David Somerset
Dr. rer. nat.
Bundestagsdrucksache 17/6432, vom 5. Juli 2011:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706432.pdf
Hat sich dann erledigt.
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Bundestagsdrucksache 17/6432, vom 5. Juli 2011:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706432.pdf
Was Du beschreibst dürfte der so ziemlich krasseste Fall sein, was das angeht. Wenn der Großteil des Militärs und andere Teile der Exekutive putschen, ist ohnehin alles zu spät.
Allerdings sollte man nicht vergessen, wie die Nazis an die Macht kamen. Sie haben nicht geputscht, sondern bewegten sich auf dem Weg zu Macht durchaus im Rahmen der damals geltenden Gesetze, und die Konsolidierung dieser Macht, sowie die Ausschaltung der politischen Gegner ging schrittweise vonstatten. Ich denke mal, dass die Väter des Grundgesetzes genau diesen Fall vor Augen hatten, dass im Grunde antidemokratische Kräfte die Schwächen dieser Staatsform ausnutzen, und diese im Falle eines Wahlsieges schrittweise abschaffen und in eine Diktatur umformen. Während der Machtergreifung der Nazis hätte es ja durchaus Gelegenheiten gegeben, ihnen in den Arm zu fallen, sei es seitens des Militärs oder auch der Gewerkschaften. Nach den Erfahrungen von 1933 wollte man wohl den gleichen Fehler nicht nochmal machen, und hat das Recht auf Widerstand eindeutig in der neuen Verfassung verankert.
Deswegen stelle ich die Frage ja in der Theorie.
Nützt solch ein Paragraph überhaupt etwas,wenn die die das GG Verteidigen sollen sich gegen das GG stellen.
Aber trotz allem ist hier auch etwas zu erkennen was wahrscheinlich von den Vätern der Verfassung von Weimar nie so geplant war.
@Crimson
Wie ich gelesen habe gibt es unter Staatsrechtlern Zweifel bzw. Meinungsverschiedenheiten wie und ab wann der Widerstandsparagraph greift. Die einen sagen wenn die bestehende Ordnung abgeschafft wurde, die anderen sagen bereits wenn dies jemand plant.Und im Falle des Widerstand wären auch Attentate und Morde von diesem Paragraphen gedeckt.
Wenn ich dieser Argumentation folge,dann war doch auch die Tat von Josef Bachmann vom GG gedeckt,oder ? Denn Dutschke wollte ja wohl die bestehende Gesellschaftordung ändern.
Und dürfte ich nach Lesart der der letzteren die überzeugten Stalinistinnen Sarah Wagenknecht und Petra Pau erschiessen,weil die planen ja die Abschaffung des bestehenden Gesellschaftssytems der BRD.
Naja, weder Dutschke noch Wagenknecht oder Pau hatten oder haben die Macht, die bestehende Gesellschaftsordnung zu ändern, und ein Anschlag auf diese Personen war bzw. wäre in dem Fall Selbstjustiz. Ich würde mal sagen, der Paragraph greift dann, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, z.B. wenn eine Partei an die Macht kommt, und beginnt sämtliche anderen Parteien und z.B. die Gewerkschaften und andere Vereine und Körperschaften aufzulösen und zu verbieten.
Solange Einzelpersonen oder auch Parteien oder Organisationen lediglich planen oder davon träumen, das bestehende System zu ändern sind dafür die entsprechenden Behörden zuständig.
C.
Tja, wenn man schon nicht beweisen kann, dass dem Feind geholfen wurde, ist die Todesstrafe sowieso vom Tisch.
Hat man ja versucht. Man wollte den Mord an einen Entwicklungshelfer auf Bradley Manning schieben, nur blöd dass dessen Name oder sonstige Informationen nicht in den Unterlagen vorkam. Musste dann der Zeuge, immerhin General, kleinlaut zugeben. Man hat sich wirklich Mühe gegeben Mannings Daten als gefährdend für die eigenen Leute hinzustellen, nur wo keine Substanz drin ist, wird man auch keine finden die einer genauerer Betrachtung stand hält.
@Tom
Du sprichst besser englisch als ich und kennst Dich auch im Bezug auf die Vorschriften des US-Militärs besser aus als ich.
Muß der Vorwurf der Feindbegünstigung auf einen konkreten Fall festgelegt werden oder genügt die universelle Gefahr die US-Bürgern/Soldaten droht wenn solche ein Hochverrat wie im Fall Manning ausgeübt wird ?
Muß der Vorwurf der Feindbegünstigung auf einen konkreten Fall festgelegt werden oder genügt die universelle Gefahr die US-Bürgern/Soldaten droht wenn solche ein Hochverrat wie im Fall Manning ausgeübt wird ?
10 USC § 904 - Art. 104. Aiding the enemy schrieb:Any person who—
(1) aids, or attempts to aid, the enemy with arms, ammunition, supplies, money, or other things; or
(2) without proper authority, knowingly harbors or protects or gives intelligence to, or communicates or corresponds with or holds any intercourse with the enemy, either directly or indirectly;
shall suffer death or such other punishment as a court-martial or military commission may direct. This section does not apply to a military commission established under chapter 47A of this title.
Ein US-Soldat ist heute für ein Massaker an 16 afghanischen Zivilisten zur lebenslanger Haft verurteilt worden.
Eine Schande, der hätte die Todesstrafe verdient!