Tagespolitik allgemein

Im Grenzgebiet zwischen Israel und dem Libanon ist es zu einem kurzen gefecht mit mindestens zwei Toten und mehreren Verletzten gekommen.
 
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Sorgerecht lediger Väter ausgebaut. Es wendet sich damit gegen den Automatismus bei der Vergabe des Sorgerechts zugunsten der Mütter und bekräftigt das Elternrecht der Väter. In Berlin wurde das Karlsruher Urteil parteiübergreifend begrüßt; entsprechende Gesetzesänderungen sind bereits in Planung.
Das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung stärken das Sorgerecht lediger Väter. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Im Streitfall müsse künftig ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, die Rechte lediger Väter verbessern zu wollen. In der Regierungskoalition entbrannte allerdings sofort ein Streit um eine entsprechende Gesetzesänderung. (Az: 1BvR 420/09)

Im konkreten Fall hatte der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes geklagt, weil ihm kein Sorgerecht zugestanden wurde. Das Familiengericht lehnte einen entsprechenden Antrag ab, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben.

Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst der Mutter übertragen wird – auch wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Gegen das Grundgesetz verstoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zugunsten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließe, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse deshalb die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, die das Wohl des Kindes mitberücksichtige.

Karlsruhe korrigierte damit die eigene Rechtssprechung aus dem Jahr 2003. In einem ähnlichen Fall hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 geurteilt, dass das deutsche Sorgerecht in diesem Punkt Männer diskriminiere und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
 
Auch hier wieder eine herbe Schlappe für Anhängerinnen von Frau Schwarzer und ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen Familien- und Unterhaltspolitik.

Nachdem ja mittlerweile tatsächlich die Unterhaltsverpflichtungen mal grob korrigiert wurden(zu gunsten der Männer, insbesondere Stichwort Lebensstadarderhaltung) wird hier mit einer weiteren feministischen Klausel aufgeräumt.

Ich bin mal gespannt, vllt werden ja in fünf Jahren sogar Quotenregelungen zurückgenommen.
 
Finde ich gut das das mit dem Sorgerecht nun geklärt worden ist.
Hoffentlich wird das jetzt nicht als Rückschritt der Emanzipation angesehen :rolleyes:.

Jetzt müssten sie nur noch mal auf die Kuckuckskindern zurückkommen. Weil ein Vaterschaftstest darf ja nur mit Einstimmung der Mutter gemacht werden.
 
Finde ich gut das das mit dem Sorgerecht nun geklärt worden ist.
Hoffentlich wird das jetzt nicht als Rückschritt der Emanzipation angesehen :rolleyes:.

Jetzt müssten sie nur noch mal auf die Kuckuckskindern zurückkommen. Weil ein Vaterschaftstest darf ja nur mit Einstimmung der Mutter gemacht werden.

guck mal in § 1598 a Abs. 2 BGB
 
guck mal in § 1598 a Abs. 2 BGB
Genau das meine ich ja. Wenn die Mutter nicht einwilligt einen solchen Test zu machen, bleibt der Vater auf dem eventuellen Kuckuckskind sitzen.
Außergerichtlich lässt sich da ja dann jetzt nichts mehr machen. Und wenn das Gericht dann noch meint, dass das wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, darf der (evt) nicht Vater das Kind durchfüttern bis es 18 ist.

Im blödesten Falle muss man(n) also vor Gericht gehen aufgrund eines Verdachtes, der dann (evt) unbestätigt bleibt weil die Mutter auf stur gestellt hat. Obwohl vielleicht gar nichts vorgefallen ist.
Zumal es sowieso schlimm ist wenn ein Elternteil dann auch noch das Kind darum bitten muss einzuwilligen. Das führt ja dann wohl zu einer 100%igen Verunsicherung des Kindes.
Außerdem ist eine Scheidung in "normalen Fällen" generell nicht unbedingt im Wohle des Kindes. Eher im Gegenteil, Kinder fühlen sich dann oftmals verunsichert und Verstehen die Welt nicht mehr wenn sich die Eltern sich scheiden lassen. So gesehen kann ein Kinderpsychologe oft Absatz 3 als Argument mit ins Spiel bringen.
(Ausnahmen sind dann natürlich Gewalttätigkeiten und dergleichen. Aber das hat ja nicht unbedingt mit der Vaterschaft selbst zu tun.)
 
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Genau das meine ich ja. Wenn die Mutter nicht einwilligt einen solchen Test zu machen, bleibt der Vater auf dem eventuellen Kuckuckskind sitzen.
Außergerichtlich lässt sich da ja dann jetzt nichts mehr machen. Und wenn das Gericht dann noch meint, dass das wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, darf der (evt) nicht Vater das Kind durchfüttern bis es 18 ist.

