Tagespolitik allgemein

So Leute,jetzt möchte ich mal echtes deutsch sprechen und erwarte auch Antworten in echten Deutsch.
Die meisten von euch kennen meine politischen Ansichten und meine politischen Überzeugungen.
Ihr wißt alle das ich ein ünerzeugter Monarchist perussischer Prägung bing.
Und auch wenn ich mit der Handhabung der Demokratie bundesdeutscher Ausführung nicht einverstanden bin,so habe ich immer betont das ich,selbst ich,unter dem Schutz dieser Gesetzgebung meine teilweise zersetzenden Ansichten ausdrücken darf,und unter diesem Schutz auch Ansichten äussern darf,die in einem Saat meiner Wünsche nicht erlaubt wären,und ihr mich auch immer wieder darauf hingewiesen habt,so möchte ich doch folgendes von euch wissen :
Sogar ich weiß das sich ein Staat meiner Vorstellung lange,lange überholt hat. So naiv ist selbst ein erzkonservativer und unbegweglicher Mann wie ich nicht.Und sogar ich erkenne an das man diesen Paragraphen,der wie der Spiegel sagt sehr wohl mit der Majestästbeleidigung gleichsetzen kann ,und welcher aus dem Jahre 1871 stammt nicht mehr anwenden kann und dieser selbst aus meiner Sicht nicht mehr mit dem deutschen GG in Einklang bringen kann.
Daher möchte ich alle die Fragen die immer meine politischen Gegner waren oder die mir immer wiedersprochen haben :
Ist diese Endscheidung der Bundesregierung in Ordnung ?
Meine Frage richtet sich im Besonderen an Ben,David,Icebär,Carlax,meinen Freund Crimson,Seth und alle anderen die ich jetzt nicht namendlich erwähnt habe.

Und Leute bitte,ich habe in echten deutsch nach euren Antworten gefragt. Bitte antwortet auch in richtigen Deutsch.
Ich werde niemandem,wirklich niemandem eine echte Antwort übelnehmen.Daruf gebe ich euch allen mein Ehrenwort..
Aber ich möchte es wirklich mal wissen.

Natürlich ist dieser Paragraph überflüssig. Anderweitig enden wir sonst so wie in den USA wo jeder sche... noch hunderte von Jahre gilt.
Man darf nie vergessen, Stillstand ist Rückstand/schritt.

Ich schrieb nicht umsonst indirekt.
Das ganze hätte man ja auch fallen lassen können.
So hätte die Regierung direkt für Ihre "Werte" einstehen können und sich nicht so vor Erdogan davon schleichen können.

Ich denke da geht es nicht um einen Schleichmechanismus. Wenn man Werte und Regeln durchsetzen will, wo anderst auf der Welt, dann muss man diese auch vorleben und nicht nur einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Daher möchte ich alle die Fragen die immer meine politischen Gegner waren oder die mir immer wiedersprochen haben :
Ist diese Endscheidung der Bundesregierung in Ordnung ?

Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Aussagen (bzw. hochtrabend mit "Ermächtigung" umschrieben) der Regierung zu diesem Eklat hier überhaupt irgendeine Relevanz haben. Seit wann ist es bitte die Aufgabe der Politik, sich in einen derartigen Verwaltungsakt einzumischen? Diese kann zwar ihre Ansicht dazu mitteilen, rechtlich bindend kann und darf eine solche Ansicht allerdings nicht sein, weil dies dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.

Tatsache ist, dass ein Ausländer eine Anzeige gegen einen Deutschen gestellt hat. Der Ball liegt jetzt bei der Judikative. Nichts anderes hat unsere Kanzlerin aber zum Schluss gesagt:

"Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen", sagte Merkel.

http://www.spiegel.de/politik/deuts...erung-laesst-strafverfahren-zu-a-1087400.html
 
Und sogar ich erkenne an das man diesen Paragraphen,der wie der Spiegel sagt sehr wohl mit der Majestästbeleidigung gleichsetzen kann ,und welcher aus dem Jahre 1871 stammt nicht mehr anwenden kann und dieser selbst aus meiner Sicht nicht mehr mit dem deutschen GG in Einklang bringen kann.
Daher möchte ich alle die Fragen die immer meine politischen Gegner waren oder die mir immer wiedersprochen haben :
Ist diese Endscheidung der Bundesregierung in Ordnung ?

