Todesstrafe

Na ja, aber ich finde dennoch, dass es ein wenig weit hergeholt ist, von "Schutz" zu sprechen, wenn die Todesstrafe vollzogen wird.
Mag sein, dass man einen "Mörder" tötet (oder ebenfalls ermordet). Und ich will gar nicht erst anfangen darüber zu schreiben, dass es auch sein könnte, dass man den falschen erwischt hat...

Es ist vorallem ein Schutz vor einer Rückfalltat des Täters die ja leider immer wieder vorkommt.
Nun gut, dieser Schutz wäre auch gewährleistet wenn man den Täter für den Rest seines Lebens inhaftiert und nicht nach einer gewißen zeit wieder frei läßt.
Entgegen der Stammtisch-Meinung ist es Deutschland zwar noch kein Automasismus,aber es kommt viel zu oft vor das die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wenn auch die Durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglichen in Deutschland zur Zeit bei 17-20 Jahren liegt.
Auch hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 21.06.1977 entschieden das eine lebenslange Haft als abolute Strafe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.


Schon allein deshalb, weil es völlig sinnfrei ist zu sagen: "Du darfst NICHT töten" und dies dann selbst zu tun.

Beziehst Du Dich hier auf das 5.Gebot ?
 
...
Entgegen der Stammtisch-Meinung ist es Deutschland zwar noch kein Automasismus,aber es kommt viel zu oft vor das die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wenn auch die Durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglichen in Deutschland zur Zeit bei 17-20 Jahren liegt.
Auch hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 21.06.1977 entschieden das eine lebenslange Haft als abolute Strafe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. ...


Thx, Darth Jedihammer, dass du das Aktenzeichen für mich rausgesucht hast, ich war zu faul für.

So ist es, wenn keine besondere Schwere der Tat festgestellt wurde, wird der Verurteilte nach 15 Jahren entlassen. Das ist auch keine Bewährung. ;-)

Sonst rate ich, sich mal mit der Sicherungsverwahrung zu beschäftigen.
 
So ist es, wenn keine besondere Schwere der Tat festgestellt wurde, wird der Verurteilte nach 15 Jahren entlassen. Das ist auch keine Bewährung. ;-)

Es ist kein Automatismus das er nach 15 Jahren entlassen wird..Und es ist sehr wohl Bewährung.Und zwar im Regelfall 5 Jahre lang.
Der Verurteile kann nach 15 Jahren entlassen werden.Das muß nicht zwingend erfolgen,auch wenn nicht auf eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Und wenn dem Antrag auf vorzeitige Entlassung stattgegeben wird, dann wird der Rest der lebenslänglichen Haftstrafe für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Bei der Bewährung i.S.d. §§ 56 ff. Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dies bedeutet, dass eine verhängte Freiheitsstrafe ausgesetzt wird und der Verurteilte in Freiheit bleibt. Der Hintergrund der Bewährung ist, dass der Verurteilte Gelegenheit erhalten soll, durch gute Führung während der Bewährungszeit Straferlass zu erhalten.

Die Strafaussetzung ist nur bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren möglich (§ 56 StGB). Die Bewährungszeit beträgt zwischen 2 und 5 Jahre.

Bei Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten ist die Strafaussetzung zwingend vorgeschrieben, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.
Bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten bis zu 1 Jahr ist grundsätzlich die Strafe auszusetzen; der Richter kann die Strafaussetzung jedoch versagen, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung die Strafvollstreckung gebietet.
Höhere Freiheitsstrafen können ausgesetzt werden, wenn sie 2 Jahre nicht übersteigen und besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen.

Die Bewährung kann mit Auflagen (z.B. Schadenswiedergutmachung, Geldbußen an gemeinnützige Einrichtungen) und Weisungen (z.B. Arbeitsaufnahme; Unterhaltszahlung) verbunden werden, ferner mit der Zuordnung eines Bewährungshelfers.

Gibt der Verurteilte während der Bewährungszeit keinen Anlass zum Widerruf der Strafaussetzung (etwa durch Begehung neuer Straftaten) wird ihm die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.


Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung

Es ist auch möglich die Restfreiheitsstrafe einer bereits vom Verurteilten angetretenen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Dies ist in der Regel

nach Verbüßung von zwei Dritteln, unter besonderen Umständen schon nach der Hälfte der Strafzeit, möglich (§ 57 StGB).
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die Aussetzung der Reststrafzeit zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren möglich (§ 57a StGB).

Die Betonung liegt hier auf Möglich und Bewährung


Und nochmals, die Stammtischparole,daß Lebenslängliche bei denen keine besonderte schwere der Schuld festgestellt wurde nach 15 Jahren automatisch entlassen werden ist falsch. Die Haftdauer liegt in Deutschland durchschnittlich zwischen 17 und 20 Jahren.
Die Länge der Haft hat sich in Deutschland sogar in den letzten Jahren erhöht.
Worauf stützt sich die Forderung? Untersuchungen zur allein möglichen Gnadenpraxis in den sechziger und siebziger Jahren und zu den nachfolgenden beiden Jahrzehnten ergaben eine kontinuierliche durchschnittliche Haftzeit Lebenslänglicher von 19 bis 20 Jahren. Daran änderte sich bemerkenswerter Weise auch nichts, als der Gesetzgeber die Strafrestaussetzung nach mindestens 15 Jahren bei guter Prognose einführte.

Wird besondere Schwere der Schuld eines Mörders festgestellt, kann die Mindestverbüßungszeit vom Gericht deutlich länger festgelegt werden – bei Klar um 11 auf insgesamt 26 Jahre.
Man muss sogar annehmen, dass sich die wirkliche durchschnittliche Haftzeit der Lebenslänglichen inzwischen etwas erhöht hat. Gesetzlich sind nämlich die Voraussetzungen an jede Bewährungsaussetzung verschärft worden; so hat ein Fachgutachten festzustellen, „ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht.“


Übrigens, was deutsche Haftzeiten angeht, so liefert der EU und NATO Partner Portugal(!!!!!!!) unter bestimmten Umständen keine Leute an Deutschland aus, da die Möglichkeit in Deutschland theoretisch besteht, daß der Beschuldigte lebenlänglich in Haft bzw. Sicherheitsverwahrung verbeliben muß. Und dies bezieht sich nicht aquf portugisische Staatsbüger(die ohnehin nicht ausgeliefert werden dürfen.

Und was die Sicherheitsverwahrung angeht, da kenne ich mich etwas aus, auch ohne Wikiblödia.

Sicherheitsverwahrung wird nur angeordend wenn eine Gefahr für die Gesellschaft durch den Straftäter vorliegt. Diese kann sehr wohl auch nach einer zeitlich begrenzten Haftstrafe verhängt werden.Ebenso nach der vom Gericht verhängten Mindesthaftzeit bei lebenslangen Haftstrafen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwar verfügt,daß diese Sicherheitsverwahrung nicht mehr nachträglich angeordnet werden darf, dies gilt allerdings nicht
für Sicherheitsverwahrung die bereits mit dem Urtel verfügt wurde.


@unsere Hausjuristen
Wenn man meinen Ausführungen über Haftstrafen und Bewährung etwas falsch sein sollte, dann bitte ich um Berichtigung.
 
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Schutz...

Mal im Ernst: Muss ein Raser dann auch exekutiert werden, wenn er jemanden auf dem Gewissen hat, weil er einen Unfall baut? Ist es nicht auch möglich, dass er sich wieder hinters Steuer setzt und rast? Wäre es dann Schutz ihn zu töten?

Und zumal, was ich mich frage: für WAS soll es die Todesstrafe geben? Für Verbrechen, die den Tod zur Folge haben? Oder wenn der Mensch innerlich zerstört wid, so das er so oder so nicht mehr richtig heilen kann/wird?


Ich beziehe mich nicht auf ein biblisches Gebot, sondern auf das, was auch im Gesetz steht. Nimm von mri aus § 211 aus dem STGB. Das bedutet im Grunde ja nichts anderes, als das man nicht töten soll/darf.
 
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Das heißt, nur durch die Todesstrafe wird die Gesellschaft vor dieser (!) einen Person geschützt, die ein vorher definiertes Verbrechen begangen hat ...

