Tagespolitik allgemein

Bei der ersten Razzia wäre die Qual vorbei.

Das ist Quatsch und das weißt du auch.
Prostitution ist in Deutschland nicht verboten und Zwangsprostituierte prahlen in der Regel nicht damit, dass sie ausgebeutet und gegen ihren Willen festgehalten werden. Die Polizei hat deshalb überhaupt nur im seltenen Fall, dass tatsächlich mal ein Opfer eine Aussage macht, die Möglichkeit eine Razzia durchzuführen. Und wo wir gerade beim Bleiberecht sind: der dt. Staat ist sehr schnell dabei, ehemalige Zwangsprostituierte wieder in ihre Heimatländer abzuschieben, weshalb diese in Strafverfahren auch nicht als Zeugen zur Verfügung stehen.

Und hier in Hessen kann man die Reichskriegsflagge des II.Reichs ohne Grund an der Ampel aus Deinem Auto beschlagnahmen. Glaube mir,ich habe dies erlebt.

Polizisten sind in jedem Bundesland dazu befugt, eine Reichskriegsflagge zu beschlagnahmen ('sicherzustellen'), wenn sie dazu geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung des Beamten. Außerdem ist es auch keine Ordnungswidrigkeit, die Reichskriegsflagge (ohne Hakenkreuz) zu hissen/besitzen/zeigen/verwenden. Abgesehen von einer Beschlagnahme ('Sicherstellung'), hat der jeweilige Besitzer der Flagge nichts zu befürchten. Erst, wenn ein Hakenkreuz abgebildet ist, wird es eine Straftat.
 
Nein, dafür kenne ich Dich zu lange. Sollte das so rübergekommen sein, entschuldige ich mich. Aber das Thema ist halt ein wenig sensibel, und bei Leuten, die ich weniger gut kenne würde ich ein wenig stutzig werden, wenn die fehlende freie Entfaltung in Deutschland durch den §86a beklagt wird.


Es ist keine Entschuldigung nötig.Ich wollte nur wissen wie es gemeint ist.
Ist vergessen.
Aber wahrscheinlich hast Du Recht.
Die Sache ist wohl zu sensibel.
Da sprechen wir mal genauer wenn wir uns wieder persönlich sehen.
 
Das ist Quatsch und das weißt du auch.
Prostitution ist in Deutschland nicht verboten und Zwangsprostituierte prahlen in der Regel nicht damit, dass sie ausgebeutet und gegen ihren Willen festgehalten werden. Die Polizei hat deshalb überhaupt nur im seltenen Fall, dass tatsächlich mal ein Opfer eine Aussage macht, die Möglichkeit eine Razzia durchzuführen. Und wo wir gerade beim Bleiberecht sind: der dt. Staat ist sehr schnell dabei, ehemalige Zwangsprostituierte wieder in ihre Heimatländer abzuschieben, weshalb diese in Strafverfahren auch nicht als Zeugen zur Verfügung stehen.

So sieht's mal aus. Und selbst wenn mal ein Puff hochgenommen wird und 5 Zwangsprostituierte auffliegen, dann kann man sicher sein, dass nicht viel Zeit vergeht, und die nächsten 5 da sind. Dazu ist das Geschäft zu lukrativ und der Nachschub an jungen Frauen zu groß.

Außerdem ist es auch keine Ordnungswidrigkeit, die Reichskriegsflagge (ohne Hakenkreuz) zu hissen/besitzen/zeigen/verwenden.

Interessant. Das der Besitz usw. legal ist, wusste ich, aber ich dachte, ich hätte mal gehört, dass das Zeigen in provozierender Absicht oder auf eindeutig rechtslastigen Veranstaltungen im öffentlichen Raum als Owi geahndet werden kann.

Jedihammer schrieb:
Es ist keine Entschuldigung nötig.Ich wollte nur wissen wie es gemeint ist.
Ist vergessen.
Aber wahrscheinlich hast Du Recht.
Die Sache ist wohl zu sensibel.
Da sprechen wir mal genauer wenn wir uns wieder persönlich sehen.

So machen wir's! ;)

C.
 
In Bremen sollen einige Kitas aus bestimmten Gründen das Weihnachtsfest "ausfallen" lassen.

Weiß jemand mehr davon? Wie offen bittet die offizielle Vertreterin der “Pflegekinder in Bremen gGmbH um ein neutrales Fest?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustig, wie empört die Merkel nun ist... Als es noch "nur" um die Bundesbürger ging, hat sie versucht den Ball flachzuhalten. So ist es eben nun mal, wenn man auf einmal selbst betroffen ist.

Aber so wie ich unsere schwanzeinziehende Regierung kenne, wird sich nichts an der Beziehung zu den USA ändern.
 
In Bremen sollen einige Kitas aus bestimmten Gründen das Weihnachtsfest "ausfallen" lassen.

Weiß jemand mehr davon? Wie offen bittet die offizielle Vertreterin der “Pflegekinder in Bremen gGmbH um ein neutrales Fest?

Als wenn sich muslimische, hinduistische und anderen Religionen zugehörige Kids nicht auf ein Weihnachtsfest freuen würden :rolleyes:
 
In Bremen sollen einige Kitas aus bestimmten Gründen das Weihnachtsfest "ausfallen" lassen.