Juristisch gesehen ist mE an dieser Entscheidung nichts auszusetzen. Dieser § ist Teil unseres Strafrechts, und da besteht nunmal immer die "Gefahr", dass sich auch mal jemand auf diesen Paragraphen beruft. Da dieser § in den 60er Jahren ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, gehe ich jetzt mal davon aus, dass er seitens des Verfassungsgerichts als mit dem Grundgestz in Einklang gesehen wurde seinerzeit.
Sowas wie Majestätsbeleidigung gibt es aus Ermangelung einer Majestät natürlich nicht mehr im heutigen Strafrecht, Gesetze, welche die Organe und Symbole des Staates wie z.B. den Bundespräsident, die Regierung, das Parlament usw. unter einen besonderen Schutz vor Beleidigung, Verunglimpfung, Verleumdung oder Missbrauch stellen hingegen schon.
Das musste ja vor einigen Jahren erst ein Mitglied der Jusos glaube ich schmerzlich erfahren, der eine Deutschlandfahne ins Klo gespült und davon ein Video ins Netz gestellt hatte.

C.
 
Er hat es aber in einen Rahmen gepackt. Das Gedicht steht also nicht alleine.
Ich frage mich was das für ein Signal ist. Schaltet Erdogan Twitter in Deutschland auch ab?
Das ist ein Armutszeugnis was heute passiert ist.
Egal was man von Böhmermann oder dem Gedicht hält, es geht um das Prinzip.
Aber Prinzipien hat Frau Merkel ja nicht.

Deine Hysterie in allen Ehren. Wie das Gedicht einzuordnen ist, prüft jetzt erstmal die Staatsanwaltschaft...so richtig rechtsstaatsmäßig und im Einklang mit der Gesetzgebung und so. Nur weil man was in einen "Rahmen" packt, wird es nicht gleich mit Teflon überzogen und entzieht sich jeder Betrachtung, auch juristisch.
 
Das Kurioseste an der Geschichte ist eigentlich, dass sich Merkel da überhaupt drüber äußert. Hätte sie das Gegenteil gesagt, hätte das genau dieselbe Auswirkung auf den Prozess gehabt: Gar keine. In einem Staat mit Gewaltenteilung hat der Kanzler keine richterliche Funktion. Die Sache wird man ohnehin viel zu sehr aufgebauscht. Wichtig erscheint mir nur, dass der Paragraph, der ausländische Staatsoberhäupter gesondert behandelt, aus der Verfassung verschwindet. Alles andere muss ganz normal das Gericht entscheiden.
 
Die Meinungs- und Kunstfreifreiheit reicht hier nur bis zu den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen

Ich persönlich finde dass ein politisches Amt da einiges relativiert.

Ist diese Endscheidung der Bundesregierung in Ordnung ?

Der Paragraph ist meiner Meinung nach Unsinn.
Die Entscheidung Merkels ist korrekt für deutsche Verhältnisse, da die Politik sich aus Beleidigungssachen raushalten sollte.
Gegenüber Erdogan ist die Entscheidung aber taktisch unklug, da bei ihm im speziellen und im Nahen Osten generell ein Entgegenkommen wohl eher als Schwäche denn als positive Kompromissbereitschaft ausgelegt wird.
 
Der Paragraph ist meiner Meinung nach Unsinn.
Die Entscheidung Merkels ist korrekt für deutsche Verhältnisse, da die Politik sich aus Beleidigungssachen raushalten sollte.
Gegenüber Erdogan ist die Entscheidung aber taktisch unklug, da bei ihm im speziellen und im Nahen Osten generell ein Entgegenkommen wohl eher als Schwäche denn als positive Kompromissbereitschaft ausgelegt wird.

Perfekt zusammengefasst. Allerdings muss es uns auch bis zu einem gewissen Punkt egal sein, wie das nun woanders aufgefasst werden könnte. Letztlich müssen wir hier nach unseren Rechtsnormen urteilen, genauso wie andere Länder nach deren Rechtsnormen vorgehen.
Letztenendes sind eine unabhängige Justiz und rechtsstaatliches Vorgehen in unserem Kulturkreis als Stärken angesehen, auch wenn andere das nicht so sehen mögen.

C.
 
Ist diese Endscheidung der Bundesregierung in Ordnung ?

Die Entscheidung den Fall vor das Gericht zu bringen ist vollkommen in Ordnung. Böhmi hat, wissentlich, an einer Straftat gekratzt, auch wenn es nur zu "lehrzwecken" für Erdogan war. Ob es nun tatsächlich eine Beleidigung war entscheidet das Gericht.
Ich finde das Gedicht scheußlich vulgär, Böhmermann Intention gut und würde auch eine Verurteilung nicht unbedingt ablehnen. Imho muss es jetzt nicht die Höchststrafe oder gleich ein Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen sein, aber wenn der Gericht so urteilt und feststellt, es ist beleidigend dann ist das eben so. Auch ein unsympath und menschenrechtsverachtender Typ wie Erdogan hat diese Rechte.. Böhmis Vater hat ihm selber den Rat auf den Weg gegeben "Achte auch die Rechte derer, mit denen du nicht einer Meinung bist."
Allerdings ist es vielleicht ein falscher Zeitpunkt gewesen, Erdogan den Rücken zu stärken. Das "Volk" hat ja dadurch wieder ihren Sündenbock Mutti Merkel vorprogrammiert.

