". Parlamentarische Arbeit und Abläufe haben die AfD aber ohnehin noch nie wirklich interessiert, was ihre dürftige Bilanz und ihre seltsamen Anträge in sämtlichen Kammern, in denen sie vertreten sind belegen. Interessiert die Anhängerschaft in ihrem Paralelluniversum aber kein Stück, und auch Herr Treutler dürfte bestimmt zeitnah zum Märtyrer der Bewegung werden.
Allerdings müssen sich die Abgeordneten vorwerfen lassen, dass sie die Geschäftsordnung bezüglich der Wahl des Landtagspräsidenten nicht bereits vor der Wahl geändert bzw. präzisiert haben. Juristen warnen bereits seit Monaten davor, dass die AfD den schwammigen Passus "Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor" im Falle einer Parlamentsmehrheit für ihre Zwecke ausschlachten wird.

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Eowyn

Viel ist nicht passiert. Die Sitzung ist geprägt von ganz viel "nichts", weil der größte Teil der Zeit von Sitzungsunterbrechungen geprägt ist.

Der Alterpräsident der AfD, Jürgen Treutler, sitzt jovial im Raum und macht, was ihm gefällt, während die Fraktionsvorsitzenden versuchen, die Beschlussfähigkeit des Parlaments feststellen zu lassen. Treutler unterbricht ständig die Sitzung (einmal hat das BSW die Sitzung unterbrechen lassen) und verbietet willkürlich das Wort (wozu er kein Recht hat) und versucht Ordnungsrufe zu erteilen (wozu er ebenfalls kein Recht hat). Die Fraktionen versuchen, über die Tagesordnung abstimmen zu lassen.

Ende offen
 
Puh, zum Glück hat die tapfere CDU verhindert, dass die Grünen in den Landtag einziehen. Wer weiß, was sonst alles passiert wäre! :eek:

Man muss die AfD einfach mal machen lassen. Es kann ja keiner ahnen, dass diese Partei demokratische Prozesse sabotiert.*

*Der Fall Kemmerich ist ja auch schon wieder 5 Jahre her. Wer kann sich denn daran noch erinnern? Richtig, niemand!

Grüße,
Aiden
 
Die CDU hat auch den Antrag der Grünen vor der Wahl die Geschäftsordnung abgeschmettert. Klar, es bestand ja noch die vage Hoffnung knapp vor der AfD zu landen. :rolleyes:

C.

Jetzt darf halt mal wieder die Judikative der Legislative den Hintern retten. Ich bin gespannt wie das Thüringer Landesverfassungsgericht heute entscheidet.

Grüße,
Aiden
 
Es wäre schon überraschend, wenn die Verfassungsrichter nicht zumindest eine maßlose Kompetenzüberschreitung des Alterspräsidenten feststellen würden.
 
Ich bin mir nicht mal sicher ob die AfD sich mit solchen Aktionen schadet. Gibt sicher genug die die AfD dafür bejubeln dafür dass sie es dem Etablissement mal so richtig zeigt. Dafür haben sie viele ja wohl auch schließlich gewählt.
 
Der Alterspräsident hat überhaupt gar keine Reden zu halten. Will ein Präsident das tun, muss er den Vorsitz für die Zeit der Rede abgeben.
Daraus folgt dann auch logisch, dass der Alterspräsident nicht einfach so dem Parlament das Wort verbieten kann, wenn dieses ein Problem mit dieser Form der Sitzungsleitung hat.

§ 26
Rederecht
(1) Sprechen darf nur, wem die Präsidentin beziehungsweise der Präsident das Wort erteilt hat. Abgeordnete, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei der Schriftführerin beziehungsweise dem Schriftführer, die beziehungsweise der die Redeliste führt, zu Wort zu melden. Zur Geschäftsordnung und zur Abgabe von Erklärungen können Wortmeldungen durch Zuruf erfolgen.
(2) Die Mitglieder der Landesregierung und die Staatssekretärinnen beziehungsweise Staatssekretäre müssen auf ihr Verlangen jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden, jedoch nicht vor Abschluss der Ausführungen der Rednerin beziehungsweise des Redners, die beziehungsweise der das Wort hat. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Will die Präsidentin beziehungsweise der Präsident sich als Rednerin beziehungsweise Redner an der Beratung beteiligen, hat sie beziehungsweise er während dieser Zeit den Vorsitz abzugeben.

Der Alterspräsident hat einfach nur das hier zu tun und nix anderes:

I. Konstituierung
§ 1
Erste Sitzung des Landtags
(1) Der Landtag tritt spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammen. Zu der ersten Sitzung wird der Landtag von der bisherigen Präsidentin beziehungsweise dem bisherigen Präsidenten einberufen.
(2) Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin
beziehungsweise der neu gewählte Präsident oder deren Stellvertretung das Amt übernimmt.
(3) Die Alterspräsidentin beziehungsweise der Alterspräsident ernennt zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern und lässt die Namen der Abgeordneten aufrufen.
(4) Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten und 18 Schriftführerinnen und Schriftführer und bildet einen Petitionsausschuss nach § 70 a.

Quelle: https://www.thueringer-landtag.de/f...chaeftsordnung_des_thueringer_landtags_02.pdf
 
Da habe ich ganz kurz zwei Fragen.

1. Ist es nicht so das bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestag der Alterspräsident die Eröffnungsrede hält ?

2. Wie kann im Thüringer Landtag die Geschäftsordnung geändert werden.
Ist da dazu eine Zweidrittelmehrheit nötig ?
Wenn ja wäre der Antrag ohnehin nicht durchgegangen.

( Himmel was ist aus mir geworden. Früher wußte ich so etwas .)
 
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