Im blödesten Falle muss man(n) also vor Gericht gehen aufgrund eines Verdachtes, der dann (evt) unbestätigt bleibt weil die Mutter auf stur gestellt hat. Obwohl vielleicht gar nichts vorgefallen ist.
Zumal es sowieso schlimm ist wenn ein Elternteil dann auch noch das Kind darum bitten muss einzuwilligen. Das führt ja dann wohl zu einer 100%igen Verunsicherung des Kindes.
Außerdem ist eine Scheidung in "normalen Fällen" generell nicht unbedingt im Wohle des Kindes. Eher im Gegenteil, Kinder fühlen sich dann oftmals verunsichert und Verstehen die Welt nicht mehr wenn sich die Eltern sich scheiden lassen. So gesehen kann ein Kinderpsychologe oft Absatz 3 als Argument mit ins Spiel bringen.
(Ausnahmen sind dann natürlich Gewalttätigkeiten und dergleichen. Aber das hat ja nicht unbedingt mit der Vaterschaft selbst zu tun.)

naja naja, jetzt nicht alles durcheinander werfen... § 1598 a bgb gibt lediglich einen anspruch auf feststellung der biologischen vaterschaft. die anfechtung der rechtlichen vaterschaft und deren voraussetzungen stehen auf einem ganz anderen blatt (§§1599 ff. bgb). der absatz 3, den du jetzt ins spiel bringst, soll nach den vorgaben des bundesverfassungsgerichts nur eine extreme ausnahme darstellen und schließt den anspruch auch nicht auf dauer aus. grundsätzlich sind die interessen des klärungsberechtigten (also des potenziellen vaters) vorrangig. weiter braucht auch der antrag auf ersetzung der einwilligung nicht besonders begründet zu werden, so dass man recht zügig erfahren kann, ob man tatsächlich der biologische vater ist und das auch ohne einwilligung der mutter. aber wie gesagt, die anfechtung der rechtlichen vaterschaft (und der damit einhergehenden rechtlichen verpflichtungen) richtet sich nach den oben genannten vorschriften (aber das wäre jetzt zu umfangreich darauf einzugehen ;-)) aber zumindest hat man durch den § 1598 a bgb eine anspruchsgrundlage, die gewissheit verschafft ohne die vaterschaft anfechten zu müssen. im übrigen wird einem potenziellen scheinvater der gang zum gericht wohl kaum erspart bleiben, um rechtssicherheit zu erlangen. es sei denn man zieht den gang zu vera am mittag und co. vor ;-)
 
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Ahmadinedschad überlebt Attentat....gerade im Radio gehört.....Tja der "Führer" lebt noch...verdammt nochmal....ich will das Schwein bluten sehen...
 
Spiegel Online - Lichtensteiner Datendieb packt aus

Der Liechtensteiner Bankangestellte Heinrich Kieber erzählt wie verschiedene Leute große Geldbeträge in Lichtenstein verstecken, wie Herr Kieber die Daten entwendete und warum er um sein Leben fürchtet.

Wenn ich an Stelle von Herrn Zumwinkel und vieler anderer Steuersünder wäre, würde ich auch nach dem Kopf von Herrn Kieber trachten.
Das war ja abzusehen, wie beim Roberto Saviano, der das Buch Gomorrha schrieb und nun seit ca. 3 Jahren von der italienischen Mafia verfolgt und gejagt wird.
 
Ahmadinedschad überlebt Attentat....gerade im Radio gehört.....Tja der "Führer" lebt noch...verdammt nochmal....ich will das Schwein bluten sehen...


Warum denn ?
Laß die arme Wutz doch leben.
Der tut doch keinem was,hat ohnehin nichts zu sagen und ist immer für eine amüsante Nachricht gut.
Wahrscheinlich wird er heute noch von einer "von den Zionisten und ihren US-Amerikanischen Veründeten" durchgeührten Aktion fasseln.
:D:D:D
 
Nun wenn man hunderte von Leuten verraten hat, um sich selbst zu bereichern, ist verständlich wenn man sich danach vor der Rache fürchten muss.

Da frag ich mich wie sich wohl erst die "armen" Steuersünder fühlen müssen, die, während das ganze Volk seine Steuern zahlt, ihren Anteil in Sicherheit bringen...
Da könnte ich verstehen wenn sich einige vom Volk rächen wollen würden...
ohne es gut zu heißen... aber verstehen könnt ich es...
 