Den Paragraphen abschaffen zu wollen, ist in meinen Augen auch richtig. Eine Beleidigung ist eine Beleidigung. Es ist genauso schlimm, wenn ich meinen Nachbarn Klaus als Arsc*** bezeichne, als wenn ich es mit Gauck oder Putin mache.
 
Und was ist, wenn Merkel Nein sagt? Dann gibt es kein Verfahren?

Es steht doch noch gar nicht fest, ob es überhaupt ein Verfahren gibt. Die Entscheidung obliegt erstmal der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verlauf den Gerichten. Da Erdogan außerdem auch persönlich Anzeige erstattet hat, wäre eine nicht erfolgte Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Bundesregierung, für Böhmermann eh' nur ein Teilsieg.
 
Ich persönlich finde dass ein politisches Amt da einiges relativiert.

Das mag sein. Aber auch ein Politiker ist nur ein Mensch und Menschen, so behauptet jedenfalls unserer Grundgesetz, sollen alle gleich sein. Von daher weiß ich nicht, warum und vor allem mit welcher Begründung eine Straftat (so sie denn gerichtlich festgestellt wird) gegen einen Politiker nun härter oder anders geahndet werden soll, als gegen eine Privatperson?

Und was ist, wenn Merkel Nein sagt? Dann gibt es kein Verfahren?

Doch, weil auch Erdogan als Privatperson einen Strafantrag (Rechtsfolge: §185 StGB) gestellt hat und zwar unabhängig vom Strafverlangen (Rechtsfolge: §103 StGB) der türkischen Regierung, über das unsere Regierung tatsächlich entscheiden muss.
 
Und was ist, wenn Merkel Nein sagt? Dann gibt es kein Verfahren?

Ja, dann zieht der 103 nicht mehr.

§104a
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__104a.html

Allerdings hat @icebär schon darauf hingewiesen, dass dann noch andere Verfahren möglich sind.
 
gegen einen Politiker nun härter oder anders geahndet werden soll, als gegen eine Privatperson?

Ich finde den Unterschied zwischen "A***" und "politischem A***" kleinlich.
Niemand beleidigt einen Politiker, weil er ihn persönlich kennt, sondern wegen seiner politischen Aktivität.
Es ist eben nicht persönlich und für mich daher was anderes, als seinen Nachbarn zu beschimpfen, wo Beleidigung gerne strafbar bleiben kann.
 
Niemand beleidigt einen Politiker, weil er ihn persönlich kennt, sondern wegen seiner politischen Aktivität.

Das trifft aber auch im Internet zu, wo man Leute mit Titeln belegt, weil diese eine bestimmte Meinung vertreten. Ist das Vertreten einer politischen Ansicht im Netz jetzt politische Aktivität, private Meinungsäußerung oder Lobbyismus?

Ich finde es schwer, da eine vernünftige Linie zu ziehen.
 
Die Profession eines Menschen ist doch kein ausreichendes Kriterium, um diesen anonym beleidigen zu dürfen. Wer dabei erwischt wird, muss halt mit den Konsequenzen rechnen.

Das ist fair für alle und da muss man dann auch keine kleinlichen Unterschiede machen, nur damit man sein ausfälliges Verhalten rechtfertigen kann.

Und was mir vor allem dabei wichtig ist: Wenn Politiker und alle anderen Menschen rechtlich unterschiedlich behandelt werden, dann kann das doch auch ganz schnell nach hinten losgehen: Eine Gesetzesänderung genügt und schon landet man für ein unbedachtes Wort für den Rest seines Lebens im Arbeitslager. Es gibt genug Länder, in denen so etwas gängige Praxis ist.
 
Die Profession eines Menschen ist doch kein ausreichendes Kriterium, um diesen anonym beleidigen zu dürfen.

Sage ich auch nicht. Ich sage, wenn man Politiker (und das ist eben was anderes als Maler) für ihre Arbeit kritisiert, dann finde ich auch Beleidigungen gerechtfertigt. Die haben schließlich Einfluss auf unser aller Leben. Der Maler versaut höchstens meine Küche und ich streich sie selbst nochmal.

Dein Modell kann außerdem auch nach hinten losgehen, wie man ja besonders gut an Erdogan sehen kann, der alle, die ihn sogar nur sachlich kritisieren, wegen eines Beleidigungsparagraphen wegsperrt.
 
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