David Somerset
Dr. rer. nat.
Wenn ich Dich so also jetzt richtig verstehe, gelten also für den Polizisten im Dienst neben dem 'Polizeigesetz und der StPO" also auch die Gesetze/Rechte/Pflichten einer Privatperson? Oder gilt das für Polizisten generell - ob nun im Dienst oder in der Freizeit?
Was ist das denn für eine Frage?
Alles Menschen sind gleich, und da Polizisten zunächst einmal Menschen sind, gelten für die natürlich die gleichen Rechte wie für jeden anderen Menschen auch.
Heißt das dann nun generell für Regierungspolitiker - oder z. B: auch für das Amt des Bundespräsidenten - dass das bundesdeutsche Volk in unserer Demokratie also somit keinerlei Recht darauf hat, von diesem die Herausgabe, Veröffentlichung bzw. öffentlichen Aufklärung zu verlangen?
Verlangen kannst Du auch, dass der Bundespräsident dreimal in die Hände klatscht und eine Pirouette dreht. Die Pflicht hat der Bundespräsident jedenfalls nicht.
Also - das im Umkehrschluss jeder Regierungspolitiker jederzeit die Möglichkeit hat, jedwede öffentliche Stellungnahme, Aussage, Informationspreisgabe o. Ä. absolut zu verweigern (Rechtfertigungen o. Ä. an dieser Stelle jetzt mal ausgenommen!!!) ?
Ähm, ja? Man hat sogar das Recht, wenn man einer Straftat beschuldigt wird zu schweigen.