Ich würde die Erlangung der Staatsbürgerschaft einfach an andere Tatbestandsmerkmale als "Geburt im Inland" knüpfen. Das bringt zwar rückwirkend nichts mehr, wäre aber zumindest für zukünftige Fälle etwas.
In Frankreich gelten beide Gesetze, die die Frage der Staatsbürgerschaft klären, das droit du sol (Geburtsort Fr) und das droit du sang (französische Eltern), beide sind absolut sinnvoll.
Wohin allerdings mit radikalisierten "Inländern", ist in der Tat eine gute Frage. Würde man ihnen die Staatsbürgerschaft aberkennen, dann macht man sich damit ja nicht automatisch zur Syrern, Allgeriern, etc. ...
Allerdings müsste man sich anschauen, wie die völkerrechtlichen Regelungen der anderen Staaten betreffend Staatsbürgerschaftserwerb ausschauen. Da gibt es neben dem Geburtsortprinzip auch das Abstammungsprinzip. Wenn jetzt jemand beide Tatbestandsmerkmale erfüllt, dann hätte er die Staatsbürgerschaft des Geburtsstaates und eventuell noch die Staatsbürgerschaft des Staates seiner Eltern. Würde ersterer Staat ihm jene dann entziehen, so müsste man ihn doch in jenes Land abschieben können, von dem er dann noch die andere Staatsbürgerschaft besitzt.
Weiß nicht, wie es in der Praxis aussieht, aber wenn man das so vertreten will, dann lässt es sich bestimmt machen. Ginge eben nur in Fällen, in denen der betroffene neben der aberkannten Staatsbürgerschaft noch eine weitere besitzt. Das wäre zB eine Überlegung wert.
,,Radikalisierte Inländer" sind, soweit ich dich verstanden habe, in Frankreich aufgewachsene Muslime mit radikaler Meinung? Das heisst, du würdest französische Staatsbürger nur aufgrund ihrer kritischen Ansichten abschieben, ohne das sie straffällig geworden seien? Leute, die dort ihr Leben verbracht haben, vielleicht keine Ahnung von der Kultur ihrer Vorfahren haben, in deren Land sie plötzlich verwiesen werden, Menschen, die sich hier ein Leben aufgebaut und vielleicht eine Familie gegründet haben. Und nur aufgrund der geringsten Möglichkeit eines potentiellen Verdachtes, sie seien Terroristen, werden sie abgeschoben?
Mögen sie noch so menschenverachtende Ansichten haben, diese Leute haben nichts verbrochen und, mit Verlaub, wir haben bei weitem nicht das Recht, Unschuldige aus dem ihnen bisher bekannten Leben gewaltsam hinauszuwerfen, in eine ungewisse Zukunft.
Lies das Grundgesetz, lies die Constitution und in jedem Fall wirst du vergleichsweise früh auf einen Artikel stossen, der dir ,,Meinungsfreiheit" garantiert. Auch ,,radikalisierte Inländer" haben jedes Recht, radikal zu sein, sofern sie keine Sprengstoffattentate verüben.
Mein Gott, das wird noch eine regelrechte Hexenjagd.