Ysanne Isard
Mrs. Talon Karrde
Ich kenne das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist niemal hinreichend ausgeformt worden. Und zudem umstritten. Aber teilweise, so in der UN-Charta findet es sich in Artikel 1 und 55 wieder.Das ist falsch. Das Prinzip Selbstbestimmungsrecht der Völker existiert in seinen Grundzügen schon seit dem 17.Jahrhundert, wurde zwischenzeitlich von Lenin aufgegriffen und maßgeblich von Woodrow Wilson geprägt. Auf diesen Rechtssatz stützt sich auch die Unabhängigkeit des Kosovo. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wiegt nämlich dann höher als das Recht auf territoriale Integrität, wenn einer Minderheit in jeder Hinsicht das Recht auf freie Entfaltung genommen bzw. massive Menschenrechtsverletzungen an dieser Minderheit vorgenommen werden - und daraus lässt sich ein Recht auf Sezession ableiten.
Artikel 1 schrieb:Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame
Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen,
Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder
Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der
Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der
Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen
zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
(3) eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher,
sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und
Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu
fördern und zu festigen; - 4 -
4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen
Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Alles sehr schwammig. Nichts wirklich bindend (Imho). Aber nirgendwo ein Recht oder Nichtrecht auf Sezession.Artikel 55 schrieb:Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den
Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und
Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen
a) die Verbesserung des Lebensstandards, die Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und Aufstieg;
b) die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, gesundheitlicher und verwandter Art sowie
die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Erziehung;
c) die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne
Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion.
Dann gibt es noch den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Laut Wikipedia (sorry nach der UN-Charta hatte ich keine große Lust noch mehr zu durchstöbern) heißt es dazu in beidem:
Auch hier wird das Wort Sezession bzw eine Unabhängigkeitserklärung nirgendwo erwähnt. Auch nicht was dazu zwingend vorauszusetzen wäre.„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
„(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigem Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.“
„(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“
Davon abgesehen, ist das mit der Bedrohung der Kosovoalbaner inzwischen doch gar nicht mehr so klar, bzw wurde da doch etwas zuviel als Propagandalügen entlarvt. Wobei das doch ohnehin lediglich die Rechtfertigungsgrundlage zum Angriffskrieg der Nato war. Nicht die zur Unabhängigkeitserklärung (ich rede nicht vom Text selbiger sondern vom Urteil dazu in Den Haag). So es sie denn überhaupt gab, gab es sie zu diesem Zeitpunkt unter Nato-Verwaltung sicherlich nicht mehr.
Seufz. War nicht klar, dass dies im Zusammenhang zur Sezession stand?Es gibt keinen Tatbestand der Menschenrechtsverletzung. Unter dem Begriff Menschenrechtsverletzung werden unzählige Tatbestände subsumiert, wie z.B Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und du hättest gar nicht lange suchen müssen, um völkerrechtliche Paragraphen zu finden, an allererster Stelle steht da nämlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.
Kann ignoriert werden. Habe es auch selber raus genommen. Da ich mir gar nicht sicher bin, wo ich das gelesen oder gehört habe. Bzw ob dies tatsächlich den Tatsachen entsprach.Und was willst du uns damit sagen?