Das sollte man vielleicht auch bedenken ...

Wenn ich das Bedenke, komme ich auch innerhalb von einer Nanosekunde darauf, dass dann jede Haft ja eigentlich keine Schutzwirkung hat. Also Bankräuber können auch ausbrechen, trotzdem fordert keiner dass man sie umbringt...

Ansonsten gilt natürlich immer noch, dass wenn die Möglichkeit besteht einen Unschuldigen zu ermorden, die Todesstrafe sich selbst verbietet.

und das Argument mit dem "finsteren Mittelalter" ist nur eins - peinlich! Sind wir wirklich soviel klüger und cleverer als die Menschen im Mittelalter? Wenn ich durch die Straße gehe. bin ich mir da unsicher ...

Wenn ich hier so lesen, frag ich mich auch wo 1000 Jahre Kultur und Aufklärung geblieben sind.
 
Schutz...

Mal im Ernst: Muss ein Raser dann auch exekutiert werden, wenn er jemanden auf dem Gewissen hat, weil er einen Unfall baut? Ist es nicht auch möglich, dass er sich wieder hinters Steuer setzt und rast? Wäre es dann Schutz ihn zu töten?

Wenn dieser Raser betrunken war oder den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen hat, von meiner Seite ein klares Ja.


Und zumal, was ich mich frage: für WAS soll es die Todesstrafe geben? Für Verbrechen, die den Tod zur Folge haben? Oder wenn der Mensch innerlich zerstört wid, so das er so oder so nicht mehr richtig heilen kann/wird?

Ich für meinen Teil habe das weiter oben mehrfach erklärt.


Ich beziehe mich nicht auf ein biblisches Gebot, sondern auf das, was auch im Gesetz steht. Nimm von mri aus § 211 aus dem STGB. Das bedutet im Grunde ja nichts anderes, als das man nicht töten soll/darf.

Danke. Ich wollte nur sicher sein.
Allerdings sind selbst in bundesdeutschen Gesetzen bzw, in den Gesetzen einiger Bundesländer die Tötung eines Menschen als letztes Mittel vorgesehen. So zum Beispiel aus Notwehr oder als Rettung einer Geisel.
Und auch im VF darf im staatlichen Auftrag getötet werden.
"Du darfst nicht töten" ist also auch in der deutschen gesetzgebung nicht zu 100% gegeben.

Wenn ich hier so lesen, frag ich mich auch wo 1000 Jahre Kultur und Aufklärung geblieben sind.

Ach, ich liebe diesen Mann:D
 
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Mit dem "Schutz" Argument wird jeder verurteilte Mörder unter den Verdacht gestellt ein Wiederholungstäter zu sein der immer wieder morden würde.
Das mag bei Triebtätern auch der Fall sein, ich denke aber doch dass viele Morde eher Einzelfälle sind die unter ganz bestimmten Umständen geschehen sind und sich nicht unbedingt wiederholen.

Was man allerdings auch sagen muss ist dass ein Mörder selbst nach abgesessener Haftstrafe kaum eine Chance hat ein normales Leben zu führen. Einer geregelten Arbeit wird er nur schwer nachgehen können, und häufig muss der Verurteilte mit Repressalien seiner Mitmenschen leben.
Gesellschaftlich ist schon die Verurteilung zu einer Haftstrafe häufig ein "Todesurteil".
 
Was man allerdings auch sagen muss ist dass ein Mörder selbst nach abgesessener Haftstrafe kaum eine Chance hat ein normales Leben zu führen. Einer geregelten Arbeit wird er nur schwer nachgehen können, und häufig muss der Verurteilte mit Repressalien seiner Mitmenschen leben.
Gesellschaftlich ist schon die Verurteilung zu einer Haftstrafe häufig ein "Todesurteil".

Er darf zumindest leben. Und sogar in Freiheit.
Sein/e Opfer haben dieses Prvileg leider nicht mehr.

Es wird immer argumentiert daß ein unschuldigt hingerichteter nicht mehr lebendig gemacht werden kann.
Ein Opfer aber auch nicht.
 
