Und der Rechtsbeistand sitzt der Folter bei, schreitet ein, wenn es
zu viel wird?
Keine Ahnung. Dass der Rechtsbeistand mit dabei ist, hatten andere vorgeschlagen, wenn ich mich nicht irre. Wenn man z.B. gesetzlich Festlegen würde, welche Methoden erlaubt wären, wäre das auch gar nicht nötig.
Ich behaupte auch nicht, eine Lösung zu haben. Ich bin aber mit der derzeitigen Handhabe unzufrieden. Da finde ich es eigentlich nicht groß verwerflich, andere Methoden zu diskutieren. Auch wenn andere hier das wohl so empfinden.
Die Folter kann gar nicht im rechtsstaatlichen Rahmen liegen, denn sie verstößt gegen die Grundrechte (Stichwort: Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz, falls irgendwas kommt alá Dann ändern wir die Grundrechte einfach!). Damit hat sich diese Diskussion eigentlich schon erledigt.
Wenn das, was ich gefunden habe alles ist, muss man die Grundrechte gar nicht ändern. (Falls ich was wichtiges zur Folter übersehen habe, bitte her damit. Ich bin kein Jurist) Gefunden habe ich jetzt auf die Schnelle nur das:
Artikel 2 Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.
Das klingt nicht so, als wäre Folter grundsätzlich verboten. Die Frage ist nur, ob man ein Gesetz hat, dass das Recht auf körperliche Unversertheit (in bestimmten Situationen) außer Kraft setzen kann. Dann wäre das anscheinend schon rechtsstaatlich.
Das eigentliche Folterverbot im Grundgesetz ist in Art. 104 geregelt, und der unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel.
Im übrigen ist die Ewigkeitsklausel zwar ne schöne Sache, aber man kann die gesetzlich z.B. einfach durch eine neue Verfassung umgehen. Kommt es sogar zu einem Staatsstreich, wird es Putschisten wohl kaum interessieren, was sie nach dem GG dürfen und was nicht. Das GG, so gut es auch sein mag, ist ja kein unveränderliches Naturgesetz.
Und wer zieht die Grenze? Dürfen wir bereits foltern, wenn ein Kind entführt wurde, oder darf der Polizeibeamte erst zuschlagen, oder waterboarden, wenn mindestens, sagen wir 100 Personen, gefährdet sind?
Die Grenze müsste der Gesetzgeber ziehen.
Wenn der Preis dafür, dass körperliche Wohlergehen einer womöglicherweise unschuldigen Person ist? Es ist leicht, im Nachhinein Folter oder deren Androhung zu rechtfertigen, dann nämlich, wenn die Schuld bewiesen ist.
Das Problem ist mir bewusst. Ich dachte z.B. an Leute die ohne Druck gestanden haben und dann die Mitarbeit mit den Behörden verweigern und so Leben weiterhin gefährden.
Das bezog sich ja noch auf die Frage woher der Täter wissen soll, dass Folter stattfindet. Weil der Rechtsstaat es nachvollziehbar und vorhersehbar regelt.
Alles klar.
Wenn man kritisiert, dass der Täter zu viele Rechte hat, dann kritisiert man eigentlich, dass es einen zu starken Schutz der Angeklagten gibt.
Denn Täter ist er ja vor dem Gesetz erst nach Urteilsverkündung, wenn seine Schuld bewiesen wurde und er dafür bestraft wird, und eine zu milde Strafe ist kein Recht sondern immer noch eine Bestrafung. Man kann nicht die Differenz zwischen einer hypothetischen harten und seiner aktuellen Strafe ziehen und diese Differenz als sein Recht auslegen.
Um auf den Auslöser der Debatte, den Fall Gäfgen, zurückzukommen. Ich will gar nicht unbedingt dass der Mann gefoltert wird. Aber ich finde es ungeheuerlich dem Typen auch noch "Schmerzensgeld" zuzusprechen, ohne daran zu denken, dass sein "Schmerz" ja wohl gar nichts ist, im Vergleich zum Schmerz der Familie, geschweige denn des Opfers. Das macht es auch irrelevant, ob er von dem Geld im Endeffekt was hat oder nicht, das ist einfach ein abartiges Signal. Und da sehe ich schon ein Ungleichgewicht in der Rechtsprechung, auch wenn mir bewusst ist, das die 3000€ juristisch korrekt sind.
EDIT: @Oberon: Wobei es auch mindestens einen Fall gab, wo man einen Guantanamo-Häftling wegen Mangel an Beweisen freilassen musste und der dann eine Woche später ein Video in Afghanistan mit seinen Terrorkumpels drehte und wieder in den Kampf einstieg. Da war der Riecher der Ermittler wohl richtig gewesen. So rum kann es leider auch passieren.