Weiß jemand mehr davon? Wie offen bittet die offizielle Vertreterin der “Pflegekinder in Bremen gGmbH um ein neutrales Fest?

Als wenn sich muslimische, hinduistische und anderen Religionen zugehörige Kids nicht auf ein Weihnachtsfest freuen würden :rolleyes:

Genau, zu dieser Zeit feiert praktisch jede Religion ihr ganz besonderes Fest. Das ist ja das schöne daran. Selbst in Japan wird Weihnachten gefeiert und deren christlicher Anteil in der Bevölkerung liegt bei gerade mal4 %. Sollen Sie halt ein frohes Fest statt einer Weihnachtsfeier machen. ;)

Wenn es aber um die Trennung von Staat und Kirche geht, sollten Sie lieber mal zuerst diese Gesetze von 1803 anpassen damit die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge selber einsammeln kann und dies nicht mehr vom Staat machen lässt.
 
Ich erinnere mich noch sehr gut an meine Kindergartentage und den Weihnachtsfesten mit allen Kindern....

An die Zeiten kann ich mich auch noch erinnern, als wäre es letztes Jahr gewesen... moment mal! Das war letztes Jahr! In einer Tagesstätte mit 100 Kindern aus 36 verschiedenen Nationen!

Das funktioniert und alle freuen sich auf sowas, schon alleine wegen der Stimmung, dem leckeren Futter und den ganzen Angeboten, die da steigen.

Ich verstehe echt nicht, wer da wieder quer lenken muß und warum das bei uns kein Problem ist...
 
Lustig, wie empört die Merkel nun ist... Als es noch "nur" um die Bundesbürger ging, hat sie versucht den Ball flachzuhalten. So ist es eben nun mal, wenn man auf einmal selbst betroffen ist.

Lustig ist ja auch, wie Friedrich und Pofalla nun empört tun. Waren es doch gerade diese beiden, die die Debatte am lautesten kleinredeten bzw. für beendet erklärten.
 
Wenn es aber um die Trennung von Staat und Kirche geht, sollten Sie lieber mal zuerst diese Gesetze von 1803 anpassen damit die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge selber einsammeln kann und dies nicht mehr vom Staat machen lässt.

Klar. Ich bin gespannt, wie lange es dann dauert, bis die ersten Kindergärten und Krankenhäuser zumachen und die Kirche keine Notfallseelsorger mehr bereitstellen kann. :rolleyes:

Edit: okay, Notfallseelsorger fallen raus. Pfarrer werden ja vom Staat bezahlt. Mea culpa.
 
Klar. Ich bin gespannt, wie lange es dann dauert, bis die ersten Kindergärten und Krankenhäuser zumachen und die Kirche keine Notfallseelsorger mehr bereitstellen kann. :rolleyes:

Edit: okay, Notfallseelsorger fallen raus. Pfarrer werden ja vom Staat bezahlt. Mea culpa.

Die "kirchlichen" Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser werden vollständig vom Sozialhaushalt bezahlt. Die Verwaltung der Einrichtungen erfolgt nach dem Arbeitsrecht der Kirchen, das diesen z.B. weitgehende Einschränkungen der Arbeitsnehmerrecht zubilligt (Kündigung von wiederverheirateten Kindergärtnerinnen z.B.).

Diese Gesellschaft braucht die Kirchen nicht.

Wenn es aber um die Trennung von Staat und Kirche geht, sollten Sie lieber mal zuerst diese Gesetze von 1803 anpassen damit die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge selber einsammeln kann und dies nicht mehr vom Staat machen lässt.

Yepp, wir haben seit 1919 den verfassungsrechtlichen Auftrag, die s.g. Staatsleistungen abzulösen.

Im übrigen: Diese Leistungen an ehemligen Kichenfürsten sollten laut art. 40 (?), 50 (?) Reichsdeputationsabschluss von 1803 lebenslänglich gezahlt werden. Und die letzten Fürsten sind wohl Mitte des 19. Jhd. verstorben. Trotzdem zahlen wir weiter. edit: Wodurch eine beachtliche Überzahlung aufgelaufen sein dürfte, so dass eine Ablösung (einmalige Geldleistung zwecks Befriedigung einer Dauerschuld) nicht mehr notwendig sein dürfte...

Eine hübsche Übersicht zu staatlichen Zahlungen an Kichen: Kirchenfinanzen: Wie reich Deutschlands Kirchen wirklich sind - Unternehmen - FAZ

Ein Teil davon wie angesprochenen Kindergärten betrifft natülich die staatliche Daseinsfürsorge, das ist klar. Diese Dienstleistung soll entsprechend vergütet werden. Aber das kirchliche Arbeitsrecht ist nich akzeptabel. Zumal der Anteil der Nicht- oder Andresreligiösen schon falst die 40%-Marke erreicht.

editII: Ich sehe gerade, Mad Blacklord ging es eher um Kirchensteuer. Diese haben mit den 1803er-Leistungen nichts zu tun und wurden im 19. Jhd. nach und nach in unterschiedlichen Ländern des damaligen Deutschen Reiches eingeführt.

Dass die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge durch den Staat einziehen lassen, ist aber schon ein starkes Stück.
 
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