Sollte ein Raser betrunken Menschen - auch wenn nicht mit Absicht - getötet haben, soll er in den Knast. Er muss dann damit leben. Todesstrafe gehört ins Mittelalter. Es ist einfach deplaziert und schrecklich für das 21. Jahrhundert. Ich bin abolut gegen die Todesstrafe und sollte auf der ganzen Welt abgeschafft werden. Es ist halt kostspielig solche Leute zu ernähren und Unterkumpft zu geben. Wie ich schon meinte: Das Thema ist schwerlich zu debattieren.
 
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Alao ich weiß es zum Beispiel aus erster Hand, daß zwei Leute die besoffen einen Menschen tot gefahren haben nicht nur nicht in den Knast mußten sondern heute auch beide wieder Auto fahren dürfen.
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit.
Es muß nicht jeder so extreme Überzeugungen haben wie ich die habe.
Aber das ist doch wohl auch nicht richtig.
 
Ich beziehe mich nicht auf ein biblisches Gebot, sondern auf das, was auch im Gesetz steht. Nimm von mri aus § 211 aus dem STGB. Das bedutet im Grunde ja nichts anderes, als das man nicht töten soll/darf.

Also §211 bezieht sich auf Mord - und Morden ist nicht das gleiche wie Töten ...


Todesstrafe gehört ins Mittelalter. Es ist einfach deplaziert und schrecklich für das 21. Jahrhundert.

Was ist DAS denn für ein Argument?? Ich finde diesen historischen Snobismus "Todesstrafe ist was fürs Mittelalter" einfach nur ätzend ... - verbieten wir alles, was vor 1900 erfunden/angewandt wurde?
 
Alao ich weiß es zum Beispiel aus erster Hand, daß zwei Leute die besoffen einen Menschen tot gefahren haben nicht nur nicht in den Knast mußten sondern heute auch beide wieder Auto fahren dürfen.
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit.
Es muß nicht jeder so extreme Überzeugungen haben wie ich die habe.
Aber das ist doch wohl auch nicht richtig.

Danke Jedihammer für diese Info. Die dürfen wieder fahren? Da haben Sesselfurzer der Behörde wieder mal Mist gebaut und diese Kerle glatt vergessen.
 
Es ist halt kostspielig solche Leute zu ernähren und Unterkumpft zu geben.

Ausgehend von den USA ist es in einem demokratischen Land weitaus teurer, einen Verbrecher nach einem ordentlichen Verfahren hinzurichten, als ihn ein Leben lang einzusperren.
Davon ganz abgesehen sollte die Kostenfrage bei der Entscheidung um Leben oder Tod eines Menschen die geringste Rolle spielen.


riepichiep schrieb:
Was ist DAS denn für ein Argument?? Ich finde diesen historischen Snobismus "Todesstrafe ist was fürs Mittelalter" einfach nur ätzend ... - verbieten wir alles, was vor 1900 erfunden/angewandt wurde?

Von einigen Dingen sollte man sich im 3. Jahrtausend schon lösen können.

C.
 
Danke Jedihammer für diese Info. Die dürfen wieder fahren? Da haben Sesselfurzer der Behörde wieder mal Mist gebaut und diese Kerle glatt vergessen.

Nein, die wurden nicht vergessen.
Das war ein ganz normaler Vorgang. Es wurden so und so lange Füherscheinentzug verhängt. Und als diese Zeit abgelaufen war durfte wieder gefahren werden.

Ausgehend von den USA ist es in einem demokratischen Land weitaus teurer, einen Verbrecher nach einem ordentlichen Verfahren hinzurichten, als ihn ein Leben lang einzusperren.

Was aber daran liegt,daß dort sehr viele zeitaufwendige Berufungsinstanzen angerufen werden können und sehr oft zwischen Urteil und Execution Jahrzehnte vergehen.
 
