Bei der ersten Razzia wäre die Qual vorbei.
Das ist Quatsch und das weißt du auch.
Prostitution ist in Deutschland nicht verboten und Zwangsprostituierte prahlen in der Regel nicht damit, dass sie ausgebeutet und gegen ihren Willen festgehalten werden. Die Polizei hat deshalb überhaupt nur im seltenen Fall, dass tatsächlich mal ein Opfer eine Aussage macht, die Möglichkeit eine Razzia durchzuführen. Und wo wir gerade beim Bleiberecht sind: der dt. Staat ist sehr schnell dabei, ehemalige Zwangsprostituierte wieder in ihre Heimatländer abzuschieben, weshalb diese in Strafverfahren auch nicht als Zeugen zur Verfügung stehen.
Und hier in Hessen kann man die Reichskriegsflagge des II.Reichs ohne Grund an der Ampel aus Deinem Auto beschlagnahmen. Glaube mir,ich habe dies erlebt.
Polizisten sind in jedem Bundesland dazu befugt, eine Reichskriegsflagge zu beschlagnahmen ('sicherzustellen'), wenn sie dazu geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung des Beamten. Außerdem ist es auch keine Ordnungswidrigkeit, die Reichskriegsflagge (ohne Hakenkreuz) zu hissen/besitzen/zeigen/verwenden. Abgesehen von einer Beschlagnahme ('Sicherstellung'), hat der jeweilige Besitzer der Flagge nichts zu befürchten. Erst, wenn ein Hakenkreuz abgebildet ist, wird es eine Straftat.