Auch wenn manchmal einen aufgeweckten und intelligenten Eindruck mache, kann ich durchaus auch mal auf dem Schlauch stehen.
Nein, das tust du in dem Fall nicht, sondern du spekulierst darauf, dass der nächste nur die Hälfte liest und mich ebenfalls in endlose Rechtfertigungen verstrickt.
Das Problem ist, dass Inzest und Vergewaltigung trotzdem erstmal überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Habe ich auch nirgendwo behauptet, sondern ich habe mich der (nicht originär von mir stammenden) Argumentation angeschlossen, dass aufgrund des besonderen Schutzes der Familie gegebenenfalls umfassendere Verbote notwendig sind, da sich bestimmte Tatbestandsmerkmale der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Zwangslage usw.) in einer familiären Gemeinschaft deutlich problematischer feststellen lassen. Eine Redundanz erkenne ich hier jedenfalls nicht. Zur Veranschaulichung eine (vielleicht nicht ganz glückliche) Analogie aus dem Sachenrecht: Die Eigentumsübertragung von Immobilien unterliegt dort ebenfalls besonderen Anforderungen (Auflassung, Eintragung ins Grundbuch), weil dem Publizitätsgrundsatz nicht anders Rechnung getragen werden kann.
Ja, ein Konsens ist immer schwer, wenn ideologische Fragen im Hintergrund stehen.
Das glaube ich in der Tat, nur wer von uns beiden liest die taz? Und ich dachte, wir diskutieren hier gerade über die (straf-)rechtlichen Aspekte, zumal ich gegenüber David Somerset bereits vor mehr als einem Tag eingeräumt hatte, dass diese wahrscheinlich unverfänglicher als der genetische Aspekt sind (welcher Schnittmengen zur Eugenik und bestimmten Ideologien hat). Hast du das ebenfalls überlesen?
Ich gehören jedenfalls zu den Leuten, welche die eigentliche Kinder- und Jugendhilfe betreiben und nicht zu jenen, welche das nur verwalten.

Auch Eltern haben ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Genauso wie es ihr Recht ist ihre Kinder zu erziehen. Wenn sie der dazugehörigen Pflicht nicht nachkommen, sollte natürlich eingeschritten werden. Ich habe mit mit Kindeswohlgefährdung eingehend beschäftigt und ich habe auch die entsprechenden Fälle gehabt. Nur hat eine Verletzung der Fürsorgepflichten überhaupt gar nichts mit Inzest zwischen erwachsenen Geschwistern zu tun.
Du kannst viel erzählen, wenn der Tag lang ist, zumal es nicht zu den Praxiserfahrungen passt, die jeder in der "Branche" gemacht hat. Außerdem ist es völliger Schwachsinn, irgendwelche Abstufungen zwischen Verwaltung und privatem Dienstleister in welche Richtung auch immer vorzunehmen. Letztendlich sind wir alle Dienstleister und Beteiligte am Hilfeverfahren, die sich das mehr oder minder gut bezahlen lassen und ein mehr oder minder hohes qualitatives Niveau dafür abliefern. Kindeswohlgefährdung ist es im Übrigen auch, wenn die Herkunft eines Kindes in der gesellschaftlichen Wahrnehmung einer derart negativen Assoziation unterliegt, siehe Umfrageergebnis ganz unten:
http://www.bild.de/news/inland/inzest/inzest-paar-hat-alles-verloren-23604250.bild.html
Wenn man nochmal darauf hinweist das Inzest nicht das selbe wie Missbrauch ist reagierst du nur schnippisch mit einer mir kaum Nachvollziehbaren und sehr konservativen Argumentation darauf, ohne mMn auf die Argumente der Gegenseite wirklich einzugehen.
Natürlich reagiere ich schnippisch, wenn ich zum dritten Mal in Folge erläutern soll, dass ich nirgendwo behauptet habe, Inzest und Missbrauch wären dasselbe.
Umso praktischer, weil ich eigentlich schon lange aus dieser bescheuerten Diskussion heraus wollte.
Eure zerfetzten Zitatdiskussionen zu verfolgen ist mir da doch etwas zu anstrengend, da man dann ehh alles dreimal lesen muss. Du redest ehh nur von Werteverfall und siehst die Familie als Schützenswerter an als die individuelle Selbstbestimmung, mehr lese ich da nicht raus.
Hab ich alles nirgendwo gesagt. Es gibt einen Art. 6 GG, der die Familie unter besonderen Schutz stellt, aber ich habe dazu keinerlei Wertungen vorgenommen. Und gerade das Individuum erachte ich als vorrangig schützenswert, aber das hört eben nicht bei den Eltern auf.
Aber eben dieses Familienbild hat sich in den letzten 50 Jahren doch extrem geändert. Vom erwähnten §175 StGB oder der früheren Auslegung des "Kupplerparagraphen" §180StGB. Es wird von Werteverfall geredet wo es einfach keine Hinweise gibt, da Inzest ohnehin nur extrem selten vorkommt, ich habe irgendwas von ~9 bis ~12 gemeldeten Fällen pro Jahr gelesen. In Frankreich ist Inzest seit 1810 Straffrei, und da kann ich ehrlich gesagt keinen Werteverfall erkennen. Ebenso wenig in den anderen mitteleuropäischen Ländern in denen es Straffrei ist.
Die Argumente gegen das Inzestverbot beruhen genauso auf willkürlichen Wertungen und werden mit weiteren willkürlichen Wertungen untermauert (von welchem unüberwindbaren moralischen Erfordernis wird beispielsweise das Verbot der Doppelehe geschützt oder ist das als nächstes dran?). Nach der gleichen brüchigen Logik werden auf der einen Seite Differenzierungskriterien verneint (Inzest) und auf der anderen Seite bejaht (Sonderstellung des Menschen, die wiederum Inzest unproblematischer gestalten soll). Integrität sieht anders aus.
Selbst wenn die Gefahr von Behinderungen zunimmt, wenn eben jenes Kind dann bei beiden liebenden Eltern aufwächst ist dies für mich höher anzusehen als wenn einer oder beide Elternteile dafür ins Gefängnis müssen und das Kind ihnen dann entzogen wird und darauf ins Heim kommt.
Auch hier nun mit einem Scheindarwinismus zu kommen dass die Paarung auf genetische Vielfalt ausgelegt ist, ist ein Zirkelschluss. Sicherlich hat man sich von Einzelligen Organismen die sich durch Mithose fortpflanzen zu komplexen Lebensformen, die auf diese Vielfalt ausgelegt sind, weiter entwickelt. Inzucht oder Inzest deshalb als unnatürlich zu deklarieren ist aber ein Fehlschluss. Weil es in der Natur eben doch vorkommt, wenn die Artenvielfalt abnimmt und nicht genügend Partner da sind. Ebenso benutzt der Mensch schon seit Jahrtausenden diese Inzucht via Selektion um besondere Arten zu züchten und zu erhalten. Wobei die Ergebnisse dieser Art von Zucht sehr gemischt ausfallen können. In manchen Gebieten sind diese Züchtungen sehr gut und die besten ihrer Art, andere sind eben sehr Krankheitsanfällig. Aber natürlich ist es ohnehin unangebracht hier Mensch und Tier miteinander zu vergleichen.
Siehe oben, dass die Debatte um den genetischen Aspekt zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, wurde doch schon lange - insbesondere dank David Somerset - festgestellt. Oder siehst du mich etwa endlos auf den objektiven Unrichtigkeiten der Gegenseite herumreiten? Nein, weil ich selbstredend genauso Fehler mache.