Wäre es vieleicht möglich die Diskussionen hier im "Sonstigen" sachlich und ernsthaft zu führen ohne einen Hinweis auf nicht existierende Körperschaften wie die Sith oder ähnliches ?
Du hast zwar schon erklärt daß Du Star Wars als Evangelium betrachtetst,aber auf dieses Niveau wollen wir bei ernsten Themen doch nicht absteigen.
Es gibt nähmlich Dinge die stehen ausserhalb einer Fiktion wie Star Wars eine ist, und über diese zu diskutieren sollte nicht dazu führen diese Dinge durch Blödsinn zu verwässern. Über Dinge die Star Wars betreffen sprechen wir in den dafür vorgesehenen Unterforen.
................


Hierzu will ich was klären, weil um ähnliche Vorwürfe zu vermeiden, da mir vergleichbare "Mißgeschicke" sicherlich noch öfters passieren werden.

Imho sind wir in einem StarWars-Forum, UM fiktive Persönlichkeiten aus diesem Universum anzunehmen. Wir denken und argumentieren dann, wie es unserem fiktiven Ego entspricht. Und das ist gut so. Das gehört zu diesen kleinen Fluchten, wenn die Mittagspause eigentlich schon zu Ende ist, man will aber noch ganz kurz....

Ich habe Jahre in Foren verbracht, die ich als Word-first-Foren bezeichnen würde. In denen ich oft zuerst meine Gedanken in einem Word-Dokument zusammegefasst und durchrecherchiert habe, bevor ist sie postete. Das um vermeintliche Geringschätzung der Mituser zu vermeiden, wenn meine Argumentation nicht ziseliert genug war. Ich war auch Mod.

Damit ist für mich Schluss.

Ich habe keine Lust mehr, VR mit RL zu verwechseln.
Foren sind nur wichtig, wenn sie Werkzeuge der Kommunikation zwischen echten Menschen sind. Sonst sind sie Spielfelder von fiktiven Charakteren. Und wenn dabei RL-Themen zur Sprache kommen, dann werden auch diese durch die Augen die Fiktiven zumindest mitbewertet.
 
Hierzu will ich was klären, weil um ähnliche Vorwürfe zu vermeiden, da mir vergleichbare "Mißgeschicke" sicherlich noch öfters passieren werden.

Imho sind wir in einem StarWars-Forum, UM fiktive Persönlichkeiten aus diesem Universum anzunehmen. Wir denken und argumentieren dann, wie es unserem fiktiven Ego entspricht. Und das ist gut so. Das gehört zu diesen kleinen Fluchten, wenn die Mittagspause eigentlich schon zu Ende ist, man will aber noch ganz kurz....

Ich habe Jahre in Foren verbracht, die ich als Word-first-Foren bezeichnen würde. In denen ich oft zuerst meine Gedanken in einem Word-Dokument zusammegefasst und durchrecherchiert habe, bevor ist sie postete. Das um vermeintliche Geringschätzung der Mituser zu vermeiden, wenn meine Argumentation nicht ziseliert genug war. Ich war auch Mod.

Damit ist für mich Schluss.

Ich habe keine Lust mehr, VR mit RL zu verwechseln.
Foren sind nur wichtig, wenn sie Werkzeuge der Kommunikation zwischen echten Menschen sind. Sonst sind sie Spielfelder von fiktiven Charakteren. Und wenn dabei RL-Themen zur Sprache kommen, dann werden auch diese durch die Augen die Fiktiven zumindest mitbewertet.

Ich denke eher, dass unsere fiktiven Chars in der Rollenspielsektion leben. Dafür ist sie abgegrenzt.

In den anderen Teilen dieses Forums haben unsere RL persönlichkeiten das Sagen. Da spielt es keine Rolle ob man Jedi, Sith, oder sonstwas ist, oder ob man überhaupt am Rollenspiel partizipiert. Ich denke in Sektionen wie diesen, die Non-SW-Themen behandeln sollte man auch man selbst bleiben.

Natürlich kann man SW Ideologien zitieren und vergleichen, aber es sollte immer die reelle Person sein die schreibt, nicht der eventuelle Char. Sonst wären die Diskussionen irgendwie hinfällig, wenn man nicht seinen eigenen, sondern einen fiktiven Standpunkt vertritt. Dies ist denke ich auch unter dem Standpunkt wichtig, dass viele Leute hier nicht nur einen sondern mehrere Chars haben. Mit welchem Char würde man dann noch argumentieren? Und wie sollte es für den Leser ersichtlich sein, welcher Standpunkt grade schreibt? :eek:

Das könnte man höchstens abgrenzen, indem man vorher schreibt, welcher Char grade seine Gedanken zum Besten gibt. Aber ich glaube, dass wäre irgendwie fehl am Platze...
 