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Hat Guido Westerwelle eigentlich in letzter Zeit Stellung zu den Umfragewerten seiner Partei genommen?

Sonntagsfrage - Forsa

Nö - das hat er so konstant ignoriert wie er alles ignoriert was ihm nicht passt.
Irgendwann hat er seinen GS vor geschickt, den Lindner, der zweckoptimismus verbreitet hat...

Viel witziger finde ich da unsere Kanzlerin die sich immer noch einredet die Mehrheit des Volkes hinter sich zu haben...

Wenn ich dran denke das ich diese Koalition noch drei ganze Jahre ertragen muss...
 
Wenn ich dran denke das ich diese Koalition noch drei ganze Jahre ertragen muss...
Nicht nur du. Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht das Herr Westerwlle nach der Wahl in drei Jahren noch ein Ministeramt belegen wird. Im Moment sieht es jedenfalls nicht so aus als ob es für Schwarz/Gelb nochmal reicht.
Ist aber auch verständlich das es den gewählten im Augenblick egal sein kann. Die Wahl ist ja erst in drei Jahren. Die Wähler Umgarnen steht also erst wieder für 2012 auf der Agenda.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht das Herr Westerwlle nach der Wahl in drei Jahren noch ein Ministeramt belegen wird. Im Moment sieht jedenfalls ja nicht so aus als ob es für Schwarz Gelb nochmal reicht.

Naja, da warte einmal ab.
Die Regierung Kohl wurde auch in allen Legislaturperioden bereits tot gesagt und gewann dann die Wahlen doch.
Ebenso war es bei der Regierung Schröder, die die Wahl gegen Edmund Stoiber trotz
sehr schlechter Umfragewerte doch noch gewann und auch bei der Wahl aus der die Große Koalition hervorging nicht schlecht abschnitt.

Schwarz/Gelb ist m.E. jedenfalls Rot/Blutrot/Grün vorzuziehen.
 
Hat Guido Westerwelle eigentlich in letzter Zeit Stellung zu den Umfragewerten seiner Partei genommen?

Nö - das hat er so konstant ignoriert wie er alles ignoriert was ihm nicht passt.
Irgendwann hat er seinen GS vor geschickt, den Lindner, der zweckoptimismus verbreitet hat...

Nicht ganz richtig. Zumindest am 12.07 hat er sich bei Strunz den Fragen gestellt.
Das Video zur Sendung findet man hier, da auf "Talks" klicken. Der Eintrag heißt "Was Erlauben Strunz? - Zukunft der FDP"
 
Naja, da warte einmal ab.
Die Regierung Kohl wurde auch in allen Legislaturperioden bereits tot gesagt und gewann dann die Wahlen doch.
Ebenso war es bei der Regierung Schröder, die die Wahl gegen Edmund Stoiber trotz
sehr schlechter Umfragewerte doch noch gewann und auch bei der Wahl aus der die Große Koalition hervorging nicht schlecht abschnitt.
Wie gesagt im Moment. In drei jahren könnte es dann ja auch schon wieder anders aussehen. Evt auch Früher, aber das ist wohl zu spekulativ

Schwarz/Gelb ist m.E. jedenfalls Rot/Blutrot/Grün vorzuziehen.
Bevor es dazu kommt glaube ich eher noch an die Große Koalition 2.0 Reloaded (Auch wenn es die dritte auf Bundesebene wäre, aber ich denke es ist klar was damit gemeint ist.)
Die Linke halte ich nicht wirklich für Regierungsfähig für Deutschland. Auch wenn sie es durch ihre bloße Existenz und dem schaffen der 5% Hürde die möglichen Koalitionen doch etwas einschränkt und behindert.
Immerhin war es letztes Jahr auch recht knapp für Schwarz/Gelb. Jedenfalls was die Zweitstimmen anging.

Aber im generellen muss ich dir zustimmen Rot/Rot/Grün ist alles andere als wünschenswert. Da ist selbst die "Ampel" oder "Jamaika" Koalition noch deutlch wünschenswerter.
 
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Viel witziger finde ich da unsere Kanzlerin die sich immer noch einredet die Mehrheit des Volkes hinter sich zu haben...
Großes Getöne, bei dem man alle ungültig gemachten und nicht abgegebenen Stimmen ignoriert. Ja, dann kann man vielleicht auch von einer Mehrheit sprechen... allerdings nicht von der Mehrheit des Volkes, nur die der Wähler.
Aber was solls, die Frau hat ohnehin ein mir sehr suspektes Demokratieverständnis.
 
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