Imho sind wir in einem StarWars-Forum, UM fiktive Persönlichkeiten aus diesem Universum anzunehmen. Wir denken und argumentieren dann, wie es unserem fiktiven Ego entspricht.

Nein, nicht wir.
Du vieleicht.
Ich habe hier kein fiktives Ego oder sonstige Fluchtpersonen.
Ich argumentiere so wie ich in jedem persönlichen Gespräch in der S-Bahn,in der Pause oder gottweiswosonstnoch arguentieren würde.
Ich habe doch keine andere Sicht der Welt nur weil ich hier in einem Forum bin. Ich wechsel doch meine Persönlichkeit nicht aus wenn ich den Rechner hochfahre.


Ich habe Jahre in Foren verbracht, die ich als Word-first-Foren bezeichnen würde. In denen ich oft zuerst meine Gedanken in einem Word-Dokument zusammegefasst und durchrecherchiert habe, bevor ist sie postete. Das um vermeintliche Geringschätzung der Mituser zu vermeiden, wenn meine Argumentation nicht ziseliert genug war. Ich war auch Mod.

Du hättest Deine Posts in meinen Augen besser noch einmal überdacht, denn wäre Dir solcher sachlicher Unsinn wie die Behauptung zu den 15 Jahren und der Bewährung wohl nicht unterlaufen.
Auch Dein Kommentar zu meinem Avatar hat eher vor Unwissenheit gestrotzt. Da hätte eine genaue Recherche wohl Wunder getan.
Und Dein Verweis auf Wikiblödia hat im Bezug auf Geringschätzung das übrige getan.
Das war für mich der letzte Tropfen. Sorry, aber nach dem was zu zu meinem Avatar,den 15 Jahren und der Bewährung losgelassen hast und dann noch mit Wikiblödia kommst,da kann ich Dich nicht besonderst ernst nehmen.
Das geht jetzt nicht gegen Dich als Person,sondern gegen das was Du als Person hier losgelassen hast.
Von Deinem Spruch von Star Warts als Evangelium oder Deinem Glauben das ernste Dinge nicht Ernst seien nur weil sie in einem SW-Forum diskutiert werden mal ganz abgesehen.
Sorry, aber für mich kamst Du bisher wie ein Fake rüber.


Ich habe keine Lust mehr, VR mit RL zu verwechseln.
Foren sind nur wichtig, wenn sie Werkzeuge der Kommunikation zwischen echten Menschen sind. Sonst sind sie Spielfelder von fiktiven Charakteren. Und wenn dabei RL-Themen zur Sprache kommen, dann werden auch diese durch die Augen die Fiktiven zumindest mitbewertet.

Ich denke mal das es viele hier so sehen wie ich.
Aber gerade ihr im "Sonstigen" sprechen reale Menschen mit realen Menschen.
Ich bewerte nichts was ich im "Sonstigen" sage mit fiktiven Augen.

Beispiel :
Wen ich z.B. zu David Sommerset sage, daß m.M.n. eine Atombombe auf Washington D.C. geworfen werden sollte, dann meine ich das genauso Ernst, als wenn ich dies zu Andreas in der S-Bahn sage,oder zu Friedrich in der Frühstückspause.
Für alles andere gibt es das Rollenspiel.

. Ich war auch Mod.

Du warst Mod.???????
Und doch müssen unsere Mods. hier mehrfach eingreifen,weil Du nicht den Edit.Button kennst und mehrfach unnötige Doppelposts verfaßt ?
Wie tief noch Rain, wie tief noch ?



Wenn es nichts bringt...ja. Macht Mensch schon seit Jahrtausenden so.



Aber der Mensch hat auch vieles über die Jahrhunderte bewahrt, was sich bewährt hat.


@Arlen

Danke für Deine Worte.
 
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